Brief weiterleiten erlaubt?

24. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
baoweirjwo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Brief weiterleiten erlaubt?

Nehmen wir an jemand schickt einer Zeitarbeitsfirma einen Brief und schreibt darin, dass der Empfänger dieses Schreiben als vertraulich behandeln soll. Der Empfänger leitet das Schreiben trotzdem an die Agentur für Arbeit weiter (um den Absender beim Amt zu verpfeifen). Ist das erlaubt? Macht sich die Person strafbar?

-- Editier von baoweirjwo am 24.02.2017 16:40

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von baoweirjwo):
Ist das erlaubt?

Klar.


Immer wieder erstaunlich, das Leute die Gesetze missachten und wenn sie dann die Konsequenzen tragen sollen plötzlich meinen bei Straftaten würde "Datenschutz" greifen und alles würde sich in Luft auflösen.
Dem hat der Gesetzgeber vorgebaut, Datenschutz ist ein sogenanntes "nachrangiges Recht".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ich denke, in diesem Fall schon. Anders würde es sich nur verhalten, wenn die Vertraulichkeit vorab zugesichert werden würde. Aber warum sollte die Firma das tun ?

Da man ja von der Agentur für Arbeit eine Leistung möchte, hat diese auch das Recht, sich zu erkundigen, warum das Geld noch gezahlt werden muss. Oder ob die Vermittlung erfolgreich war.

Wenn aber die Vermittlung erfolgreich gewesen wäre und keine weiteren Zahlungen der Bundesanstalt nötig, dann könnte das Recht auf Datenschutz greifen.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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