ComVor - Auskunftspflicht

26. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
TxM
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)
ComVor - Auskunftspflicht

Hallo, ich habe beim Hessischem LKA einen Antrag auf Auskunft über gespeicherte Daten von mir gestellt.
Nun bekam ich ein Schreiben, dass im Polizeilichen Auskunftssystem des Landes Hessen (POLAS-HE) keine Daten von mir gespeichert sind.
Weiter heißt es aber:

Zitat:
Die weitere Überprüfung ergab, dass zu Ihren Personalien Speicherungen im ComVor durch das Polizeipräsidium XY erfolgten. Bei Auskunftsersuchen aus ComVor liegt liegt die Auskunftspflicht bei der zu speichernden Stelle.
Hierzu wenden Sie sich bitte schriftlich an das o.g. Polizeipräsidium.


Leider finde ich im Internet recht wenig Informationen über ComVor, noch weniger Informationen darüber, ob es eine Auskunftsplicht gibt und auf welche Paragrafen ich mein Auskunftsersuchen stützen kann.

Kennt sich jemand von euch damit aus?
LG TxM

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von TxM):
auf welche Paragrafen ich mein Auskunftsersuchen stützen kann.

Die DSGVO hat keine speziellen §§ für Polizeipräsidien. Man kann also das Schreiben für das LKA auch da einsetzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
TxM
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo, ich habe den Antrag an die Polizei geschickt und nun ein Schreiben bekommen:

Zitat:
Ihr Schreiben ist am ... eingegangen und befindet sich bei mir in Bearbeitung.
Ihr Antrag wird in der Folge einer Prüfung unterzogen.
Über den Ausgang der Prüfung erhalten Sie zu gegebener Zeit einen schriftlichen Bescheid.

Mich würde nun interessieren, was da geprüft wird?
Wie gesagt, leider finde ich im Internet kein Gesetzestext über dieses ComVor-Verzeichnis.

LG TxM

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von TxM):
Wie gesagt, leider finde ich im Internet kein Gesetzestext über dieses ComVor-Verzeichnis.

Es handelt sich hierbei um ein polizeiliches Vorgangsverwaltungssystem, das keiner eigenständigen gesetzlichen Grundlage bedarf, sondern auf Basis einer Errichtungsanordnung betrieben wird.

Umfang der Prüfung Deines Antrages dürfte sein ob Dir ein Auskunftsanspruch zusteht, wenn ja in welchem Umfang, welche Daten über Dich in ComVor vorliegen, und ob deren Herausgabe die schutzwürdigen Interessen Dritter oder des Staates tangiert. Nach Abschluss dieser Prüfung wirst Du entsprechend Auskunft erhalten. Bei eventuellen Unstimmigkeiten oder Problemen steht der Landesbeauftragte für den Datenschutz als Ansprechpartner zur Verfügung.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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