Hallo, ich habe beim Hessischem LKA einen Antrag auf Auskunft über gespeicherte Daten von mir gestellt.
Nun bekam ich ein Schreiben, dass im Polizeilichen Auskunftssystem des Landes Hessen (POLAS-HE) keine Daten von mir gespeichert sind.
Weiter heißt es aber:
Zitat:Die weitere Überprüfung ergab, dass zu Ihren Personalien Speicherungen im ComVor durch das Polizeipräsidium XY erfolgten. Bei Auskunftsersuchen aus ComVor liegt liegt die Auskunftspflicht bei der zu speichernden Stelle.
Hierzu wenden Sie sich bitte schriftlich an das o.g. Polizeipräsidium.
Leider finde ich im Internet recht wenig Informationen über ComVor, noch weniger Informationen darüber, ob es eine Auskunftsplicht gibt und auf welche Paragrafen ich mein Auskunftsersuchen stützen kann.
Kennt sich jemand von euch damit aus?
LG TxM