Corona-Impfzertifikat: Weitergabe an Dritte

29. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
ed4
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 47x hilfreich)
Corona-Impfzertifikat: Weitergabe an Dritte

Nach erfolgte 2. Corona-Impfung wurde ein entsprechendes Zertifikat (inkl. ID & QR-Code) ausgestellt.

Institution fordet dieses Zertifikat als Voraussetzung zum Betritt des Gebäude.

Fragen:

1. Muss das Original bei der Instution mit sichtbarem QR-Code und ID weitergegeben werden? Kann dies eine Institution so einfordern?
2. Kann der QR-Code sowie die ID in Form einer Kopie unkenntlich gemacht werden?
3. Welche Daten kann über QR-Code und ID die Institution über eine Person erfahren?

Über Sach- und Fachbezogene Antworten freue ich mich.

-- Editiert von ed4 am 29.07.2021 16:18

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von ed4):
wurde ein entsprechendes Zertifikat

Welches denn?



Zitat (von ed4):
1. Muss das Original bei der Instution mit sichtbarem QR-Code und ID weitergegeben werden?

Nein.



Zitat (von ed4):
Kann dies eine Institution so einfordern?

Ja



Zitat (von ed4):
2. Kann der QR-Code sowie die ID in Form einer Kopie unkenntlich gemacht werden?

Klar



Zitat (von ed4):
3. Welche Daten kann über QR-Code und ID die Institution über eine Person erfahren?

Kommt darauf an was der Zertifikatsanbieter dort hinterlegt hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ed4
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 47x hilfreich)

DANKE für die schnelle Antwort!

Das original Impfzertifikat - es gibt nur eines (EU / RKI).

Das klingt dann gut. Kopie des Dokuments + QR-Code & ID einschwärzen und gut ist es.

-- Editiert von ed4 am 29.07.2021 16:33

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
ed4
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
"Impfzertifikat EU / RKI"? Das digitale COVID-Zertifikat der EU? Ausgegeben von RKI? Ist digital. Da gibts nix zu schwärzen.


Die ausstellende Instiution hat dieses Zertifikat in gedruckter Papierform (auch) vorgelegt.
Von daher schon schwärzbar.

-- Editiert von ed4 am 29.07.2021 17:03

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31955 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von ed4):
Kopie des Dokuments + QR-Code & ID einschwärzen und gut ist es.
Und womit kommst du ins Gebäude?

zu 1: Das Original-Papier-Zertifikat solltest du bitte NICHT weitergeben. Nur vorzeigen, damit der Einlassdienst den QR-Code abscannen kann. Das Papier gehört dir, du brauchst es evtl. öfter.
zu 2: Dann kommst du evtl. nicht rein.
zu 3: Nur das, was auch auf dem Papier-Zertifikat ist.
Name, Geb-Datum, ID, Erreger Covid-19, Impfstoff X, Impfarzneimittel X, Zulassungsinhaber X,Erst/Wiederimpfung X, Datum der Impfung X, Deutschland, RKI.

Was meinst du, warum man DIR solch ein Zertifikat gegeben hat? Damit DU damit irgendwo reinkommst--- weil du bereits die 2.-Impfung hast.

Gern kannst du auch deinen gelben Impfausweis mitnehmen und bei Bedarf vorzeigen. Dort finden sich die gleichen Daten.Kann aber evtl. keiner scannen und lässt dich nicht rein.
Wenn du ein Smartphone hast, kannst du dir den QR-Code auf die vermutl. vorh. *CovPass-App* scannen.
Dann brauchst du den Zertifikats-Zettel und den gelben Impf-Ausweis NICHT. Nur dein Smartphone, um irgendwo mit Kontrollposten reinzudürfen.
-----------------------------------
Zitat (von bertram-der-bärtige):
Da gibts nix zu schwärzen.
Hast du nach der 2.-Impfung kein Zertifikat aus Papier bekommen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
1. Muss das Original bei der Instution mit sichtbarem QR-Code und ID weitergegeben werden?
Nein, es MUSS (normalerweise) definitiv nicht der original auf Papier ausgedruckte Code sein! Der eingescannte Code auf dem handy ist ausreichend (normalerweise).

Zitat:
Kann dies eine Institution so einfordern?
Da zumeisst von den Breibern das hausrecht besteht, könne diese das allerdings als zurtittsberechtigung ausschlaggebend machen. Wenn diese sagen, Zutritt nur mit Originaldokument, dann düfte das ok sein...


1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von ed4):
Nach erfolgte 2. Corona-Impfung wurde ein entsprechendes Zertifikat (inkl. ID & QR-Code) ausgestellt.

Institution fordet dieses Zertifikat als Voraussetzung zum Betritt des Gebäude.

Das kann die Institution in der Regel so handhaben, wenn sie das für notwendig hält.

Zitat:
1. Muss das Original bei der Instution mit sichtbarem QR-Code und ID weitergegeben werden? Kann dies eine Institution so einfordern?

Das Impfzertifikat mit QR-Code ist dazu da, vorgezeigt und ggf. mit einem QR-Code-Scanner eingelesen und überprüft zu werden. Eine Weitergabe des Original-Zertifikates ist vollkommen unnötig und auch unsinnig. Was soll die Institution denn damit machen?
Zitat:
2. Kann der QR-Code sowie die ID in Form einer Kopie unkenntlich gemacht werden?

EIn unkenntlich gemachtes Impfzertifikat ist kein Impfzertifikat, damit kann niemand den Impfstatus überprüfen. Logisch irgendwie, oder?
Zitat:
3. Welche Daten kann über QR-Code und ID die Institution über eine Person erfahren?

Name, Geburtsdatum, Datum der 2.Covid-19-Impfung, verwendeter Impfstoff, Mitgliedsstaat der Impfung, Aussteller des Zertifikats.

(Das steht übrigens auch auf dem Zettel mit dem QR-Code, den man vom Impfzentrum erhält.)

Im Prinzip braucht's nicht mal einen QR-Code-Scanner, um das Zertifikat zu überprüfen, das soll nur Fälschungen erschweren. Ausweis plus Zertifikat reicht, genauso wie ja auch Ausweis und Gelber Impfpass reicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Corona-Impfzertifikat: Weitergabe an Dritte


Das ist übrigens eine Straftat, wenn der Dritte das Zertifikat nutzt um in die Institution zu gelangen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ed4
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 47x hilfreich)

Zunächst Danke für die Antworten.

Damit kann ich was anfangen!

#9 Zur Klarstellung:
Es geht hier nicht darum, das Zertifikat an Dritte weiterzugeben, damit Dritte das Zertifikat für sich weiter verwenden kann.
Ist mir bewusst, strafrechtlich relevant zu sein.

-- Editiert von ed4 am 30.07.2021 08:11

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Name, Geb-Datum, ID, Erreger Covid-19, Impfstoff X, Impfarzneimittel X, Zulassungsinhaber X,Erst/Wiederimpfung X, Datum der Impfung X, Deutschland, RKI.
Falsch. Die prüfende Stelle erhält nur den Impfstatus, den Namen und das Geburtsdatum. Gerade eben nochmal mit der CovPass Check App getestet.

Siehe auch:
Zitat (von https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-digitaler-impfnachweis.html):

Das Impfzertifikat (QR-Code) wird z.B. über die CovPass-App oder die Corona-Warn-App (CWA) digital oder alternativ durch den beim Impfen erhaltenen Ausdruck des QR-Codes genutzt. Für Dienstleister, die den Impfstatus überprüfen möchten, gibt es eine Prüf-App ("CovPassCheck-App"). Damit kann der Impfstatus ähnlich wie ein Barcode eines Flug- oder Bahntickets gescannt werden. Bei einer Überprüfung von dem QR-Code werden in der CovPassCheck-App nur der Status des Zertifikats, Vorname(n), Nachname und das Geburtsdatum angezeigt. Alternativ bleibt auch ein Nachweis mit dem analogen Impfpass möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 117x hilfreich)

Und natürlich sollte der QR-Code mit einem Scanner und einer passenden App, wie der CovPassCheck-App, geprüft werden.

Der Papierausdruck mit dem QR-Code ist nämlich ohne Scan und prüfen sehr einfach zu fälschen. QR-Code-Generatoren findet man überall im Web. Damit einen QR-Code zu erzeugen, der wie ein gültiger Impfnachweis aussieht, ist kinderleicht. Der Rest vom Formular ist auch nicht gerade schwierig... also ist das fälschen des Papierausdruckes eines Impfausweises sogar noch viel einfacher als das fälschen der gelben Impfausweise (und auch das ist nicht gerade schwierig).

Umso mehr wundert mich, das auch in Krankenhäusern oft das zeigen des Papierausdrucks ohne weitere Prüfung akzeptiert wird. Ich könnte da auch meinen QR-Code vom Kino-Ticket draufpacken und alle wären glücklich.

Ich bin schon an mehere Institutionen (Schwimmhallen, Krankenhäuser) mit meinem QR-Code eingelassen worden, ohne das mein (gültiger) Code nur einmal geprüft wurde. Was in der Konsequenz bedeutet: das auch alle anderen Gäste/Besucher ohne Prüfung eingelassen wurden.

Dann kann man sich das ganze auch sparen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Zitat (von Anami):
Name, Geb-Datum, ID, Erreger Covid-19, Impfstoff X, Impfarzneimittel X, Zulassungsinhaber X,Erst/Wiederimpfung X, Datum der Impfung X, Deutschland, RKI.

Falsch. Die prüfende Stelle erhält nur den Impfstatus, den Namen und das Geburtsdatum. Gerade eben nochmal mit der CovPass Check App getestet.

In der Frage geht es um die Weitergabe des gedruckten Impfzertifikates...
Und auf dem Zettel stehen die von Anami genannten Informationen. Die kann jeder lesen, wenn er den Zettel in der Hand hat.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Xvidia123
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Dann kann man sich das ganze auch sparen.


Streng genommen gewährleistet die QR-Code Validierung + Überprüfung des Ausweises die Fälschungssicherheit. Wenn man sich nicht mit digitalen Authentifizierungsverfahren auskennt sollte man nicht so einen Unsinn verbreiten. Der Fehler liegt sooft beim Menschen, der die Überprüfung nicht korrekt durchführt.

Wenn man Impfzertifikat an Dritte weitergibt, könnte der QR-Code und somit Ihr Impfstatus kopiert werden. Dann hätte man aber den Impfstatus von Hans Werner kopiert. Wenn auf dem Ausweis dann Maxl Musti steht kommt man auch nicht durch.

Wenn man nur einen fetzen Papier ohne Sicherheitsmerkmale vorzeigen muss, dann ist alles für die Katz, da gebe ich Ihnen recht.

-- Editiert von Xvidia123 am 02.08.2021 21:49

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.770 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen