Creditreform Firmeneintrag öffentlich

18. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
marie.d
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Creditreform Firmeneintrag öffentlich

Guten Tag,
ich bin selbstständige Fotografin und habe mein Gewerbe an meiner privaten Adresse angemeldet.
Zudem betreibe ich in Kooperation ein Studio mit einem Kollegen.
Bei der Creditreform wird im Firmeneintrag meine private Adresse angezeigt.
Leider rankt dieser Eintrag wenn man mich googelt direkt unter meiner Website, zudem haben einige weitere Portale wie meinestadt.de einfach den Eintrag übernommen.
Dadurch habe ich nun regelmäßig Kundschaft an der Haustür, was natürlich sehr nervig sein kann.
Laut Creditreform ist dieses Profil weder änderbar noch kann man es deaktivieren. Ich finde das doch etwas schockierend, dass ich nichts dagegen unternehmen kann, dass meine private Adresse im Internet verteilt wird.
Ist dem tatsächlich so, oder könnte man eventuell dagegen etwas machen?
Ganz lieben Dank und viele Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6127 Beiträge, 1329x hilfreich)

Zitat (von marie.d):
habe mein Gewerbe an meiner privaten Adresse angemeldet.

Zitat (von marie.d):
dass meine private Adresse im Internet verteilt wird.


finde den Fehler. Diese Adresse ist nunmal Ihre ladungsfähige Adresse für diese Tätigkeit, Di müssen Sie eh nennen, wenn Sie eine facebookseite, eine Webseite usw. haben.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114610 Beiträge, 39022x hilfreich)

Zitat (von marie.d):
Ich finde das doch etwas schockierend, dass ich nichts dagegen unternehmen kann, dass meine private Adresse im Internet verteilt wird.

Man kann sehr viel dagegen unternehmen, dass die private Adresse im Internet verteilt wird.
Dummerwiese ist das hier aber nicht die private Adresse ...



Zitat (von marie.d):
Laut Creditreform ist dieses Profil weder änderbar noch kann man es deaktivieren.

Das ist zwar glatt gelogen, denn beides könnte die Creditreform machen. Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch darauf, dass sie das macht, im Gegenteil haben solche Auskunfteien ein Recht diese Daten zu verwenden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
marie.d
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
finde den Fehler. Diese Adresse ist nunmal Ihre ladungsfähige Adresse für diese Tätigkeit, Di müssen Sie eh nennen, wenn Sie eine facebookseite, eine Webseite usw. haben.


Vielen Dank für die Antwort. Das ist mir bewusst. Dafür nutze ich eine "virtuelle Geschäftsadresse". Diese ist ladungsfähig und kann im Impressum genutzt werden - extra, damit meine private Adresse nicht im Netz landet.

Um das Gewerbe anderswo anzumelden, müsste ich ja extra ein physischen Büro anmelden, was für mich unnütze Extrakosten darstellt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114610 Beiträge, 39022x hilfreich)

Zitat (von marie.d):
Um das Gewerbe anderswo anzumelden, müsste ich ja extra ein physischen Büro anmelden,

Nö, alles was man dafür benötigt, ist die berühmte "ladungsfähige Anschrift".



Zitat (von marie.d):
Dafür nutze ich eine "virtuelle Geschäftsadresse". Diese ist ladungsfähig

Und schon verstößt man gegen den § 5 Absatz 1 Nr. 1 Telemediengesetz ... im Impressum reicht eine "ladungsfähige Anschrift" eben nicht aus ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
marie.d
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und schon verstößt man gegen den § 5 Absatz 1 Nr. 1 Telemediengesetz ... im Impressum reicht eine "ladungsfähige Anschrift" eben nicht aus ...


Oh, wieder etwas gelernt. Mir wurde es tatsächlich seinerzeit von einem Anwalt andersrum erzählt - für das Impressum reiche eine ladungsfähige Adresse, zum Gewerbe anmelden reiche es nicht.
Ich werde mich in dem Bereich mal etwas tiefer belesen, vielen Dank für die Antworten.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114610 Beiträge, 39022x hilfreich)

Zitat (von marie.d):
Mir wurde es tatsächlich seinerzeit von einem Anwalt andersrum erzählt

Interessant ...
Im TMG steht deutlich zu lesen, das es die Anschrift sein muss an der man niedergelassen ist. Und das ist die virtuelle Anschrift der Schilderung nach nun gerade nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 10x hilfreich)

Was ist denn mit einer virtuellen Geschäftsadresse gemeint?


Zitat (von marie.d):
Zudem betreibe ich in Kooperation ein Studio mit einem Kollegen.

Wäre es nicht möglich, dort auch Post empfangen zu können?
Dann könnte man das Gewerbe auf diese Adresse anmelden.

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