DSGVO - Löschung von privaten Nachrichten in einer Web-Community

20. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
go564018-33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
DSGVO - Löschung von privaten Nachrichten in einer Web-Community

Ich grübel derzeit über folgendes Problem:

In einer Web-Community ist es möglich, dass sich User untereinander private Nachrichten schicken.

Nehmen wir folgenden Fall an:

User A ist einige Zeit aktiv und hat mehrere private Nachrichten an User B verschickt.
User A entscheidet nun, sein Benutzerkonto löschen zu lassen.

Heißt das, dass die Nachrichten von User A aus dem Postfach von User B ebenfalls verschwinden müssen, da diese ggf. persönliche Daten beinhalten? Was, wenn diese Nachrichten jedoch für User B wichtig sind, da es z.B. zu einem privaten Handel kam?

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119615 Beiträge, 39750x hilfreich)

Zitat (von go564018-33):
Heißt das, dass die Nachrichten von User A aus dem Postfach von User B ebenfalls verschwinden müssen, da diese ggf. persönliche Daten beinhalten?

Nein - aber es kann sein.



Zitat (von go564018-33):
Was, wenn diese Nachrichten jedoch für User B wichtig sind, da es z.B. zu einem privaten Handel kam?

Dazu sagt die Rechtsprechung: wenn es wichtige Daten sind, hat man mindestens ein Backup.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von go564018-33):
User A ist einige Zeit aktiv und hat mehrere private Nachrichten an User B verschickt.
User A entscheidet nun, sein Benutzerkonto löschen zu lassen.

Heißt das, dass die Nachrichten von User A aus dem Postfach von User B ebenfalls verschwinden müssen, da diese ggf. persönliche Daten beinhalten?
Meiner Meinung nach: Nein.

Zum Vergleich: Ich habe einen Mailaccount bei GMX. Ich versende Nachrichten an jemand anderen, der ebenfalls einen Mailaccount bei GMX hat. Die von mir versendete Mail an den anderen liegt also auch auf den Servern von GMX. Veranlasse ich nun die Löschung meines Mailaccounts, bleiben die Nachrichten im Posteingang des anderen natürlich erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Ich hatte mal ein Forum und da blieben nach Löschungen die Nachrichten erhalten. Allerdings war der Name des gelöschten nicht mehr vorhanden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von go564018-33):
ebenfalls verschwinden müssen, da diese ggf. persönliche Daten beinhalten


Verschwinden "müssen" tun sie m.e. nicht, da Kommunikation zwischen zwei Parteien auch der andern Partei zusteht. Wenn es privat ist, gibt es auch kein "Vergessen werden".

Aber nichts desto trotz "können" sie verschwinden und werden es ggf. auch.

PS: E-Mail und Internetforen sind technisch ziemlich weit was anderes.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
PS: E-Mail und Internetforen sind technisch ziemlich weit was anderes.
Ach? Einfach nochmal mein Beispiel lesen und verstehen ...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.983 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen