DSGVO Wiederruf in der Schule ?

6. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ichmagcokies
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
DSGVO Wiederruf in der Schule ?

Guten Tag,
erstmal vorab vielen Dank für die kostenlose Hilfe, das ist sehr nett.

Ist es möglich sich auf die DSGVO zu berufen und man ein Auskunftsersuchen an die Schule schickt ? Das müsst ja eigentlich funktionieren.
Aber ist es auch möglich , der Datenerhebung in bestimmten Bereichen zu wiederrufen und/oder die Löschung zu beantragen. Vorallem bezogen auf Internetverläufe, Serverprotokolle. Ist dann nicht die Frage ob diese Protokolle mit der Minimalisierung, die doch in der DSGVO vorgeschrieben ist, im Einklang stehen ? Ich habe leider nicht so viel Ahnung davon. Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Ichmagcookies

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119615 Beiträge, 39749x hilfreich)

Zitat (von Ichmagcokies):
Ist es möglich sich auf die DSGVO zu berufen und man ein Auskunftsersuchen an die Schule schickt ?

Klar.



Zitat (von Ichmagcokies):
Aber ist es auch möglich , der Datenerhebung in bestimmten Bereichen zu wiederrufen und/oder die Löschung zu beantragen.

Auch das.
Hier ist wohl relevanter, in wie weit die Schue dem nachkommen müsste.



Zitat (von Ichmagcokies):
Vorallem bezogen auf Internetverläufe, Serverprotokolle. Ist dann nicht die Frage ob diese Protokolle mit der Minimalisierung, die doch in der DSGVO vorgeschrieben ist, im Einklang stehen ?

Datenschutz ist kein Täterschutz. Wenn man also Mist gebaut hat, hilft einem die DSGVO nicht wirklich weiter ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Vorallem bezogen auf Internetverläufe, Serverprotokolle. Ist dann nicht die Frage ob diese Protokolle mit der Minimalisierung, die doch in der DSGVO vorgeschrieben ist, im Einklang stehen ?


Diese Protokolle fallen bei jedem, der sich im Internet bewegt, an. Die DSGVO verbietet diese Erhebung nicht, sie regelt den Umgang mit diesen Daten.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Die Frage ist noch hinreichend unspezifisch. An welchen Daten ggfs. die Schule ein berechtigtes Interesse an der Speicherung begründen kann, läßt sich so allgemein nicht beantworten. Kannst du etwas konkreter werden, um was es geht?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Ichmagcokies):
Ist es möglich sich auf die DSGVO zu berufen und man ein Auskunftsersuchen an die Schule schickt ?
Man kann ein Auskunftsersuchen auch ohne Bezug zur DSGVO an eine Schule richten.
Warum aber sollte eine Schule Internetverläufe und Serverprotokolle speichern und ggfls. herausgeben?

Um watt jehts denn überhaupt? :???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Ichmagcokies
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Nachmittag !

Vielen Dank an alle die geantwortet haben! Dann werde ich nun etwas konkreter. Die Intention ist es, an die Beweislage in Form von Protokollen, welche nicht vorgelegt wurden und die Person a Vielelicht noch gar nicht in Verdacht steht, heranzukommen. Dies sollte natürlich unauffällig geschehen. Und da kam mir dann die DSGVO Auskunft in den Sinn ... Man kann ja auch - glaube ich - Einsicht in die Schulakte beantragen, aber werden dort Beweise abgelegt ? Außerdem ist da jetzt wahrscheinlich noch gar nichts hinterlegt, da es noch keine Konsequenzen gegeben hat. Und als unauffällig kann man das auch nicht bezeichnen.

Mit freundlichen Grüßen
Ichmagcookies

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Konkret?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ichmagcokies
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Konkret?

Nun dann werde ich Mal sehr konkret. Mein Freund hat sich an einem Schul PC in einen Lehrer Account angemeldet ( Das Passwort war sehr vielen bekannt) und hat sich den nächsten Tag Englisch mit einer E Mail von dem Account frei genommen. Jetzt geht es natürlich um die Verteidigungsstrategie. Und dazu benötigt man nun Mal am besten erstmal die PC Log Files. Und da kam mir die DSGVO Auskunft in den Sinn.

Mit freundlichen Grüßen
Ichmagcokies

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Also, mal ehrlich. Was hat die DSGVO denn mit solchem Pippifax zu tun.
Bekannt ist:
-dein Freund
-Passwort für den Lehrer-Account
-hat sich frei genommen

Gegen wen muss sich dein Freund verteidigen? Wer wirft ihm was vor? Was droht ihm?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Wenn der Lehrer am besagten Tag und zur Uhrzeit an der die Mail verschickt wurde
- unterrichtet hat oder Klausuraufsicht hatte
- evtl. garnicht in der Schule war

wird man auch mit Logfiles nicht weiterkommen. Ich glaube auch nicht, dass jeman in diesem Forum Beihilfe bei so einer Sache gibt indem er Tips gibt aus der Sache herauszukommen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wenn der Lehrer am besagten Tag und zur Uhrzeit an der die Mail verschickt wurde
- unterrichtet hat oder Klausuraufsicht hatte
- evtl. garnicht in der Schule war

wird man auch mit Logfiles nicht weiterkommen.


Es würde sogar das Gegenteil eintreten. Aus dem vergleichsweise harmlosen Schwänzen des Englischunterrichtes würde dann eine Straftat werden, da der Zugriff auf passwortgeschützte Daten verboten ist (§ 202a StGB ).

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