DSGVO und Drittland

10. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Malaki
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
DSGVO und Drittland

Wie verhält es sich, wenn man in einem Unternehmen beschäftig ist, Sitz in DE und man möchte ins Drittland gehen zum leben. Arbeitsrechtlich alles geklärt aber die DSGVO steht ja noch vor der Tür.
Kann oder darf eine Person vom Drittland arbeiten oder nicht und wenn ja was ist zu beachten?

Es handelt sich in diesem Fall um eine Home Office Job, VPN Verbindung und Remote Apps , kein lokaler Zugriff auf Daten.

Im Drittland vorhanden Internet mit KEY, Firewall und Virenschutz


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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Malaki):
aber die DSGVO steht ja noch vor der Tür.

Nö, die ist längst da ... und steht mitten im Zimmer ...



Zitat (von Malaki):
Kann oder darf eine Person vom Drittland arbeiten

Kommt auf die Details an ... z.B. darauf was das für ein Drittland ist.



Zitat (von Malaki):
und wenn ja was ist zu beachten?

Die Bestimmungen der DSGVO und deren Auslegungen.



Zitat (von Malaki):
kein lokaler Zugriff auf Daten.

Das halte ich für ein Gerücht ... wie will man denn arbeiten ohne Zugriff auf die Daten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Malaki
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Land ist Ägypten und ich sagte nur LOKAL auf meinem Rechner, Daten sind nur über Remote und VPN möglich ( Terminalserver Passwortgeschützt)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Malaki):
Das Land ist Ägypten

Kenne die überhaupt das Wort "Datenschutz"?



Zitat (von Malaki):
nur LOKAL auf meinem Rechner,

Also jederzeit die Möglichkeit die Daten abzuzapfen ...



Unter strenger Berücksichtigung der DGSVO wird man in Ägypten kein "HomeOffice" betreiben können, jedenfalls nicht so wie es jetzt geplant ist.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Unter strenger Berücksichtigung der DGSVO wird man in Ägypten kein "HomeOffice" betreiben können, jedenfalls nicht so wie es jetzt geplant ist.
Wo soll das denn die DSGVO verbieten?

Homeoffice, Datenzugriff über VPN und Terminalserver, passwortgeschützt, damit keinerlei lokale Datenverarbeitung. Also erlaubt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Wo soll das denn die DSGVO verbieten?

Gemäß DSGVO gewährleistet kein Land außerhalb der EU ein angemessenes Datenschutzniveau, womit die Datenverabeitung dort nicht erlaubt ist. Ausnahmen kann die kann EU-Kommission festlegen, Ägypten zählt nicht dazu.



Zitat (von user08154711):
damit keinerlei lokale Datenverarbeitung.

Die Daten werden in den Arbeitsspeicher des Rechners übertragen, da liegen sie z.B. unverschlüsselt ...
Daten können auch auf die Festplatte gelangen, eventuell auf USB-Sticks gelangen ...



Nur VPN und Terminal Server reicht halt nicht in unsichere Drittländer.




-- Editiert von Harry van Sell am 12.07.2020 20:23

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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Malaki
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich in einer Remote arbeite die nur per VPN zu erreichen ist, wie kommen die Daten dann in auf den Rechner?

PC- Passswortgeschützt
- Automatische Sperre am PC
VPN Passwortgeschützt
Remote Passwortgeschützt
Auto Logout der Remote wenn nicht aktiv nach 5 Minuten glaube ich

Wenn man danach geht kann man ja auch in DE mit nen Stick Daten ziehen

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#7
 Von 
Malaki
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich in einer Remote arbeite die nur per VPN zu erreichen ist, wie kommen die Daten dann in auf den Rechner?

PC- Passswortgeschützt
- Automatische Sperre am PC
VPN Passwortgeschützt
Remote Passwortgeschützt
Auto Logout der Remote wenn nicht aktiv nach 5 Minuten glaube ich

Wenn man danach geht kann man ja auch in DE mit nen Stick Daten ziehen

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#8
 Von 
Malaki
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Anders gefragt:

Was muss ich tun damit ich mich an die DSGVO halte auch wenn ich im Ausland sitze, worauf muss ich zb bei den Internetanbietern achten?

Rest ist ja das selbe wie in DE

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Malaki):
Was muss ich tun damit ich mich an die DSGVO halte

Nichts, denn das ist die Aufgabe des Arbeitgebers das alles hin zu bekommen (z.B: vertragliche Vereinbarungen, sperren von USB-Port, Festplattenzugriffe, kein Screenshot möglich, ...)



Zitat (von Malaki):
worauf muss ich zb bei den Internetanbietern achten?

Der ist egal, denn man verwendet ja VPN.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Daten können auch auf die Festplatte gelangen, eventuell auf USB-Sticks gelangen ...
Nö, können sie nicht. Einfach mal über Terminalservices informieren.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gemäß DSGVO gewährleistet kein Land außerhalb der EU ein angemessenes Datenschutzniveau, womit die Datenverabeitung dort nicht erlaubt ist.


Die DSGVO erzeugt aber kein Absurdistan, wo der Außendienstmitarbeiter im EU-Ausland seine Mails nicht mehr bearbeiten darf.
Es geht wohl vielmehr um die Verarbeitung durch Dritte im Ausland, die den dortigen Bestimmungen unterliegen, nicht durch Firmenmitarbeiter auf Firmenhardware.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Malaki
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Malaki):
Was muss ich tun damit ich mich an die DSGVO halte

Nichts, denn das ist die Aufgabe des Arbeitgebers das alles hin zu bekommen (z.B: vertragliche Vereinbarungen, sperren von USB-Port, Festplattenzugriffe, kein Screenshot möglich, ...)



Was ja in Deutschland auch möglich ist ^^ Die DSGVO macht mich irröö

Aber danke für die Antworten die helfen doch schon :)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47656 Beiträge, 16843x hilfreich)

Das Ganze hängt auch noch davon ab, welche Art von Daten denn aus dem Home Office heraus in Ägypten bearbeitet werden sollen. Schließlich kann es je nach Art der Daten neben der DSGVO auch noch andere Gesetze wie z.B. das AWG geben, die die Nutzung von Daten im Ausland erschweren.

Zitat:
Es handelt sich in diesem Fall um eine Home Office Job


Da sollte sich der AG dann aber sicher sein, dass dafür die deutsche Arbeitsstättenverordnung nicht gilt. Aber selbst wenn die ägyptischen Bestimmungen gelten sollten, so ist der AG möglicherweise (wie in Deutschland) zur Überwachung der Einhaltung verpflichtet.

Auch in vielerlei anderer Hinsicht wird der AG die ägyptischen Gesetze beachten und einhalten müssen. Ist ihm klar, worauf er sich dabei einlässt? Ich denke da insbesondere an Steuern und Sozialabgaben.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Nö, können sie nicht.

Doch, das können die - alle Datenträger, sogar die Zwischenablage kann durchgereicht werden. Ganz bequem per Plug-and-Play.



Zitat (von user08154711):
Einfach mal über Terminalservices informieren.

Meine Empfehlung: nicht nur schreiben, auch mal nachen



Zitat (von Malaki):
Was ja in Deutschland auch möglich ist ^^

Ja, aber Deutschland ist ja "sicher" per Definition ...



Zitat (von Malaki):
Die DSGVO macht mich irröö

Nicht nur Dich.

Wobei die DSGVO nicht das Problem ist, sondern eher die teilweise überhöhten Auslegungen der Datenschutzbeauftragten. Die werden dann als "in Stein gemeißelt" genommen und nicht mal einer gerichtlichen Prüfung zugeführt.

Wenn dann der Schutz von Daten auch noch über den Schutz von Leib und Leben gestellt wird, liegt mein Verständnis und Rückhalt dafür bei 0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wobei die DSGVO nicht das Problem ist, sondern eher die teilweise überhöhten Auslegungen der Datenschutzbeauftragten.


Habe ich bisher wenig Klagen gehört.

Das eigentliche Problem mit der DSGVO ist, daß viele Leute (Laien, nicht staatliche DSB) nun ins andere Extrem umschlagen und meinen, sie dürften auf dem Flur nicht mehr "Guten Tag Herr Maier" sagen oder müßten ihr Home Office in Fort Knox verwandeln, um noch Mails vom Chef lesen zu dürfen.
Und natürlich die Anwalts-Glücksritter, die auf der Masche mit Abmahnungen absahnen wollen, weil beim Telefon nicht die Anzeige der Rufnummer des Anrufenden unterdrückt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, das können die - alle Datenträger, sogar die Zwischenablage kann durchgereicht werden. Ganz bequem per Plug-and-Play.

[GELÖSCHT]




-- Editiert von Moderator am 14.07.2020 22:32

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