DSVGO Datenweitergabe an Inkasso -> dann stellt sich raus die Forderung ist nicht berechtigt

5. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
DE_CH
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
DSVGO Datenweitergabe an Inkasso -> dann stellt sich raus die Forderung ist nicht berechtigt

Mich würde folgender Sachverhalt interessieren:

- Händler gibt Daten an Inkassounternehmen zur Forderungseintreibung weiter ( = aus DSVGO Sicht in Ordnung)
- während des Inkassoverfahrens wird festgestellt, dass die Forderung gar nicht besteht

Der Händler hat also die Daten unberechtigterweise weitergegeben - Verstoss gegen DSVGO?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von DE_CH):
Der Händler hat also die Daten unberechtigterweise weitergegeben - Verstoss gegen DSVGO?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Zitat (von DE_CH):
Verstoss gegen DSVGO


DatenSchutzVerGrundOrdnung?

Oder doch DSGVO?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Es fehlt ja hier vermutlich schon am Vorsatz, oder hat die Gegenseite gewußt (im Sinne von "sicher gewußt", nicht im Sinne von "ich hab dem das doch gesagt"), daß die Forderung nicht besteht, als er das Inkasso eingeschaltet hat?

Auch hier gilt wieder Praxisnähe - könnte man mutmaßliche Forderungen nicht betreiben aus Sorge, in Ausnahmefällen dafür irgendwie haftbar zu sein, käme das Forderungsbetreibungsmanagement zum Erliegen. Oder gleich die gesamte Rechtspflege - A verklagt B und verliert, zack, DSGVO-Verstoß, dafür Gericht und Anwalt die Daten der Gegenseite übermittelt zu haben... ;)

-- Editiert von BigiBigiBigi am 08.01.2019 16:38

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