Mich würde folgender Sachverhalt interessieren:
- Händler gibt Daten an Inkassounternehmen zur Forderungseintreibung weiter ( = aus DSVGO Sicht in Ordnung)
- während des Inkassoverfahrens wird festgestellt, dass die Forderung gar nicht besteht
Der Händler hat also die Daten unberechtigterweise weitergegeben - Verstoss gegen DSVGO?
DSVGO Datenweitergabe an Inkasso -> dann stellt sich raus die Forderung ist nicht berechtigt
5. Januar 2019
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Frage vom 5. Januar 2019 | 11:53
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
DSVGO Datenweitergabe an Inkasso -> dann stellt sich raus die Forderung ist nicht berechtigt
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#1
Antwort vom 5. Januar 2019 | 13:30
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
NöZitatDer Händler hat also die Daten unberechtigterweise weitergegeben - Verstoss gegen DSVGO? :
#2
Antwort vom 7. Januar 2019 | 09:33
Von
Status: Gelehrter (10694 Beiträge, 4208x hilfreich)
ZitatVerstoss gegen DSVGO :
DatenSchutzVerGrundOrdnung?
Oder doch DSGVO?
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#3
Antwort vom 8. Januar 2019 | 16:36
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Es fehlt ja hier vermutlich schon am Vorsatz, oder hat die Gegenseite gewußt (im Sinne von "sicher gewußt", nicht im Sinne von "ich hab dem das doch gesagt"), daß die Forderung nicht besteht, als er das Inkasso eingeschaltet hat?
Auch hier gilt wieder Praxisnähe - könnte man mutmaßliche Forderungen nicht betreiben aus Sorge, in Ausnahmefällen dafür irgendwie haftbar zu sein, käme das Forderungsbetreibungsmanagement zum Erliegen. Oder gleich die gesamte Rechtspflege - A verklagt B und verliert, zack, DSGVO-Verstoß, dafür Gericht und Anwalt die Daten der Gegenseite übermittelt zu haben...
-- Editiert von BigiBigiBigi am 08.01.2019 16:38
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