DSVGO

24. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.02.2020 20:06:03
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
DSVGO

Gehen wir davon aus, dass ein Inhaber mehrere Unternehmen hat. Eines davon befindet sich im Inland mit einem anderen GF und das andere in Europa mit wiederum einem anderen GF. Nun greift das europ. Unternehmen auf den Email Account des GF im Inland zu, ohne dessen Wissen. Das Konto ist kein GF Mail mit persönlichem Namen sondern nur allgemein GF. Dann wäre doch trotzdem eine Verletzung der DSVGO vorhanden, oder? Oder wenn der GF davon wissen würde, dann auch?

Wie wäre es, wenn das europ. Unternehmen (also ein Mitarbeiter im Auftrag des Inhabers) Mitarbeiterdaten verwalten und bei Mitarbeitergesprächen dabei sein möchte. Dann auch, oder?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ich kann da erstmal keinen einzigen Verstoß gegen die DSGVO erkennen.

Zitat (von Vasana):
Das Konto ist kein GF Mail mit persönlichem Namen sondern nur allgemein GF.


Die private Nutzung des Mailaccounts wurde erlaubt?

Zitat (von Vasana):
Wie wäre es, wenn das europ. Unternehmen (also ein Mitarbeiter im Auftrag des Inhabers) Mitarbeiterdaten verwalten und bei Mitarbeitergesprächen dabei sein möchte. Dann auch, oder?


Was dann auch? Eine zentrale Verwaltung der Mitarbeiterdaten ist möglich, und wenn der Inhaber einen Beauftragten bei einem Mitarbeitergespräch haben will, ist das auch erst einmal grundsätzlich möglich, mit der DSGVO hat das überhaupt nichts zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Ob die DSGVO da überhaupt eine Rolle spielt, müsste man genauso prüfen wie ob das eine Verletzung der DSGVO wäre.


Aus der Schilderung ist da nichts zu erkennen, da müsste man schon die Details prüfen, wie z.B. die Verfelchtung der Unternehmen, die AVVs, etc.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Vasana):
Dann wäre doch trotzdem eine Verletzung der DSVGO vorhanden, oder?
Nein,
Zitat (von Vasana):
Dann auch, oder?
Nein.

2x Hilfreiche Antwort

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