DSVGO - wie erhält man eine möglichst umfangreiche Auskunft? er

27. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(682 Beiträge, 186x hilfreich)
DSVGO - wie erhält man eine möglichst umfangreiche Auskunft? er

Liebe Community,

wie formuliere ich eine Aufforderung gemäß DSVGO, um eine möglichst umfangreiche Auskunft über die gespeicherten Daten vom Jobcenter zu erhalten?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125979 Beiträge, 40573x hilfreich)

Zitat (von gloegg):
wie formuliere ich eine Aufforderung gemäß DSVGO, um eine möglichst umfangreiche Auskunft über die gespeicherten Daten vom Jobcenter zu erhalten?

In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten.
Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht. Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frageinen-anwalt.de/


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(682 Beiträge, 186x hilfreich)

„Ich" steht in diesem Fall für „Man".

Hier ist keine Rechtsberatung gefragt oder erwünscht, sondern ein Erfahrungsaustausch darüber, welche Formulierungen sich bei Betroffenen als besonders effektiv erwiesen haben.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125979 Beiträge, 40573x hilfreich)

Zitat (von gloegg):
welche Formulierungen sich bei Betroffenen als besonders effektiv erwiesen haben.

Es gibt keine.

Man verlangt einfach in gerichtfester Form eine vollständige Datenauskunft auf Grundlage seines gesetzlichen Rechtes (Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)).

Wenn diese dann nicht kommt, dann beschreitet man konsequent den Rechtsweg, also Anzeige beim zuständigen Datenschutzbeauftragten und beschreitet den zivilen Rechtsweg mit Hilfe eines versierten Rechtsanwaltes.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(682 Beiträge, 186x hilfreich)

Vielen Dank für die nachvollziehbare Antwort!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Susi_Ratlos
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es gibt keine

So ist es

Entweder die wollen nicht
Oder die können nicht.

In keinem Fall helfen irgend was am Worten

Geldstrafe von Behörde, Gericht. Das hilft.

Signatur:

Ich weis nix, das gebe ich aber auch zu ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125979 Beiträge, 40573x hilfreich)

Zitat (von Susi_Ratlos):
Geldstrafe von Behörde, Gericht. Das hilft.

Ja, ist wie immer.
Erst wenn es richtig teuer wird (Bußgeld bis zu 4% vom Jahresumsatz) und die Behörden stressen, werden die kooperativ. Vorher spart man sich gerne solch "unnütze" Kosten zwecks Gewinnmaximierung.

Und bei den seriösen Firmen, da reicht ein 3-Zeiler.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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