Liebe Community,
wie formuliere ich eine Aufforderung gemäß DSVGO, um eine möglichst umfangreiche Auskunft über die gespeicherten Daten vom Jobcenter zu erhalten?
DSVGO - wie erhält man eine möglichst umfangreiche Auskunft? er
27. November 2024
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Frage vom 27. November 2024 | 00:26
Von
Status: Praktikant (682 Beiträge, 186x hilfreich)
DSVGO - wie erhält man eine möglichst umfangreiche Auskunft? er
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#1
Antwort vom 27. November 2024 | 00:33
Von
Status: Unbeschreiblich (125979 Beiträge, 40573x hilfreich)
Zitatwie formuliere ich eine Aufforderung gemäß DSVGO, um eine möglichst umfangreiche Auskunft über die gespeicherten Daten vom Jobcenter zu erhalten? :
In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten.
Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht. Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frageinen-anwalt.de/
#2
Antwort vom 27. November 2024 | 00:43
Von
Status: Praktikant (682 Beiträge, 186x hilfreich)
„Ich" steht in diesem Fall für „Man".
Hier ist keine Rechtsberatung gefragt oder erwünscht, sondern ein Erfahrungsaustausch darüber, welche Formulierungen sich bei Betroffenen als besonders effektiv erwiesen haben.
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#3
Antwort vom 27. November 2024 | 00:52
Von
Status: Unbeschreiblich (125979 Beiträge, 40573x hilfreich)
Zitatwelche Formulierungen sich bei Betroffenen als besonders effektiv erwiesen haben. :
Es gibt keine.
Man verlangt einfach in gerichtfester Form eine vollständige Datenauskunft auf Grundlage seines gesetzlichen Rechtes (Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)).
Wenn diese dann nicht kommt, dann beschreitet man konsequent den Rechtsweg, also Anzeige beim zuständigen Datenschutzbeauftragten und beschreitet den zivilen Rechtsweg mit Hilfe eines versierten Rechtsanwaltes.
#4
Antwort vom 27. November 2024 | 00:59
Von
Status: Praktikant (682 Beiträge, 186x hilfreich)
Vielen Dank für die nachvollziehbare Antwort!
#5
Antwort vom 27. November 2024 | 19:09
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatEs gibt keine :
So ist es
Entweder die wollen nicht
Oder die können nicht.
In keinem Fall helfen irgend was am Worten
Geldstrafe von Behörde, Gericht. Das hilft.
#6
Antwort vom 30. November 2024 | 23:20
Von
Status: Unbeschreiblich (125979 Beiträge, 40573x hilfreich)
ZitatGeldstrafe von Behörde, Gericht. Das hilft. :
Ja, ist wie immer.
Erst wenn es richtig teuer wird (Bußgeld bis zu 4% vom Jahresumsatz) und die Behörden stressen, werden die kooperativ. Vorher spart man sich gerne solch "unnütze" Kosten zwecks Gewinnmaximierung.
Und bei den seriösen Firmen, da reicht ein 3-Zeiler.
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