Darf Wikipedia das?

16. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Fenlan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf Wikipedia das?

Hallo.
Auf Wikipediaseiten über Personen werden teilweise lebende Personen öffentlich diverser Vergehen beschuldigt. Auch werden diese teilweise nur vage beschrieben wie "Er missbrauchte seine Macht als Chef" (ohne konkrete Tat). Teilweise sind diese Vergehen noch nicht bewiesen und beruhen z.B. auf Anschuldigen auf Twitter. Wikipedia wird so zu einem öffentlichen Pranger auf der Vergehen und auch schon Beschuldigungen für die Öffentlichkeit auch gegen den Willen der betroffenen Person festgehalten werden. Normal sind die Informationen auch nicht mehr löschbar, da sie in der Versionshistorie erhalten bleiben.
Ist dies erlaubt, da so der Ruf einer Person nachhaltig geschädigt werden kann?
Ich finde es zumindest moralisch schlecht das so einem Menschen ein Leben lang eine Tat nachhängen kann, die er schon bereut hat.

-- Editiert von Fenlan am 16.10.2019 04:18

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Fenlan):
"Er missbrauchte seine Macht als Chef"
Beleg? Link?

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32150 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Fenlan):
das so einem Menschen ein Leben lang eine Tat nachhängen kann, die er schon bereut hat.
Also hat er sie begangen?

Aber das ist durchaus interessant. Wikipedia gibt doch meist Einzelnachweise, Quellen und Links an, die Autoren denken sich das nicht selbst aus.
Oft sind auch Seiten markiert, wenn der Inhalt nicht/noch nicht *dicht* ist.

Hoffentlich verwechselst du die Seiten nicht mit Stupidedia, denn die dürfen tatsächlich mehr. :grins:

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Eventuell ja, eventuell nein.
Das kann man nur am konkreten Fall entscheiden.

Wenn dort z.B. nur offizielle Quellen widergegeben werden (z.B. Pressemitteilungen der Polizei/Staatsanwaltschaft) dürfte das in Ordnung sein.
Verwendet man aber z.B. bei einem schwebenden Verfahren nicht den Konjunktiv, kann es Probleme geben, auch wenn man eine offizielle Quelle als Grundlage nimmt.

Namensnennung ist da auch sehr kritisch zu betrachten, bei Personen des öffentlichen Lebens gelten diesbezüglich wieder andere Regeln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Fenlan):
Ich finde es zumindest moralisch schlecht das so einem Menschen ein Leben lang eine Tat nachhängen kann, die er schon bereut hat.


Dass ist Deine Meinung, ich habe dazu eine andere. Und nachträgliche Reue macht einen Vorfall nicht ungeschehen.

Was man verbreiten darf hängt im Wesentlichen vom Wahrheitsgehalt ab. Wahre Tatsachen kann man nennen, unwahre oder nicht bewiesene sollte man allerdings vermeiden um nicht ein Strafverfahren und ggf. Schadenersatzzahlungen zu riskieren.

Ohne genau zu wissen auf was sich Deine Frage bezieht wird man sicher nicht konkreter werden können.

Berry

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Teilweise sind diese Vergehen noch nicht bewiesen und beruhen z.B. auf Anschuldigen auf Twitter. Dann verlinken Sie das doch bitte mal: Ich habe noch nie gesehen, dass Twitter als Quelle in der Wikipedia benutzt wurde.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Fenlan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

einfach mal ein Beispiel (es gibt mehrere solche Fälle): Das englische Wikipedia beschuldigt Alexis Kennedy und verlinkt das online Magazin Eurogamer, welches Twitter als Quelle angibt:
https://www.eurogamer.net/articles/2019-08-30-two-women-accuse-cultist-simulator-developer-alexis-kennedy-of-exploitative-behaviour

Die Anschuldigungen auf Wikipedia sind vage: "predatory behaviour", "abusive", "crossing professional Boundaries". Daraufhin könnte ein falsches Bild entstehen. Konkrete Anschuldigungen gibt es in den auf wikipedia verlinkten Quellen: z.B. lügen, wütend auf Mitarbeiterin sein, unangenehm mit Mitarbeitern kommunizieren (z.B. sehr laut) - die werden aber so nicht von Wikipedia gelistet.

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#7
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Du hast jetzt direkt auf die Quelle verlinkt, nicht auf den Wikipedia-Artikel. In diesem steht nur drin, dass ihm das vorgeworfen wurde - und das entspricht nun mal der Wahrheit.

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Fenlan):
einfach mal ein Beispiel (es gibt mehrere solche Fälle): Das englische Wikipedia (...)

... unterliegt US-amerikanischem Recht.
Und da gibt das First Amendment, der erste Zusatzartikel zur Verfassung, der Redefreiheit einen extrem hohen Stellenwert.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#9
 Von 
Fenlan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von Fenlan):
einfach mal ein Beispiel (es gibt mehrere solche Fälle): Das englische Wikipedia (...)

... unterliegt US-amerikanischem Recht.
Und da gibt das First Amendment, der erste Zusatzartikel zur Verfassung, der Redefreiheit einen extrem hohen Stellenwert.

Recht ist abstrakt. Mir ging es nie um einen konkreten Fall, sondern um die generelle rechtliche Situation.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Fenlan):
Recht ist abstrakt. Mir ging es nie um einen konkreten Fall, sondern um die generelle rechtliche Situation.
Eine generelles weltweit gültiges Recht existiert nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Solange niemand mit einem Rechtsanspruch dagegen klagt darf Wikipedia das. Möglicher Ansatzpunkt wäre z.B. Artikel 17 DSGVO. Dank diesem lassen sich z.B. bei Google gewisse Suchergebnisee sperren.

Es gibt den Fall eines Deutschen Komikers, da ist der Artikel auf der Deutschen und Englischen Wikipedia in einem "kleinen" Detail verschieden. Die betroffene Person hat gegen Wikipedia geklagt, da Klage wurde aber nach Streichung der Information auf dem Deutschen Wikipedia-Eintrag fallengelassen. In der Versionhistorie sind alle Änderungen immer noch komplett nachvollziehbar.

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#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Fenlan):
Zitat (von eh1960):
Zitat (von Fenlan):
einfach mal ein Beispiel (es gibt mehrere solche Fälle): Das englische Wikipedia (...)

... unterliegt US-amerikanischem Recht.
Und da gibt das First Amendment, der erste Zusatzartikel zur Verfassung, der Redefreiheit einen extrem hohen Stellenwert.

Recht ist abstrakt.

Ja. Aber "US-amerikanisches Recht" meint: die US-amerikanischen Gesetze (Unionund Bundesstaaten) und die Rechtsprechung dazu. So wie "deutsches Recht" meint: die deutschen Gesetze und die Rechtsprechung dazu.

Zitat:
Mir ging es nie um einen konkreten Fall, sondern um die generelle rechtliche Situation.

Ja. Und die ist, daß die englischsprachige Wikipedia US-amerikanischem Recht unterliegt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):

Es gibt den Fall eines Deutschen Komikers, da ist der Artikel auf der Deutschen und Englischen Wikipedia in einem "kleinen" Detail verschieden. Die betroffene Person hat gegen Wikipedia geklagt, da Klage wurde aber nach Streichung der Information auf dem Deutschen Wikipedia-Eintrag fallengelassen. In der Versionhistorie sind alle Änderungen immer noch komplett nachvollziehbar.

In der englischsprachigen Wikipedia in aller Schönheit:
Dideldum

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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