Hallo,
ich habe dazu bei Google nichts wirklich handfestes gefunden, daher frage ich hier mal nach
Mich würde interessieren, wie es sich gesetzlich verhält, wenn ein Forenbetreiber die privaten Nachrichten (PNs)
bzw. Konversationen seiner Mitglieder in der Datenbank mitliest, oder aber sie löscht.
Ist das gesetzlich verboten und kann dafür eine Anzeige erstattet werden, wenn man es nachweisen kann?
Geht konkret um diese 2 Fälle.
1. Der Admin liest PNs mit, weil er weiß, wo die PNs in der DB abgespeichert sind.
2. Der Admin löscht alle PNs eines Users, weil dieser z.B. an 30 User eine Spam PN verschickt hat,
wodurch niemand mehr die PN lesen kann. Wird hier bereits "verarbeitet" und gesetzeswidrig gehandelt?
VG
Darf ein Forenbetreiber private Nachrichten lesen oder löschen?
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Mal ein paar Lose Gedanken:
zu 1.) Hier könnte man darüber nachdenken ob ggf. eine Strafbarkeit i.S.d. Fernmeldegeheminisses vorliegt. Immerhin werden Nachrichten, die explizit als private Übermittlung zwischen zwei Parteien "gedacht" sind anlasslos gelesen. Ob ich nun Emails oder Briefe einfach lese oder private Nachrichten in einem Forum, da würde ich erstmal keinen fundamentalen Unterschied sehen.
zu 2.) Da gibt es meines Erachtens eine starke Vermischung:
"Verarbeiten" ist - vereinfacht - alles was man mit Daten macht. Speichern, löschen, auswerten, weiterleiten, egal und ein Begriff aus dem Datenschutzrecht.
Ob man im Falle eines Missbrauchs das auch darf, ich würde sagen, es kommt drauf an . Was sagen die Nutzungsbedingungen? Was ist die Klassifikation für Spam ? (Beispiel: Ich lade per Standardtext in einem regionalen Hobbyforum alle zum Sommertreffen per PN ein weil ich nur "echte" Fans dabeihaben will. Ist das Spam?) Ich würde hier tatsächlich eine subjektive Belästigung der Betroffenen als Voraussetzung sehen.
Oder kurz:
nachrichten mitlesen geht gar nicht, Accounts die Mißbräuchlich handeln zu sanktionieren (besser Sperren) dagegen grundsätzlich schon.
ZitatDarf ein Forenbetreiber private Nachrichten lesen oder löschen? :
Bei entsprechend rechtsgültiger vertraglicher Vereinbarung darf er das, ja.
Ansosnten kommt es auf die genaue Begründung des Forenbetreibers an.
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Ok, also wäre es schwierig für das reine löschen etwas zu tun?
In den Nutzungsbedingungen steht nichts davon, dass PNs gelöscht werden können o.ä.
Nehmen wir an in der PN wurde die Administration kritisiert und die PN ging an viele Mitglieder.
Der Administration gefällt das nicht und löscht alle PNs des Nutzers und sperrt diesen.
Überträgt man das jetzt mal auf Briefe, dann stellt sich mir die Frage, wo der Unterschied ist.
Würde ich offenkundig die deutsche Post kritisieren und einen Kritikbrief an diverse Leute schicken,
hätte die deutsche Post doch ebenfalls kein Recht alle meine Briefe zu vernichten. Thema Briefgeheimnis.
Selbst wenn die Post durch eine Kennzeichnung wüsste, dass der Brief Kritik enthält :D
Gibt es hierzu eigentlich konkrete Gesetzestexte, die das Thema validieren.?
-- Editiert von Malustras am 15.11.2019 15:04
ZitatSelbst wenn die Post durch eine Kennzeichnung wüsste, dass der Brief Kritik enthält :
Stimmt, die Post müsste dann klagen, das würde dann für den Verklagten unter Umständen teuer.
ZitatDer Administration gefällt das nicht und löscht alle PNs des Nutzers und sperrt diesen. :
Ich kenne Formen, da wird beim löschen des Users auch alles andere gelöscht, also alle Beiträge, alle Mails, ganz automatisch.
ZitatGibt es hierzu eigentlich konkrete Gesetzestexte :
Nein.
Lernfrage:
Gilt nicht für Forenbetreiber das tkg womit sich über 88 tkg auch das Fernmeldegeheimnis Anwendung findet, in dessen Folge das (anlasslose) lesen privater Nachrichten entsprechend strafbar wäre?
ZitatGilt nicht für Forenbetreiber das tkg :
Nein.
Wenn der Betreiber eines Forums den Usern die Möglichkeit der Übermittlung Persönlicher Nachrichten zur Verfügung stellt, wird er als Anbieter einer TK-Dienstleistung nach dem TKG zu qualifizieren sein..
Zitatin dessen Folge das (anlasslose) lesen privater Nachrichten entsprechend strafbar wäre? :
Zum einen lese ich da nicht, dass das nur für private Nachrichten gelten soll.
Zum anderen bieten Formulierungen wie "über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus" und "Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang." eine recht breite Diskussionsgrundlage / Schlupflöcher.
Hm also bis jetzt klingt das hier mehr nach Mutmaßungen :D
In einem anderen Rechtsforum wird genau das Gegenteil behauptet.
Scheint also etwas schwierig zu sein. Da muss man sich dann wohl einen richtigen Anwalt suchen,
wenn man es ganz genau wissen will und dagegen vorgehen will.
Aber danke für die Einschätzung.
Es muss schon ein technisch sehr versierter Admin sein um über die Datenbank die PNs lesen zu können. Die Arbeit macht sich in der Regel niemand.
Was ein Admin aber kann, sind PNs unterbinden, ein Klick und die Funktion ist für manche User deaktiviert, dann kann der User auch keine PNs mehr lesen. So habe ich es zumindest noch in Erinnerung.
ZitatEs muss schon ein technisch sehr versierter Admin sein um über die Datenbank die PNs lesen zu können. Die Arbeit macht sich in der Regel niemand. :
Dauert bei den aktuell gängigen System meist um die 30 Sekunden - inklusive Anmeldung an der Datenbank. Wenn es nicht fertige Plugins für genau sowas gibt.
Zitat1. Der Admin liest PNs mit, weil er weiß, wo die PNs in der DB abgespeichert sind. :
2. Der Admin löscht alle PNs eines Users, weil dieser z.B. an 30 User eine Spam PN verschickt hat,
wodurch niemand mehr die PN lesen kann. Wird hier bereits "verarbeitet" und gesetzeswidrig gehandelt?
Dazu noch ein paar Denkanstöße, die bisher nicht berücksichtigt wurden:
ad 1.
Liest er sie mit oder hat er einen Spam-Erkenner/-Filter, der dies automatisch tut?
Wenn er sie mitliest, geschah das anlaßlos oder nach einer User-Beschwerde?
Wir müssen hier berechtigtes Interesse beachten.
ad 2.
Wenn es sich um einen Verstoß gegen Nutzungsbedingungen seitens des Absenders handelt, darf hier auch entsprechend gehandelt werden. Das berechtigte Interesse läßt das nach DSGVO zu.
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