Darf ein Rechtsanwalt Internet Spionage betreiben?

9. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
music-anderson
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)
Darf ein Rechtsanwalt Internet Spionage betreiben?

Hallo!
Vor zweinhalb Jahren bin ich aus meiner alten Wohnung wegen Schimmel ausgezogen. Es ging bis vor Gericht, nicht nur ich hatte Schimmel, auch meine Nachbarn. Der Gutachter war Parteiisch, das bestätigte mir auch der Mieterschutzverein :-( Aus diesem verfahren entstanden Kosten für die Vermieterin , da sie ja ihren Anwalt bezahlen muss. 1024 Euro fordert der Anwalt meiner ehemaligen Vermieterin nach zweieinhalb Jahren nun von mir. Die Mietkaution hat meine ehemalige Vermieterin auch seit zweieinhalb Jahren nicht ausgezahlt an uns. Nicht mal ein Schreiben habe ich bekommen. Nun habe ich sie aufgefordert bis zum 30.12.2014 die Kaution zzgl Zinsen auf eines meiner Konnten zu überweisen. Bis heute habe ich keine Antwort bekommen. Nun zur eigentlichen Sache, ihr Anwalt hat einen Gerichtsvollzieher beauftragt bei mir zu pfänden. Ihr Anwalt wusste auch, dass ich Musik Produziere da er wegen des Schimmels damals in unserer alten Wohnung war, und meine Geräte gesehen hatte.
Der Gerichtsvollzieher sagte mir heute, dass der Anwalt bei Facebook geschnüffelt hat, und gesehen hat, dass ich mich dort Präsentiere. Nun meine Frage, darf er das??? Denn er wusste ja, dass ich Studio Geräte besitze. Danke im Voraus für Antworten!!!!!

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-- Editiert music-anderson am 09.01.2015 00:45

-- Editiert music-anderson am 09.01.2015 00:47

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Wenn du das öffentlich auf Facebook postest, ist das ganz allein dein Problem.

Nur gucken ist erlaubt. Die Überwindung von geeigneten Schutzmaßnahmen wäre kritisch, aber davon schreibst du nichts.

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#2
 Von 
music-anderson
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

Mh, denke es war auch mein Fehler. Mein Künstlerprofil war Öffentlich, aber war ihm nicht bekannt. Denke er wird nach meinen Familienname geschaut haben, aber dieses Profil war nicht öffentlich.
Ich denke, er wird dort meinen Künstlernamen gesehen haben, der Stand unter meinen Familiennamen. Nun habe ich es nicht mehr öffentlich.


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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Das ist keine Spionage, das nennt man "googlen".


Und im Beitreibungsverfahren darf der Anwalt noch ganz andere Sachen machen.
Zum Beispiel ander von den Schuldne in Kenntnis setzen (Arbeitgeber, Banken, Kunden, ...)



quote:<hr size=1 noshade>Nun habe ich sie aufgefordert bis zum 30.12.2014 die Kaution zzgl Zinsen auf eines meiner Konnten zu überweisen. <hr size=1 noshade>

Mit benennung der Bankverbindung?



Ich würde die Schulden schnellstens begleichen ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
music-anderson
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

@ Harry van Sell
So wie ich weiss, darf der Anwalt nur jemanden in Kenntnis setzen, wenn er ein Pfändungsüberweisungsbeschluss erwirkt. Hier darf er auch dem Arbeitgeber bescheid geben, was ein Anwalt auch tun wird.
Sicherlich mit Benennung der Bankverbindung, wo sollte sie sonst das Gelb hin überweisen?
Es war von Anfang an so beschlossen worden, dass meine Mietkaution der alten Wohnung dafür eingesetzt wird. Aber mein damaliger Anwalt hat dass wohl nicht so umgesetzt wie ich es ihm gesagt hatte.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>So wie ich weiss, darf der Anwalt nur jemanden in Kenntnis setzen, wenn er ein Pfändungsüberweisungsbeschluss erwirkt. <hr size=1 noshade>

Das ist korrekt.



quote:<hr size=1 noshade>Sicherlich mit Benennung der Bankverbindung, wo sollte sie sonst das Gelb hin überweisen? <hr size=1 noshade>

Na dann weis er jetzt wo er als nächstes pfändne kann.



quote:<hr size=1 noshade>Es war von Anfang an so beschlossen worden, dass meine Mietkaution der alten Wohnung dafür eingesetzt wird. <hr size=1 noshade>

Von wem? Vom Richter, im Urteil?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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