Darf eine Schule Zeugnisse für eine Uni Bewerbung hochladen?

13. März 2026 Thema abonnieren
 Von 
NichtMehrSchüler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf eine Schule Zeugnisse für eine Uni Bewerbung hochladen?

Guten Tag meine Retter in der Not,
Ich befinde mich zurzeit im Bewerbungsprozess bei der Sophia Universität in Japan. Diese Uni schreibt vor, dass Bewerbungsunterlagen auf deren Website hochgeladen werden soll.

Jetzt kommt die Problematik.
Die Schulzeugnisse sollen jedoch von der Schule selbst hochgeladen werden. Als ich einen Lehrer meiner Schule darauf ansprach, erklärte er mir, dass er sich nicht sicher ist, ob das Hochladen von Schulzeugnissen DSGVO-konform ist. Die Schule hätte in letzter Zeit anscheinend vermehrt Datenschutzprobleme gehabt und er wolle es deswegen vorher prüfen lassen, wofür er jedoch keine Kapazitäten hätte.
Ich habe leider keine genauen Infos darüber wie die Website der Schule funktioniert, oder wie sicher sie ist.

Die Uni schlägt auch als Alternative für die Website vor, dass die Schule die Zeugnisse auch per E-Mail schicken kann, sollte das hochladen auf die Website nicht möglich sein.

Meine Fragen sind:
Darf die Schule bei der ich Abi gemacht habe meine Zeugnisse und mein Abi bei der Uni hochladen, wenn ich sie danach frage?
Dürfte die Schule meine Dokumente per E-Mail schicken?
Trifft das alles überhaupt zu, obwohl ich kein Schüler bin?

Hier die Website zum Dokumente hochladen und die Website der Schule, falls diese beiden relevant seien sollten:
https://sophiaupload.jp/login
https://www.sophia.ac.jp/eng/

Ich danke euch für eure Unterstützung.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3529 Beiträge, 1360x hilfreich)

Das mit dem Datenschutz ist absoluter Käse. Ich sehe aber auf der anderen Seite auch keine Verpflichtung der Schule, hier tätig zu werden...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat (von NichtMehrSchüler):
Darf die Schule bei der ich Abi gemacht habe meine Zeugnisse und mein Abi bei der Uni hochladen, wenn ich sie danach frage?
Dürfte die Schule meine Dokumente per E-Mail schicken?

Nein, sie benötigt Diene ausdrückliche Zustimmung. In der Regel schriftlich.



Zitat (von NichtMehrSchüler):
Trifft das alles überhaupt zu, obwohl ich kein Schüler bin?

Da müsste man mal in die für die jeweilige Schule geltenden Gesetze und Verordnungen schauen.

Erst a gilt: da Du kein Schüler dieser Schule mehr bist, muss sie eigentlich gar nicht mehr machen.
Gleichwohl helfen Schulen oft, sofern es ihnen möglich ist.



Zitat (von NichtMehrSchüler):
Die Schulzeugnisse sollen jedoch von der Schule selbst hochgeladen werden.

Und wie konkret wollen die merken, das es nicht die Schule war wenn es nicht zu unpassenden Zeiten passiert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Das mit dem Datenschutz ist absoluter Käse.

Volle Zustimmung das da oft übertrieben wird.
Aber Schulen sind nun mal auch Behörden ... da werden die die DSGVO nicht ignorieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3529 Beiträge, 1360x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aber Schulen sind nun mal auch Behörden ... da werden die die DSGVO nicht ignorieren.

Hab ich anders erlebt ;)
Erst nach Abmahnung und Unterlassungsklage hat eine Behörde bei mir eingelenkt, dass die DSGVO auch für sie gilt... Auf logische Argumentation (und Nennung der einschlägigen Vorschriften) wurde nicht eingegangen... Nicht mehrmals ohne Anwalt, nicht mit Anwalt und dann auch nur widerwillig vor Gericht.


Ich meinte aber eher die Ausrede, dass das wegen der DSGVO nicht gehen sollte. Das geht sogar mit medizinischen Daten, wenn der Patient einwilligt. Und der fragliche Schüler möchte das ja ausdrücklich...

Zitat (von 6 Abs. 1 (lit. a) DSGVO):
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;


-- Editiert von User am 13. März 2026 02:01

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Ich meinte aber eher die Ausrede, dass das wegen der DSGVO nicht gehen sollte.

Ach so den Käse.

Ja, das ist doch die beliebteste Standardausrede schlecht hin um sich Arbeit vom Hals zu halten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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