Darf man als potentiell neuer AG beim alten AG anrufen und nach Bewerbern fragen?

11. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
macker123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf man als potentiell neuer AG beim alten AG anrufen und nach Bewerbern fragen?

Hallo,

wie ist die aktuelle Rechtslage bzgl. o. g.?

Ich fand bisher folgende Urteile, werde aber aus diesen abschließend nicht ganz schlau:

https://www.datenschutz-notizen.de/duerfen-potentielle-arbeitgeber-im-bewerbungsverfahren-fruehere-arbeitgeber-des-bewerbers-anrufen-5817681/#:~:text=

https://www.karriereakademie.de/anruf-darf-der-neue-arbeitgeber-sich-beim-alten-erkundigen

https://openjur.de/u/116190.html
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LAG%20Hamburg&Datum=16.08.1984&Aktenzeichen=2%20Sa%20144/83

https://www.dr-datenschutz.de/was-darf-der-neue-arbeitgeber-beim-alten-nachfragen/

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/datenschutz-bei-bewerbungen-42-datenerhebung-bei-ehemaligen-arbeitgebern_idesk_PI42323_HI14489393.html

https://www.aktiv-online.de/ratgeber/auskuenfte-ueber-bewerber-was-duerfen-ex-arbeitgeber-17658

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=272066&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Was ist mit:

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
§ 28 Abs. 8 S. 2 BDSG
§ 26 Abs. 1 S. 1 BDSG

?

Mein Ergebnis: Anrufen ja, aber fragen (unzulässige Datenerhebung) oder antworten (unzulässige Datenweitergabe) aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht.

Korrekt?

Danke.

Grüße




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
macker123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Kennt sich damit keiner aus?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130342 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von macker123):
Darf man als potentiell neuer AG beim alten AG anrufen und nach Bewerbern fragen?

Ja, das darf man immer.

Problematisch wird es dann beim antworten.
Denn der alte AG darf nicht antworten, sofern keine Erlaubnis des AN vorliegt.
Antwortet er dennoch, liegt die Verantwortung dafür inklusive rechtlicher und finanzieller Folgen beim alten AG.

Beim neuen AG kommt es bei den rechtlichen und finanziellen Folgen ganz darauf an, wie die Verarbeitung der Daten erfolgt. Sollte der HR-Mitarbeiter des neuen AG so dumm sein, die Daten irgendwo außerhalb seines Gehirns zu erfassen, können auch dort rechtliche und finanzielle Folgen das Ergebnis sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
macker123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist nicht bereits der Anruf insofern nicht erlaubt, weil das Fragen nach Person X bereits ein Datum ist?

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19210 Beiträge, 10342x hilfreich)

Zitat (von macker123):
Ist nicht bereits der Anruf insofern nicht erlaubt, weil das Fragen nach Person X bereits ein Datum ist?


Das wäre ja so, als wäre das Briefeschreiben verboten, weil man ja die Adresse (=Datum) draufschreiben muss.
Das ist nicht so.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130342 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von macker123):
Ist nicht bereits der Anruf insofern nicht erlaubt, weil das Fragen nach Person X bereits ein Datum ist?

Darüber kann man streiten - wobei das fragen weniger das Datum ist als die Information, das der MA sich dort beworben hat.

Das kann man aber durch eine entsprechende Fragestellung umgehen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40664 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von macker123):
Ist nicht bereits der Anruf insofern nicht erlaubt, weil das Fragen nach Person X bereits ein Datum ist?
Nein. Was hat ein Datum mit Person X zu tun?

Mein Ergebnis: 1. Es kommt auf die Daten an. 2. Ein Bewerber zB. müsste erst Kenntnis darüber haben, dass sich die betreffenden AG über den Bewerber am xx Datum *ausgetauscht haben*, um sich evtl. dagegen zu wehren.

Es gibt durchaus *erlaubte* Fälle des Daten-und informationsaustausches, die im Einzelfall durch ein Gericht zu entscheiden sind.

Zitat (von macker123):
Was ist mit:
Die sind gültig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
macker123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das wäre ja so, als wäre das Briefeschreiben verboten, weil man ja die Adresse (=Datum) draufschreiben muss.
Das ist nicht so.
Signatur:


Sind das nicht Äpfel und Birnen?

Signatur:

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#8
 Von 
macker123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Darüber kann man streiten - wobei das fragen weniger das Datum ist als die Information, das der MA sich dort beworben hat.

Das kann man aber durch eine entsprechende Fragestellung umgehen.


Also die Frage "Frau ... hat sich bei uns beworben. Wie sind sie auseinandergegangen? ..." ist schlecht und wie sollte man die formulieren?

Signatur:

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#9
 Von 
macker123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nein. Was hat ein Datum mit Person X zu tun?

Mein Ergebnis: 1. Es kommt auf die Daten an. 2. Ein Bewerber zB. müsste erst Kenntnis darüber haben, dass sich die betreffenden AG über den Bewerber am xx Datum *ausgetauscht haben*, um sich evtl. dagegen zu wehren.

Es gibt durchaus *erlaubte* Fälle des Daten-und informationsaustausches, die im Einzelfall durch ein Gericht zu entscheiden sind.


Datum = Einzahl von Daten

Name von Person, Geburtsdatum = Daten
Name von Person = Datum

Welche Fälle sind denn wann, wie, wo erlaubt?

Signatur:

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#10
 Von 
macker123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche aktuellen Rechtssprechungen mit welchen Ergebnissen gibt es?

Signatur:

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#11
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2311 Beiträge, 454x hilfreich)

Hier bitte lesen:
https://www.dr-datenschutz.de/was-darf-der-neue-arbeitgeber-beim-alten-nachfragen/

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19210 Beiträge, 10342x hilfreich)

Zitat (von macker123):
Also die Frage "Frau ... hat sich bei uns beworben. Wie sind sie auseinandergegangen? ..." ist schlecht und wie sollte man die formulieren?

"Ich bin Personalsachbearbeiterin bei der Firma X. Können Sie uns was zu Frau Y sagen?"
Damit hat der neue Arbeitgeber (Firma X) nicht verraten, dass sich Frau Y bei Firma X beworben hat. Der alte Arbeitgeber wird es sich aber denken können.

Wenn sowohl bei der neuen als auch bei der alten Firma keine Vollpfosten im Personalbüro sitzen, werden sie es hinbekommen, dass am Ende des Telefonats jede Seite weiß, was sie wissen will, ohne dass ein Datenschutzverstoß nachweisbar ist.

Einfachster Fall:
"Ich bin Personalsachbearbeiterin bei der Firma X. Können Sie uns was zu Frau Y sagen?"
"Nein, zu Frau Y sagen wir lieber nichts. Das ist besser so."

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130342 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
"Ich bin Personalsachbearbeiterin bei der Firma X. Können Sie uns was zu Frau Y sagen?"

Besser wäre
Zitat:
"Ich bin Personalsachbearbeiterin. Können Sie mir was zu Frau Y sagen?"


Denn die Nennung der Firma könnte bei gewissen Arten von Datenschützern schon Sodbrennen verursachen.


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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40664 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von macker123):
Datum = Einzahl von Daten
Warum sollte ein DATUM keine zulässige Antwort auf eine x-beliebige Frage sein?
Zitat (von macker123):
Name von Person = Datum
Unsinn.
Zitat (von macker123):
Welche Fälle sind denn wann, wie, wo erlaubt?
Das entnimmt man der aktuellen Rechtsprechung, kann aber iaR keine Einzelfallurteile auf alle oder seinen eigenen Fall anwenden.
Evtl. müsste man, wie andere auch--- klagen gehen, um ein Urteil zu erhalten.

Zitat (von macker123):
Also die Frage "Frau ... hat sich bei uns beworben. Wie sind sie auseinandergegangen?
Der alte AG könnte antworten: Durch Kündigung.
Zitat (von macker123):
Sind das nicht Äpfel und Birnen?
Nein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130342 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Unsinn.

Nö, das passt schon.
Jedenfalls für mit Ahnung vom Thema.

Ganz genau betrachtet, ist der Name einer Person sogar ein personenbezogenes Datum.


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