Darf mein Vermieter privates über mich an dritte weitergeben?

5. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Sabine73123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf mein Vermieter privates über mich an dritte weitergeben?

Folgende kurze Frage . Darf mein Vermieter, persönliche Dinge an meine Schwiegermutter weiterleiten ? Im Detail: mein Vermieter hat meine Schwiegermutter per whats App kontaktiert und ihr erzählt , das ich vorhabe eine privat insollvenz zu machen und das wir eine Miete im Rückstand sind . Verstößt er hier gegen einen Datenschutz? Danke im voraus .

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Sabine73123):
ihr erzählt , das ich vorhabe eine privat insollvenz zu machen

Und das weis er woher genau?


Der Vermieter ist eine Privatperson?




-- Editiert von User am 5. März 2023 22:41

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sabine73123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil ich mit ihm darüber im Vertrauen geredet habe.
Vielleicht muss ich ein wenig ausholen, der Vermieter eigentlich sein Mutter . Diese ist aber mittlerweile ein Pflegefall und der Sohn klärt mit uns allea rund.um.die Wohnung ,.Nebenkosten Abrechnung usw.
Es geht um unseren Auszug . Er hat Angst wir zahlen nicht. Das ist aber nicht der Fall. Nun hat er einfach so meine Schwiegermutter angeschrieben und sie um Geld gebeten . Die aktuelle Mietzahlung wurde noch zurück behalten weil einiges unklar ist. Dies habe ich ihm aber auch so mitgeteilt. Aber berechtigt ihn das nun "fremde " Außenstehende mit in diese Sache zu ziehen und private Details weiter zu geben ? Danke

-- Editiert von User am 5. März 2023 23:09

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Sabine73123):
Weil ich mit ihm darüber im Vertrauen geredet habe.

Eine (nachweisbare) Geheimhaltungsvereinbarung gab es wohl nicht?
Dann sehe ich da keine guten Erfolgsaussichten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Sabine73123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann sehe ich da keine guten Erfolgsaussichten ...


Also darf man solche Sachen einfach so weiter erzählen und Haustieren gehen ? Auch das ein Mietrückstand besteht ?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Sabine73123):
Also darf man solche Sachen einfach so weiter erzählen und Haustieren gehen ?

Wenn ich anderen Leuten Sachen erzähle, dann dürfen sie diese durchaus weitererzählen.

Klar kann man eine (nachweisbare) Geheimhaltungsvereinbarung machen - hindert die Leute dann allerdings oft auch nicht am weitererzählen. Man kann sie dann am Ende auch nur verklagen, wenn sie die Geheimhaltungsvereinbarung nicht einhalten wollen.


Deshalb sollte man sich seine Gesprächspartner bei sensiblen Sachen sehr sorgfältig aussuchen.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Sabine73123):
Also darf man solche Sachen einfach so weiter erzählen und Haustieren gehen ? Auch das ein Mietrückstand besteht ?


Wenn ihm die Informationen in seiner Rolle als VM bekannt geworden sind (Mietrueckstand etc.), unterliegen sie dem Datenschutz.
Wenn sie ihm als Privatperson bekannt geworden sind (du heulst dich bei ihm aus), dann nicht.

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