Ich hatte 2017 Kontakt mit einem Personalvermittler, dem ich Zwecks der Suche nach einem Arbeitsplatz meinen Lebenslauf und weitere personenbezogene Daten (E-Mail, Telefonnr.) übermittelt habe. Nachdem ich über Eigeninitiative selbst einen neuen Job gefunden habe, habe ich per E-Mail die Löschung meiner personenbezogenen Daten gefordert:
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
vor kurzem habe ich Sie gebeten, mich über Ihre Personalberatung zu vermitteln. Ich bitte Sie gemäß § 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) alle Daten, die Sie von mir gespeichert haben, unverzüglich zu löschen. Darüber hinaus möchte ich sichergestellt haben, dass die Löschung auch von den Stellen durchgeführt wird, denen Sie meine Daten übermittelt haben.
Bitte bestätigen Sie mir kurz, dass die Datenlöschung umfänglich vollzogen wurde.
Als Antwort habe ich folgendes erhalten:
Zitat:selbstverständlich kommen wir Ihrem Wunsch nach einer Löschung Ihrer personenbezogenen Daten entsprechend §35 Abs. (2) BDSG nach, was ich Ihnen hiermit bestätige. Sofern wir personenbezogene Daten zu Ihrer Person aus gesetzlichen Gründen aufbewahren müssen (Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht), haben wir diese Daten entsprechend §35 Abs. (3) BDSG für jede weitere Verwendung gesperrt.
Vor ein paar Tagen erhielt ich einen Anruf von besagter Firma, den ich nicht angenommen habe sowie eine E-Mail, dass sie wieder ein interessantes Jobangebot für mich haben. Ich schließe daraus, dass meine Daten entgegen der Aussage nicht gelöscht wurden. Die Aufforderung zur Löschung erfolgte vor der DSGVO. Welche Möglichkeiten habe ich, um den Anbieter finanziell und datenschutzrechtlich zu belangen?