Datenlöschung Personalvermittler

17. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
irgendwas123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenlöschung Personalvermittler

Ich hatte 2017 Kontakt mit einem Personalvermittler, dem ich Zwecks der Suche nach einem Arbeitsplatz meinen Lebenslauf und weitere personenbezogene Daten (E-Mail, Telefonnr.) übermittelt habe. Nachdem ich über Eigeninitiative selbst einen neuen Job gefunden habe, habe ich per E-Mail die Löschung meiner personenbezogenen Daten gefordert:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

vor kurzem habe ich Sie gebeten, mich über Ihre Personalberatung zu vermitteln. Ich bitte Sie gemäß § 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) alle Daten, die Sie von mir gespeichert haben, unverzüglich zu löschen. Darüber hinaus möchte ich sichergestellt haben, dass die Löschung auch von den Stellen durchgeführt wird, denen Sie meine Daten übermittelt haben.

Bitte bestätigen Sie mir kurz, dass die Datenlöschung umfänglich vollzogen wurde.


Als Antwort habe ich folgendes erhalten:

Zitat:
selbstverständlich kommen wir Ihrem Wunsch nach einer Löschung Ihrer personenbezogenen Daten entsprechend §35 Abs. (2) BDSG nach, was ich Ihnen hiermit bestätige. Sofern wir personenbezogene Daten zu Ihrer Person aus gesetzlichen Gründen aufbewahren müssen (Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht), haben wir diese Daten entsprechend §35 Abs. (3) BDSG für jede weitere Verwendung gesperrt.


Vor ein paar Tagen erhielt ich einen Anruf von besagter Firma, den ich nicht angenommen habe sowie eine E-Mail, dass sie wieder ein interessantes Jobangebot für mich haben. Ich schließe daraus, dass meine Daten entgegen der Aussage nicht gelöscht wurden. Die Aufforderung zur Löschung erfolgte vor der DSGVO. Welche Möglichkeiten habe ich, um den Anbieter finanziell und datenschutzrechtlich zu belangen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von irgendwas123):
Welche Möglichkeiten habe ich, um den Anbieter finanziell und datenschutzrechtlich zu belangen?

Wieso finanziell?

Datenschutzrechtlich kann man ihn durch Meldung beim Datenschutzbeauftragten belangen lassen.

Zivilrechtlich strafbewehrte Unterlassungserklärung bzw. Unterlassungsklage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von irgendwas123):
Vor ein paar Tagen erhielt ich einen Anruf von besagter Firma, den ich nicht angenommen habe sowie eine E-Mail, dass sie wieder ein interessantes Jobangebot für mich haben. Ich schließe daraus, dass meine Daten entgegen der Aussage nicht gelöscht wurden.

Der Personalvermittler hat ja auch nirgendwo gesagt, daß die Daten gelöscht wurden...

Er hat vielmehr gesagt:

"selbstverständlich kommen wir Ihrem Wunsch nach einer Löschung Ihrer personenbezogenen Daten entsprechend §35 Abs. (2) BDSG nach, was ich Ihnen hiermit bestätige. Sofern wir personenbezogene Daten zu Ihrer Person aus gesetzlichen Gründen aufbewahren müssen (Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht), haben wir diese Daten entsprechend §35 Abs. (3) BDSG für jede weitere Verwendung gesperrt.
"

Das heißt: die Daten sind weiterhin gespeichert, weil das gesetzlich so vorgeschrieben ist, aber sie wurden für jede weitere Verwendung gesperrt.

Letzteres ist anscheinend nicht wirklich, jedenfalls nicht wirksam erfolgt, denn die Daten wurden anscheinend genutzt, um ein neues Angebot zu machen. Was nicht passieren darf, wenn die Daten gesperrt sind.

Zitat:
Die Aufforderung zur Löschung erfolgte vor der DSGVO.

Das ist völlig unerheblich, weil es vor und nach dem Inkrafttreten der DSGVO nun mal gesetzliche Vorschriften gibt, nach denen bestimmte Daten über eine bestimmte Zeitdauer zu speichern sind.
Zitat:
Welche Möglichkeiten habe ich, um den Anbieter finanziell und datenschutzrechtlich zu belangen?

Finanziell gar nicht, weil kein bezifferbarer materieller Schaden entstanden ist. Datenschutzrechtlich könnte man sich beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten beschweren.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
irgendwas123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Welchen gesetzlichen Grund soll es denn geben, dass die Daten gesperrt statt gelöscht wurden?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von irgendwas123):
Welchen gesetzlichen Grund
Zitat (von eh1960):
... entsprechend §35 Abs. (3) BDSG für jede weitere Verwendung gesperrt."


https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__35.html
https://dejure.org/gesetze/DSGVO
https://dejure.org/gesetze/DSGVO/17.html
https://dejure.org/gesetze/DSGVO/18.html
Zitat (von irgendwas123):
um den Anbieter finanziell ...zu belangen?


Welcher Schaden ist dir entstanden? Der müsste in € und €-Cent beziffert werden...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von irgendwas123):
Welchen gesetzlichen Grund soll es denn geben, dass die Daten gesperrt statt gelöscht wurden?

Welchen wohl? Eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht... (Nach AO, nach HGB, ..., ...)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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