Datenlöschung (Stromanbieter nach Vertragsende) geht nicht, warum? Was für ein Gesetz ist das?

6. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
September1
Status:
Schüler
(275 Beiträge, 81x hilfreich)
Datenlöschung (Stromanbieter nach Vertragsende) geht nicht, warum? Was für ein Gesetz ist das?

Hallo,
A hat ein Kundenkonto online bei einem Stromanbieter. Da er seit 2 Jahren dort kein Kunde mehr ist, wollte er
das Kundenkonto löschen lassen.
Nun hat A einen Brief bekommen:

Ihrem Wunsch nach Löschung Ihrer personenbezogenen Daten können wir aus Rechtsgründen nicht entsprechen. Ihre Daten werden wegen des angefallenen Schriftverkehrs auch nach einer Vertragsbeendigung gespeichert...

Das hat A nicht gewußt und ärgert sich, das er haufenweise Internetkontos hat die nicht gelöscht werden können.

Was macht der Betreiber damit, wenn man das Konto gar nicht mehr benötigt?

Dann im letzten Satz des Schreibens
Ihre Daten sind jedoch für die weitere Nutzung bis zur Löschung gesperrt-

wie bekommt A raus, wann die Löschung ist?

Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von September1):
wie bekommt A raus, wann die Löschung ist?


oftmals hilft da den Betroffenen zu fragen.

Berry

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

1. Nach letzter relevanter Änderung der Daten (z.B. letzter Schriftverkehr, Kündigung, Kündigungsbestätigung ...) drei jahre (siehe regelmäßige Verjährungsfrist im BGB).
2. Zehn Jahre für alle steuer- und handelsrechlich bedeutsamen Daten (siehe z.B. AO).

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
1. Nach letzter relevanter Änderung der Daten (z.B. letzter Schriftverkehr, Kündigung, Kündigungsbestätigung ...) drei jahre (siehe regelmäßige Verjährungsfrist im BGB).

Aufbewahrungsfrist 6 Jahre nach AO.

-- Editiert von eh1960 am 06.12.2019 18:12

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von September1):

A hat ein Kundenkonto online bei einem Stromanbieter. Da er seit 2 Jahren dort kein Kunde mehr ist, wollte er
das Kundenkonto löschen lassen.
Nun hat A einen Brief bekommen:

Ihrem Wunsch nach Löschung Ihrer personenbezogenen Daten können wir aus Rechtsgründen nicht entsprechen. Ihre Daten werden wegen des angefallenen Schriftverkehrs auch nach einer Vertragsbeendigung gespeichert...

Das hat A nicht gewußt und ärgert sich, das er haufenweise Internetkontos hat die nicht gelöscht werden können.

Es ist kein "Internet-Konto", es ist ein Vertrag mit einem Stromanbieter.

Die zu diesem Vertrag gehörenden Daten, Verträge, Korrespondenz usw. haben eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist gemäß AO (Abgabenordnung). D.h.: das Finanzamt verlangt, daß alle Unterlagen und Daten für eine bestimmte Frist aufbewahrt (gespeichert) werden.

Alle Unterlagen, die mit Zahlungen zu tun haben (Buchungsunterlagen, Zahlungsbelege usw.) müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.
Alles, das erforderlich ist, um Vorgänge steuerlich bewerten zu können, ebenfalls 10 Jahre.
Eine vollständige Übersicht über die Speicherungsfristen für Unternehmen findet sich hier:
https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/steuerrecht/abgabenrecht/aufbewahrungsfristen-geschaeftsunterlagen/1157174#titleInText7
Die kürzeste Frist ist 6 Jahre, die längste 10 Jahre.

Da die Kundenbeziehung vor zwei Jahren beendet wurde, werden die diversen Daten und Unterlagen je nach Art noch vier bis acht Jahre gespeichert.

Zitat:
Was macht der Betreiber damit, wenn man das Konto gar nicht mehr benötigt?

Er bewahrt die Daten für den Fall auf, daß das Finanzamt sie sehen möchte.

Zitat:
Dann im letzten Satz des Schreibens
Ihre Daten sind jedoch für die weitere Nutzung bis zur Löschung gesperrt-

Logisch. Die Daten werden nur noch aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt, eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht mehr zulässig.

Zitat:
wie bekommt A raus, wann die Löschung ist?

Das kann Herr A mit zehn Fingern ausrechnen, wenn er die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (siehe oben) zugrunde legt.

-- Editiert von eh1960 am 06.12.2019 18:23

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
September1
Status:
Schüler
(275 Beiträge, 81x hilfreich)

Dann ist alles klar, vielen Dank.

Aber begeistert ist A nicht. A weiß irgendwann nicht mehr, wie lange, wo und was noch gespeichert ist. Bei den heutigen Wechsel Anbietern Strom-Gas bleiben wohl im Laufe des Lebens sehr viele Kontos ungenutzt und verbleiben im digitalem Netz. Was das Finanzamt von A (normaler Kunde der seine Strom - Gas Rechnungen begleicht) will, ist mir schleierhaft :???: . Bin doch kein Unternehmer :)

Jetzt braucht A die 10 anderen erst gar nicht anschreiben. A fallen bald keine PaßWörter mehr ein.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von September1):
A weiß irgendwann nicht mehr, wie lange, wo und was noch gespeichert ist.

A könnte seine Unterlagen entsprechend ordnen / ablegen oder sich einfach Notizen machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Zitat (von September1):
Was das Finanzamt von A (normaler Kunde der seine Strom - Gas Rechnungen begleicht) will, ist mir schleierhaft :???: . Bin doch kein Unternehmer :) [\\quote]

Es geht nicht um die, sondern um das Unternehmen, dessen Kunde du warst.



Zitat:
Jetzt braucht A die 10 anderen erst gar nicht anschreiben. [\\quote] Wenn du die Sperrung der Logins und geschützte Archivierung deiner Daten nicht wünscht, kannst du auf das Anschreiben verzichten.

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Jetzt braucht A die 10 anderen erst gar nicht anschreiben. A fallen bald keine PaßWörter mehr ein.


Die Frage der Passwörter hat mit den Kundenkonten garnichts zu tun. Im übrigen kann man ein Kundenkonto auch selber "vernageln".

Man loggt sich ein letztes mal ein, ändert das Passwort auf eine ganz andere Kombination - eine die man nie benutzt - und besucht danach nie wieder das entsprechende Kundenkonto. Und dann wird es nach Ablauf der Fristen gelöscht.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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