Datenschutz -Anrufbeantworternachricht als Nachweis

21. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
molo123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutz -Anrufbeantworternachricht als Nachweis

Hi liebes Community,

Folgender Fall:

Unternehmen U hat A einen Produkt geliehen. U verlangt das geliehene Produkt zurück. A hat das Produkt aber nicht mehr.

Ein Mitarbeiter M vom Unternehmen U hinterlässt aber A eine seltsame Nachricht, was vermuten lässt dass das Produkt wohl doch bei U ist.

1.Darf A die Nachricht vom AB an U senden um die Sache zu klären? (Datenschutz M)-
2. oder muss er eine Einverständniserklärung von M anfordern?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1515x hilfreich)

Ich würde garnicht soweit gehen und das abhanden gekommene Teil in Rechung stellen. Punkt aus

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Unabhängig davon, dass ich auch eine andere Strategie verfolgen würde:

Da M seine Antwort wohl freiwillig als Mitarbeiter von U auf dem AB hinterlassen hat, sehe ich nicht wo Datenschutzbedenken bestehen sollten, zumal sich die Aussagen des M als Erfüllungsgehilfe des U eh dem U zuzurechnen sein werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

§201 StGB ????

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
§201 StGB ????

Irgendwas an "unbefugt" nicht verstanden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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