Hi liebes Community,
Folgender Fall:
Unternehmen U hat A einen Produkt geliehen. U verlangt das geliehene Produkt zurück. A hat das Produkt aber nicht mehr.
Ein Mitarbeiter M vom Unternehmen U hinterlässt aber A eine seltsame Nachricht, was vermuten lässt dass das Produkt wohl doch bei U ist.
1.Darf A die Nachricht vom AB an U senden um die Sache zu klären? (Datenschutz M)-
2. oder muss er eine Einverständniserklärung von M anfordern?
Datenschutz -Anrufbeantworternachricht als Nachweis
21. Februar 2021
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Frage vom 21. Februar 2021 | 12:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutz -Anrufbeantworternachricht als Nachweis
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#1
Antwort vom 21. Februar 2021 | 15:22
Von
Status: Schlichter (7212 Beiträge, 1515x hilfreich)
Ich würde garnicht soweit gehen und das abhanden gekommene Teil in Rechung stellen. Punkt aus
#2
Antwort vom 21. Februar 2021 | 20:10
Von
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 232x hilfreich)
Unabhängig davon, dass ich auch eine andere Strategie verfolgen würde:
Da M seine Antwort wohl freiwillig als Mitarbeiter von U auf dem AB hinterlassen hat, sehe ich nicht wo Datenschutzbedenken bestehen sollten, zumal sich die Aussagen des M als Erfüllungsgehilfe des U eh dem U zuzurechnen sein werden.
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#3
Antwort vom 23. Februar 2021 | 15:41
Von
Status: Schüler (480 Beiträge, 52x hilfreich)
§201 StGB ????
#4
Antwort vom 23. Februar 2021 | 18:20
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39828x hilfreich)
Zitat§201 StGB ???? :
Irgendwas an "unbefugt" nicht verstanden?
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