Datenschutz Arbeitsverhältnis

5. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
Datenschutz Arbeitsverhältnis

Moin,

inwieweit besteht Datenschutz bezüglich eines (beendeten) Arbeitsverhältnisses? Darf der Arbeitgeber sich gegenüber unbeteiligten dritten Personen äußern bezüglich des beendeten Arbeitsverhältnisses und dem ehemaligen Arbeitnehmer?

Danke vorab für die Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb458597-5
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 17x hilfreich)

Sofern personenbezogene Daten dazu gehören, nein. Auch diese unterliegen dem Datenschutz.

Der AG kann also nicht die Personalakte raus kramen und sagen:
"Hey Meyer hat im Monat 500 Schrauben verpackt laut seiner Personalakte".

Das sind personenbezogene Daten / Leistungsdaten. Auch sind diese Daten zu löschen, sofern diese nicht mehr von Relevanz sind.

Zitat:

Zitat:
Leistungsdaten dürfen nur gespeichert bleiben, solange dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Ist demnach die Speicherung zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erforderlich, sind die Daten zu löschen.


Weiter auch:
Zitat:
Daten sind nach der gesetzlichen Definition Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (§ 3 Abs. 1 BDSG ). Natürliche Person ist jeder Mensch. Leistungsdaten sind persönliche und sachliche Verhältnisse einer Person.


Ausführlicher kannst du es mal hier nachlesen.


-- Editiert von fb458597-5 am 05.11.2018 14:45

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Darf der Arbeitgeber sich gegenüber unbeteiligten dritten Personen äußern bezüglich des beendeten Arbeitsverhältnisses und dem ehemaligen Arbeitnehmer?

Wenn er einen von der DSGVO und den Persönlichkeitsrechten gedeckten Grund hat, ja
Kommt halt auf den Inhalt der Äußerung an.


Unaufgefordert zu verkünden "Der Jürgen Schneider, den haben wir entlassen, der hat dauernd hier geklaut" wäre sehr problematisch. Es sei denn man hätte ein Gerichtsurteil in dem das steht ...

Unaufgefordert zu verkünden "Jürgen Schneider arbeitet nicht mehr hier" ist unbedenklich, denn der Arbeitgeber hat ein Recht darauf klar zu stellen wer für ihn arbeitet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
martom
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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