Datenschutz - Darf ein AG meine Bescheinigungen ohne meine Einwilligung weiterleiten?

7. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)
Datenschutz - Darf ein AG meine Bescheinigungen ohne meine Einwilligung weiterleiten?

Guten Tag!
Mein AG hat meine kopierten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die BG weitergeleitet.Diese Bescheinigungen hatten nichts mit einem Arbeitsunfall zu tun, den ich im Betrieb erlitten hatte. Ich hatte mich an den Datenschutzbeauftragten meines Bundeslandes gewandt.Dieser ist nun der Meinung meine Bescheinigungen dürften ohne meine Einwilligung an die BG weitergeleitet werden, obwohl der AG sich schon im Vorfeld weigerte überhaupt eine Unfallmeldung auszufüllen und wie schon gesagt diese AU-Scheine nicht mit einem Arbeitsunfall in Verbindung standen.Auch hat die BG auf Anfrage mitgeteilt, dass diese verschickt wurden ohne besondere Anforderung der BG.
Darf ein AG meine Bescheinigungen ohne meine Einwilligung weiterleiten?
Was kann ich tun wenn der Datenschutzbeauftragte meines Bundeslandes, keine Lust hat, sich weiter um die Angelegenheit zu kümmern?
Gibt es eine gesetzliche Grundlage zur Weiterleitung von kopierten AU Scheinen?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

:forum:

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Also jetzt scheint es im richtigen Bereich zu stehen(verschoben?), denn ein Untertitel ist auch richtig Datenschutz. :neck:

Der Landesdatenschützer hat sicher eine Begründung geliefert, die du mit anführen solltest, z.B. das irgendwelche Kopien nicht dem BDSG unterliegen oder das es sich um keine sensiblen Daten handelt (Name und voraussichtliches Ende der AU?) o.ä.

Wenn die Aufsichtsbehörde nicht aktiv werden kann oder will, hast du allerdings ein Problem, für das ich auch keine Lösung habe. Überlege aber mal, ob der Schutz dieser "Papierdaten" die Aufregung lohnt.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#3
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Warum ich hier im falschen Forum sein sollte, weiß ich auch nicht?Aber egal!
Ich glaube schon, mir geht es einfach darum, dass mein Arbeitergeber meinen eigentlichen Arbeitsunfall mit einer gebrauchten Spritze vertuschen wollte.
Durch diesen Unfall habe ich mir eine Hepatitis B geholt, soweit alles klar. Der Unfall, hier Nadelstichverletzung und HBV Infektion anerkannt. Wir hatten überhaupt keinen Arbeitsschutz im Betrieb.(Spedition)Der AG weigerte sich sogar eine Unfallmeldung auszufüllen und hat meinen Eintrag aus dem Verband verschwinden lassen.Trotzdem hat er einfach meine AU Bescheinigungen kopiert und an die BG geschickt, ohne meine Einwilligung und ohne Aufforderung der BG.Ich glaube auch nicht das es üblich ist, diese Bescheinigungen weiterzu- leiten. Auch war ich laut Bescheinigung hier mit einer anderen Krankheit AU geschrieben, die aber auch garnichts mit dem Unfall mit der Nadel zu tun hatte.
Da sitzt einer im Büro und entscheidet nach Lust und Laune.Dabei gibt es ganz klare Gesetze.
Wenn recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

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#4
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Dabei gibt es ganz klare Gesetze.

Die du besser kennst als der Datenschutzbeauftragte?

> Wenn recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Und was soll uns diese Floskel sagen?

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#5
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Dabei gibt es ganz klare Gesetze.
Frage: Die du besser kennst als der Datenschutzbeauftragte?

Bessser, nicht, aber ich kann auch lesen! Ich habe kein Gesetz gefunden, wo es im Rahmen eines Arbeitsunfalles erforderlich ist, alte nicht mit einem oder dem Arbeitsunfall in Verbindung stehende Krankschreibungen an die BG weiterzuleiten.Noch dazu ohne Einwilligung des Betroffenen.

Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
Und was soll uns diese Floskel sagen?

Wenn ein Datenschutzbeauftragter meint, er müßte an Hand seiner persönlichen Meinung entscheiden, muss ich mich dagegen zur Wehr setzten.
Ich habe Ihn aufgefordert mir die gesetzlichen Grundlagen für das Handeln des Arbeitgebers zu nennen, was er gar nicht erst gemacht hat.
Mich interessiert doch nicht die persönliche Meinung des Beamten, da ich lesen kann, kann ich natürlich auch feststellen, ob es erlaubt ist kopierte AU Bescheinigungen ohne die Einwilligung der Person an die BG zu verschicken.ich habe kein derartiges Gesetz gefunden, da ich davon ausgehen muss, dass der Datenschutzbeauftragte eines Landes diese Gesetze besser kennt. hätte er mir doch einfach diese gesetzlichen Grundlagen vorweisen können.Was er aber nicht getan hat.Welches Gesetz sollte auch bestimmen, dass AU Bescheinigungen in Kopie an staatliche oder private Stellen verschickt werden dürfen.
Somit ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.

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#6
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Ich habe kein Gesetz gefunden, wo es im Rahmen eines Arbeitsunfalles erforderlich ist

Andersherum: du mußt ein Gesetz finden, nach dem das unzulässig ist. Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt, nicht umgekehrt.

> Wenn ein Datenschutzbeauftragter meint, er müßte an Hand seiner persönlichen Meinung entscheiden

Ich bezweifle, daß der nach Tageslaune und ohne Kenntnis der Rechtslage eine Bewertung vornimmt.

> Ich habe Ihn aufgefordert mir die gesetzlichen Grundlagen für das Handeln des Arbeitgebers zu nennen, was er gar nicht erst gemacht hat.

Weil es umgekehrt funktioniert, s.o.

> Welches Gesetz sollte auch bestimmen, dass AU Bescheinigungen in Kopie an staatliche oder private Stellen verschickt werden dürfen.

Eben. Welches Gesetz sollte auch bestimmen, daß du bei grün über die Straße gehen darfst?

> Somit ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.

Wieso "somit"? Ist das ein non sequitur oder kannst du das begründen?

Abgesehen davon hat Mr. Cool doch schon nachgefragt:

"Der Landesdatenschützer hat sicher eine Begründung geliefert, die du mit anführen solltest"

Hat er nun oder hat er nicht? Oder möchtest du der Frage ausweichen?

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#7
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Als Begründung steht:Der Unternehmer ist hingegen gesetzlich verpflichtet, den Unfallversicherungsträger bei der Durchführung der Unfallversicherung zu unterstützen.
Da frage ich mich, wie der AG dann meine AU Bescheinigungen die nicht in Verbindung mit dem Spritzenunfall stehen, weiterleiten kann.

Da bin ich also wegen einer Erkältung AU geschrieben gewesen, habe dann einen Arbeitsunfall und der AG schickt meine AU Bescheinigungen von der Erkältung zur BG.Welchen Sinn macht das?

Wie soll das enden? Wenn man in Zukunft also einen Arbeitsunfall erleidet, schickt der AG sämtliche AU Bescheinigungen an die Berufsgenossenschaft.
Da weiß dann die BG gleich, das ich irgendwann einmal zum Beispiel mit einer Geschlechtskrankheit AU war.Prima!
Da kann ich ja gleich meine gesamte Krankenakte hier veröffentlichen.

Eben. Welches Gesetz sollte auch bestimmen, daß du bei grün über die Straße gehen darfst?

Die Straßenverkehrsordnung!



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#8
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Ich glaube auch nicht das es üblich ist, AU-Bescheinigungen zu kopieren und an Dritte weiterzuleiten, selbst wenn ein Arbeitsunfall vorliegt.
Ein Datenschutzbeauftragter muss doch nach der Gesetzgebung handeln und entscheiden und nicht nach seiner persönlichen Meinung!
Wenn der AG schreibt, er ist nicht bereit, eine Unfallmeldung auszufüllen und dies auch nicht tut, kann er doch nicht gleichzeitig zum besseren Verständnis, wie er schreibt, meine AU Bescheinigungen verschicken und behält sich noch rechtliche Schritte vor.

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#10
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> welcher das Prinzip des Datenschutzes offensichtlich bisher nicht verstanden hat

Das hat doch damit nichts zu tun. Wenn das BDSG natürlich etwas verbietet, ist es verboten. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß es erlaubt ist, wenn das BDSG es nicht verbietet, oder?

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#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Meint ihr ernsthaft diese Diskussion bringt noch was?

Dem TE kann eher empfohlen werden sich an fachliche Stellen wie das Datenschutzzentrum zu wenden und sich aufklären/informieren zu lassen.

Hier wurde denke ich ausreichend, wenn auch erfolglos, versucht auf Laienniveau etwas zu erklären.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#12
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Datenschutz bedeutet Schutz personenbezogener Daten vor Mißbrauch.
Wenn ich das BDSG richtig verstanden habe, sind Daten an die BG nur dann mitzuteilen, wenn sie zur Förderung der dem AG und der BG obliegenden Aufgaben dienlich sind; vgl..§ 15 i V. mit § 14 Abs.2 dieses Gesetzes. Ob dies in diesem Fälle so ist, müßte doch die BG beantworten können.
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__15.html

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#13
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Unterliegen Fotokopien eigentlich dem BDSG ???????????

:crazy:

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#14
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Unterliegen Fotokopien eigentlich dem BDSG ???????????

Also meine Fotokopierte Unterlage unterliegt dann nicht mehr dem Datenschutz,
nur das Orginal! Guter Witz!
Da kann also die BG zu jeden Arbeitsunfall, die gesamte Krankengschichte des Arbeiters beim Arbeitgeber anfordern, inklusive kopierter Krankenscheine, die da sie kopiert sind, dann auch nicht mehr dem Datenschutz unterliegen.
Da frage ich mich, welche rechtliche Grundlage es geben soll, meine gesamten Krankheiten die nicht in Verbindung mit einem Arbeitsunfall stehen, der BG darzulegen.Auch wenn es rechtlich möglich sein sollte, besteht aus rechtlicher Sicht, doch ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, wenn diese Daten vor einer gegebenen Einwilligung verschickt wurden.Hier wurde die Einwilligunganfrage erst am 10.10. an mich von der BG verschickt und der Betrieb
hat aber schon am 9.10. die kopierten Unterlagen verschickt, somit kann dem Betrieb gar keine Einwilligung vorgelegen haben.Außerdem hat die BG in einem Schreiben mitgeteilt, dass diese Unterlagen ohne Anforderungen der BG vom Betrieb verschickt wurden.

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#15
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> meine gesamten Krankheiten die nicht in Verbindung mit einem Arbeitsunfall stehen, der BG darzulegen

Ich würde vermuten, eine solche (medizinische) Beurteilung ist dem AG gar nicht zuzumuten. Woher soll er jeweils im Einzelfall entscheiden können, was mit dem Arbeitsunfall in Verbindung stehen könnte und was nicht?

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#16
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Eigentlich ganz einfach, wenn ich vor 3 Monaten eine Geschlechtskrankheit hatte,nur mal zum Beispiel, hat das bestimmt nichts damit zu tun, dass mir gestern der Gabelstapler über den Zeh gefahren ist.Also, dass müßte sogar der dümmste Arbeitgeber feststellen können.Zumal sich ein AG in keinster Form in eine medizinische Behandlung einmischen darf und kann.Kleine OPs werden dann wohl in der Werkstatt vorgenommen.

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#17
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

...Ich würde vermuten, eine solche (medizinische) Beurteilung ist dem AG gar nicht zuzumuten

Nach den Bestimmungen des BDSG ist die Mitteilung von Krankheiten, die nicht in einem kausalen Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall stehen (Grippe, Angina) für die BG nicht förderlich und daher nicht angezeigt. Wohl kann es einem AG zugemutet werden, diesen Zusammenhang zu erkennen und danach auch zu handeln; im Zweifelsfalle nach Befragung eines Arztes, ehe er alles meldet ohne sich zu überlegen, ob sein Handeln richtig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Noch einmal für alle.Erleide einen Arbeitsunfall mit einer gebrauchten Spritze, der AG versucht diesen Unfall zu vertuschen und bestreitet den Unfall und unterschlägt den Eintrag aus dem Verbandbuch.Um nun vom eigentlichen abzulenken, kopiert er alte AU Scheine und schickt sie an die BG,die diese gar nicht angefordert hatte.Hintergrund ist einfach die Tatsache, dass der AG gar nicht biologische Abfälle einsammeln darf.Was Ihm anschließend auch vom Amt verboten wurde.Der Eintrag im Verbandbuch wurde von der Staatsanwaltschaft sicher gestellt.

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