Hallo zusammen,
wenn ein Mitglied aus dem Verein ausscheidet und er dir Löschung seiner Daten nach DSGVO
möchtet. Muss da auch alle Bilder von Facebook Instagram WhatsApp und Homepage gelöscht werden. Wie ist es mit den Namen auf den angegebenen Seiten?
Weil er möchtet das so haben.
Gruß
Datenschutz Dsgvo Frage bei Vereinsausritt
22. September 2020
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Frage vom 22. September 2020 | 19:40
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutz Dsgvo Frage bei Vereinsausritt
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#1
Antwort vom 22. September 2020 | 20:29
Von
Status: Unbeschreiblich (119341 Beiträge, 39713x hilfreich)
Zitater dir Löschung seiner Daten nach Dsgvo möchtet. :
Es gibt keine "Löschung seiner Daten nach DSGVO" in dem Sinne, da es diverse Aufbewahrungspflichten für die Daten gibt.
ZitatMuss da auch alle Bilder von Facebook Instagram WhatsApp und Homepage gelöscht werden. Wie ist es mit den Namen auf den angegebenen Seiten? :
Einzelfallentscheidung - da müsste man mal als erstes schauen, was dazu vereinbart wurde.
#2
Antwort vom 22. September 2020 | 20:50
Von
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 232x hilfreich)
ZitatEs gibt keine "Löschung seiner Daten nach DSGVO" in dem Sinne, da es diverse Aufbewahrungspflichten für die Daten gibt. :
Sicherlich gibt es das. Nur kann und wird man nicht alles löschen können weil bsow. steuerliche Aufbewahrungspflichten dem entgegen stehen. Aber es ist mitnichten so, dass ein betroffener explizit sagen muss "wo was gelöscht" werden soll.
ZitatEinzelfallentscheidung - da müsste man mal als erstes schauen, was dazu vereinbart wurde. :
Ninja. was vereinbart wurde ist erstmal nicht so relevant, da die Löschaufforderung dem Widerruf einer Einwilligung gleichzusetzen ist. Insoweit sind die "Vereinbarungen" erstmal sekundär.
Essentieller ist sind eher die Fragen:
Handelt es sich überhaupt um Personenbezogene Daten oder ist (bei Bildern) nicht eher das KuG einschlägig und die Person vielleicht "Beiwerk".
Beim Namen ist die Frage zu beantworten, in welchem Kontext wird der Name bzw. die Daten genannt.
Als Vereinsmitglied sicherlich raus. Als Ansprechpartnerit Telefonnummer? Auch raus. WhatsApp? Hier sehe ich auch erstmal keine Begründung für eine Rechtfertigung, die das löschen verhindert.
Als Sieger eines Wettbewerbs? Das kann auch stehen bleiben. Als Mitglied des Vorstandes? Auch hier sehe ich keine Löschpflicht.
Die Dsgvo ist kein Mittel um jede Erinnerung an die Vereinsmitgliedschaft auszumerzen.
Es kommt am Ende drauf an.....
Grüße
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#3
Antwort vom 22. September 2020 | 21:09
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
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