Datenschutz Gehalt

11. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dajana1510
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutz Gehalt

Hallo,
ich habe eine Frage...

Mein Mann arbeitet als Hauswart in einem Objekt indem wir selbst auch wohnen (168 Mietparteien).
Nun kam vor kurzen die Betriebskostenabrechnung. Mit Erschrecken habe ich festgestellt, das bis auf den Cent genau sein Bruttogehalt incl. aller sozialen Abgaben aufgeführt sind. Das heißt, 168 Mietparteien haben auf einem Schlag die Info bekommen was mein Mann verdient. Gehört das in diesem Fall nicht zum Datenschutz?

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Dajana1510):
Gehört das in diesem Fall nicht zum Datenschutz?

Die Mieter haben ein gesetzliches Anrecht darauf zu erfahren wofür in einzelnen man die Nebenkosten gezahlt hat.

Spätestens bei der Belegeinsicht würden sie den Arbeitsvertrag mit allen Inhalten zu Gesicht bekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Dajana1510
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie regeln das dann andere Hausverwaltungen? Bei allen anderen Abrechnungen die ich gesehen habe, habe ich zwar immer die Hauswartleistungen angezeigt aber noch nie das Gehalt des Hausmeisters.

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#5
 Von 
Dajana1510
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich finde es sehr anmaßend was sie da schreiben. Ich habe lediglich eine Frage gestellt. Und habe auf eine vernünftige Antwort gehofft. Hier geht es nicht um zu viel oder zu wenig Gehalt.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Dajana1510):
Wie regeln das dann andere Hausverwaltungen?
Die schreiben in die BK-Abrechnung zB. Bereitschaftsdienst Hausmeister 6000,- p.a.
Also kann jeder Mieter auf den Cent genau sehen, was der Hausmeister verdient.
Je nach Anzahl der Mietparteien ergibt sich pro Mieter ein BK-Anteil von X €.
Der Mieter liest ja in der Abrechnung auch, was der Gärtner oder Schornsteinfeger für die Arbeit an diesem Objekt erhält und zahlt seinen Anteil.
Ich verstehe dein Problem nicht.
Zitat (von Dajana1510):
habe ich zwar immer die Hauswartleistungen angezeigt
Wie? in den anderen Abrechnungen stand, was der Hauswart gemacht hat? Ohne €-Wert? Was haben denn die Mieter dann bezahlt?

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Ich finde es sehr anmaßend was sie da schreiben. Ich habe lediglich eine Frage gestellt. Und habe auf eine vernünftige Antwort gehofft. Hier geht es nicht um zu viel oder zu wenig Gehalt.


Sie haben nicht verstanden, worum es den Antwortenden geht. Mieter haben ein Recht auf eine genaue Aufstellung der Nebenkosten. Da gehört das Gehalt des Hauswartes auch zu.

Im übrigen können Sie die Gehälter fast jeden Arbeitnehmers herausfinden. Und als weiteres Argument: Es handelt sich sicherlich um die Bruttosumme. Also nicht das ,was Ihr Mann dann immer ausbezahlt ebkommt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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