Datenschutz Pflegeeinrichtung Telefonanlage Rufauswertung

20. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
go661891-68
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutz Pflegeeinrichtung Telefonanlage Rufauswertung

Guten Morgen zusammen, ich würde gerne das Thema Rufauswertung einer TK Anlage (Telefonanlage) im Pflegebereich (Stationäre Pflege) besprechen wollen. Wäre dies nach eurer Auffassung mit dem Hintergrund der Sicherstellung / Schutzauftrag gegenüber Bewohnern ein praktisch umzusetzendes Szenario, an der Telefonanlage im Härtefall welcher z.B wäre: Notfall im Nachtdienst, Kolleginnen / Kollegen reagieren zu langsam, medizinischer Notfall tritt ein eine Rufauswertung zu starten, ob die anwesenden Mitarbeiter private Telefongespräche über die geschäftlichen Telefone getätigt haben? Es würde eine interne Richtlinie herausgegeben, in welcher Privatgespräche generell untersagt werden, und auf die Auswertung im vier Augen Prinzip hingewiesen wird.

Was ist eure Meinung dazu, wie man das lösen könnte.

Vielen dank.

Gruß Daniel

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6945 Beiträge, 1598x hilfreich)

Zitat (von go661891-68):
Guten Morgen zusammen, ich würde gerne das Thema Rufauswertung einer TK Anlage (Telefonanlage) im Pflegebereich (Stationäre Pflege) besprechen wollen. Wäre dies nach eurer Auffassung mit dem Hintergrund der Sicherstellung / Schutzauftrag gegenüber Bewohnern ein praktisch umzusetzendes Szenario, an der Telefonanlage im Härtefall welcher z.B wäre: Notfall im Nachtdienst, Kolleginnen / Kollegen reagieren zu langsam, medizinischer Notfall tritt ein eine Rufauswertung zu starten, ob die anwesenden Mitarbeiter private Telefongespräche über die geschäftlichen Telefone getätigt haben? Es würde eine interne Richtlinie herausgegeben, in welcher Privatgespräche generell untersagt werden, und auf die Auswertung im vier Augen Prinzip hingewiesen wird.

Was genau will man denn auswerten?

Gespräche aufzeichnen ist grundsätzlich nur zulässig, wenn beide Gesprächspartner vorher ausdrücklich zugestimmt haben, anderenfalls ist es eine Straftat. (§201 StGB, Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe.)

Zitat:
Was ist eure Meinung dazu, wie man das lösen könnte.

Das müsste schon konkreter gefragt werden, und dann ist man schnell bei der Rechtsberatung im Einzelfall, die Rechtsanwälten vorbehalten ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9097 Beiträge, 1926x hilfreich)

Zitat (von go661891-68):
ob die anwesenden Mitarbeiter private Telefongespräche über die geschäftlichen Telefone getätigt haben?


Zitat:
mit dem Hintergrund der Sicherstellung / Schutzauftrag gegenüber Bewohnern (...) im Härtefall welcher z.B wäre: Notfall im Nachtdienst, Kolleginnen / Kollegen reagieren zu langsam, medizinischer Notfall tritt ein


Man möchte also eigentlich eine Verletzung der Aufsichtspflicht beweisen können? Dann halte ich das Mittel dieser Überwachung für nicht zulässig

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41040x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Gespräche aufzeichnen ist grundsätzlich nur zulässig, wenn beide Gesprächspartner vorher ausdrücklich zugestimmt haben

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von go661891-68):
Was ist eure Meinung dazu, wie man das lösen könnte.

Eigentlich gibt es da nur einen rechtskonformen Weg, in dem man ein entsprechendes Datenschutzkonzept erstellt und anhand dessen entscheiden, was man macht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4040 Beiträge, 648x hilfreich)

Zitat (von go661891-68):
im Härtefall welcher z.B wäre: Notfall im Nachtdienst, Kolleginnen / Kollegen reagieren zu langsam, medizinischer Notfall tritt ein eine Rufauswertung zu starten, ob die anwesenden Mitarbeiter private Telefongespräche über die geschäftlichen Telefone getätigt haben?

Wenn, dann telefoniert man doch eher vom eigenen Händy aus. Und das Pflegeheim muss keinem Angehörigen mitteilen, wer wann von welchem Telefon aus telefoniert hat.
Fakt ist doch, Nachts sind in Pflegeheimen idR wenige Mitarbeiter, so kann es ohne weiteres sein, dass eine Pflegekraft einer anderen, auf einem anderen Stockwerk helfen muss.
Da bleibt dann eher wenig Zeit für Privatgespräche.

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