Guten Morgen zusammen, ich würde gerne das Thema Rufauswertung einer TK Anlage (Telefonanlage) im Pflegebereich (Stationäre Pflege) besprechen wollen. Wäre dies nach eurer Auffassung mit dem Hintergrund der Sicherstellung / Schutzauftrag gegenüber Bewohnern ein praktisch umzusetzendes Szenario, an der Telefonanlage im Härtefall welcher z.B wäre: Notfall im Nachtdienst, Kolleginnen / Kollegen reagieren zu langsam, medizinischer Notfall tritt ein eine Rufauswertung zu starten, ob die anwesenden Mitarbeiter private Telefongespräche über die geschäftlichen Telefone getätigt haben? Es würde eine interne Richtlinie herausgegeben, in welcher Privatgespräche generell untersagt werden, und auf die Auswertung im vier Augen Prinzip hingewiesen wird.
Was ist eure Meinung dazu, wie man das lösen könnte.
Vielen dank.
Gruß Daniel
Datenschutz Pflegeeinrichtung Telefonanlage Rufauswertung
20. März 2024
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Frage vom 20. März 2024 | 09:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutz Pflegeeinrichtung Telefonanlage Rufauswertung
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#1
Antwort vom 20. März 2024 | 12:12
Von
Status: Senior-Partner (6945 Beiträge, 1598x hilfreich)
ZitatGuten Morgen zusammen, ich würde gerne das Thema Rufauswertung einer TK Anlage (Telefonanlage) im Pflegebereich (Stationäre Pflege) besprechen wollen. Wäre dies nach eurer Auffassung mit dem Hintergrund der Sicherstellung / Schutzauftrag gegenüber Bewohnern ein praktisch umzusetzendes Szenario, an der Telefonanlage im Härtefall welcher z.B wäre: Notfall im Nachtdienst, Kolleginnen / Kollegen reagieren zu langsam, medizinischer Notfall tritt ein eine Rufauswertung zu starten, ob die anwesenden Mitarbeiter private Telefongespräche über die geschäftlichen Telefone getätigt haben? Es würde eine interne Richtlinie herausgegeben, in welcher Privatgespräche generell untersagt werden, und auf die Auswertung im vier Augen Prinzip hingewiesen wird. :
Was genau will man denn auswerten?
Gespräche aufzeichnen ist grundsätzlich nur zulässig, wenn beide Gesprächspartner vorher ausdrücklich zugestimmt haben, anderenfalls ist es eine Straftat. (§201 StGB, Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe.)
Zitat:Was ist eure Meinung dazu, wie man das lösen könnte.
Das müsste schon konkreter gefragt werden, und dann ist man schnell bei der Rechtsberatung im Einzelfall, die Rechtsanwälten vorbehalten ist.
#2
Antwort vom 20. März 2024 | 12:55
Von
Status: Unparteiischer (9097 Beiträge, 1926x hilfreich)
Zitatob die anwesenden Mitarbeiter private Telefongespräche über die geschäftlichen Telefone getätigt haben? :
Zitat:mit dem Hintergrund der Sicherstellung / Schutzauftrag gegenüber Bewohnern (...) im Härtefall welcher z.B wäre: Notfall im Nachtdienst, Kolleginnen / Kollegen reagieren zu langsam, medizinischer Notfall tritt ein
Man möchte also eigentlich eine Verletzung der Aufsichtspflicht beweisen können? Dann halte ich das Mittel dieser Überwachung für nicht zulässig
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. März 2024 | 12:59
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41040x hilfreich)
ZitatGespräche aufzeichnen ist grundsätzlich nur zulässig, wenn beide Gesprächspartner vorher ausdrücklich zugestimmt haben :
Das ist schlicht falsch.
ZitatWas ist eure Meinung dazu, wie man das lösen könnte. :
Eigentlich gibt es da nur einen rechtskonformen Weg, in dem man ein entsprechendes Datenschutzkonzept erstellt und anhand dessen entscheiden, was man macht.
#4
Antwort vom 20. März 2024 | 18:11
Von
Status: Master (4040 Beiträge, 648x hilfreich)
Zitatim Härtefall welcher z.B wäre: Notfall im Nachtdienst, Kolleginnen / Kollegen reagieren zu langsam, medizinischer Notfall tritt ein eine Rufauswertung zu starten, ob die anwesenden Mitarbeiter private Telefongespräche über die geschäftlichen Telefone getätigt haben? :
Wenn, dann telefoniert man doch eher vom eigenen Händy aus. Und das Pflegeheim muss keinem Angehörigen mitteilen, wer wann von welchem Telefon aus telefoniert hat.
Fakt ist doch, Nachts sind in Pflegeheimen idR wenige Mitarbeiter, so kann es ohne weiteres sein, dass eine Pflegekraft einer anderen, auf einem anderen Stockwerk helfen muss.
Da bleibt dann eher wenig Zeit für Privatgespräche.
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