Datenschutz Schufa

29. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.09.2022 15:18:24
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutz Schufa

Hallo,

ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen. Und zwar hatte ich die Schufa verklagt wegen 2 Fehlerhaften Einträgen die von der Schufa nicht gelöscht werden wollen. Daraufhin habe ich die Schufa verklagt. Termin zur Güteverhandlung ist Anfang Dezember. Jetzt wollte ich letzte Woche ein neues Bankkonto eröffnen und bekam dann folgende Info der Bank mitgeteilt:

Ich erhielt nun die Rückmeldung zu dem Problem bei der Schufa. Die Schufa hat Ihre Daten derzeit sperren lassen aufgrund eines zu klärenden Sachverhaltes dort. Das müsste an einer Anfrage bei der Schufa Ihrerseits liegen.

Die Schufa teilte uns nicht mit, wie lange Ihre Daten gesperrt sein werden!


Also hatte ich bei der Schufa angerufen und bekam den Hinweiß das die Daten gesperrt wurde, diese aber wieder freigegeben werden wenn ich die Klage zurückziehen würde.

Sowas ist doch Erpressung.

Wie kann ich jetzt am besten Vorgehen?





4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 111x hilfreich)

Ist das nicht genau das, was sie wollten? Also dass der fehlerhafte Eintrag nicht mehr gezeigt wird?

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19210 Beiträge, 10342x hilfreich)

Zitat (von guest-12329.09.2022 15:18:24):
Sowas ist doch Erpressung.

Nein - eventuell(!) es es aber eine Nötigung.

Es bestehen offenbar Uneinigkeiten bezüglich der Rechtmäßigkeit der Einträge. Sie wollen die Löschung, die Schufa will sie drin lassen. Also ist die Sperrung der Daten doch logisch - so lange bis das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Einträge entscheiden hat (oder sich die Klage anderweitig erledigt hat, z.B. durch Rücknahme).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130341 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von guest-12329.09.2022 15:18:24):
Wie kann ich jetzt am besten Vorgehen?

Die Sperrung dürfte das Ergebnis der Forderungen umd der Klage deinerseits sein.
Ich vermute mal, das das alles "selbstgestrickt" ist?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130341 Beiträge, 41516x hilfreich)

Oh, und weg ist er.

War wohl die Wunschantwort nicht dabei ... ?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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