Folgender Sachverhalt: der neue Freund meiner Tochter ist Polizist. Der Mann einer meiner Freundinnen auch. Nun hat sich der Mann meiner Freundin im Dienstcomputer über den den Freund meiner Tochter bzw seine Daten wie Dienstgrad usw informiert. Ist das zulässig daß sich ein Polizist über einen anderen im Dienst-PC informieren kann und über die Daten dann daheim mit seiner Frau sprechen kann?
Über eine Auskunft wäre ich dankbar.
Datenschutz bei der Polizei
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Er darf sicherlich im Computer nachsehen. Aber alles, was die Dienststelle verlässt ist grenzwertig. Als Beamter hat er eine Verschwiegenheitspflicht, die ich hier verletzt sehe.
https://www.kn-online.de/Kiel/Datenschutz-Prozess-Polizeibeamter-spaehte-Freund-der-Tochter-aus
Das kommt drauf an.
Er darf sich sicherlich nicht im polizeilichen System über einen anderen Kollegen informieren, soweit keine polizeilichen Gründe vorliegen. Das dürfte schon beinahe disziplinarwürdig sein.
Denn da wird auch mitgeloggt, wer wann welche Daten abruft.
Unproblematisch ist aber beispielsweise das Nachschlagen im "offenen" Bereich, also dem Mail-Adressbuch.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatUnproblematisch ist aber beispielsweise das Nachschlagen im "offenen" Bereich, also dem Mail-Adressbuch. :
Korrekt.
Es kommt ganz darauf an, wo er nachgesehen hat und was die Dienstordnung dazu besagt.
Das Gespräch mit der Frau kann ihn dann - ja nach Gericht und Argumentation - ein paar EUR kosten und auch dienstliche Konsequenzen haben.
In meinem Bundesland sind Dienstgrad und Dienststelle im offenen Outlook-Adressbuch, das jeder Polizei-Mitarbeiter auf dem PC hat, sichtbar.
Dafür muss man keine 'internen Datenbanken' anzapfen. Die Daten sind weder geschützt noch geheim.
Der Dienstgrad ist Teil der öffentlichen Amtsbezeichnung.
Wenn man nicht will, dass der Dienstgrad genannt wird, darf man halt keinen Beamtenjob annehmen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
21 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten