Datenschutz bei der Polizei

31. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Löwenmama123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutz bei der Polizei

Folgender Sachverhalt: der neue Freund meiner Tochter ist Polizist. Der Mann einer meiner Freundinnen auch. Nun hat sich der Mann meiner Freundin im Dienstcomputer über den den Freund meiner Tochter bzw seine Daten wie Dienstgrad usw informiert. Ist das zulässig daß sich ein Polizist über einen anderen im Dienst-PC informieren kann und über die Daten dann daheim mit seiner Frau sprechen kann?
Über eine Auskunft wäre ich dankbar.

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7210 Beiträge, 1514x hilfreich)

Er darf sicherlich im Computer nachsehen. Aber alles, was die Dienststelle verlässt ist grenzwertig. Als Beamter hat er eine Verschwiegenheitspflicht, die ich hier verletzt sehe.

https://www.kn-online.de/Kiel/Datenschutz-Prozess-Polizeibeamter-spaehte-Freund-der-Tochter-aus

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Das kommt drauf an.
Er darf sich sicherlich nicht im polizeilichen System über einen anderen Kollegen informieren, soweit keine polizeilichen Gründe vorliegen. Das dürfte schon beinahe disziplinarwürdig sein.
Denn da wird auch mitgeloggt, wer wann welche Daten abruft.
Unproblematisch ist aber beispielsweise das Nachschlagen im "offenen" Bereich, also dem Mail-Adressbuch.

Signatur:

Lukas 7,23

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Arcturus):
Unproblematisch ist aber beispielsweise das Nachschlagen im "offenen" Bereich, also dem Mail-Adressbuch.

Korrekt.
Es kommt ganz darauf an, wo er nachgesehen hat und was die Dienstordnung dazu besagt.



Das Gespräch mit der Frau kann ihn dann - ja nach Gericht und Argumentation - ein paar EUR kosten und auch dienstliche Konsequenzen haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

In meinem Bundesland sind Dienstgrad und Dienststelle im offenen Outlook-Adressbuch, das jeder Polizei-Mitarbeiter auf dem PC hat, sichtbar.
Dafür muss man keine 'internen Datenbanken' anzapfen. Die Daten sind weder geschützt noch geheim.
Der Dienstgrad ist Teil der öffentlichen Amtsbezeichnung.
Wenn man nicht will, dass der Dienstgrad genannt wird, darf man halt keinen Beamtenjob annehmen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.839 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen