Datenschutz beim AG

10. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
Harry 23
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutz beim AG

Hallo an Alle,
folgendes Beispiel

Max Mustermann,arbeitet in der Firma ICH AG als Fahrer im Außendienst. Für seine Tätigkeit bekommt er vom AG ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Nun ist der AG verpflichtet eine regelmäßige Führerscheinkontrolle durchzuführen. Die FS-Kontrolle wird an jeden Arbeitstag vor Dienstbeginn selbstständig mittels einer App und RFID Chip am Mobilgerät durchgeführt und erkannt. Soweit so gut ... Nun ergibt sich laut Herr Mustermann folgendes Problem. Der Abteillungsleiter sitzt im Großraumbüro,wo u.a. Disponent,Schreibkräfte und andere Mitarbeiter der Firma sitzen,dessen Funktion innerhalb der Firma nicht bekannt ist. Das liegt auch daran, dass alle paar Monate ein Fahrer der Firma (ohne Qualifikation,Jobbeschreibung aus Ausschreibung der Stelle) sich als Helfer vom Fuhrparkleiter ausleben kann,bis er oder die Firma merkt,dass er doch nicht für diese Stelle geeignet ist. In den letzten 1.5 Jahren gab es 6 Mitarbeiter die sich an den Job austesten konnten. Kurz gesagt du gehst in das Büro ,auf einmal sitzt ein Fahrer da und möchte von dir den Führerschein sehen und macht noch eine Kopie davon,die dann in einen nicht abschließbaren Schrank ,für alle zugänglich aufbewahrt wird. Auch übergibt er dir Lohnzettel (im Briefkuvert,aber Adresse sichtbar) Stundenzettel,offen einsehbar mit sensibelsten Daten persönlich in die Hand. Auch die Adresse von Max wird weiter gegeben da andere Fahrer unterschiedliche Dinge in den Briefkasten der Heimatadresse einwerfen sollen. Nun ging es soweit , dass eine Schreibkraft den Führerschein und Fahrerkarte verlangte, als Herr Mustermann ihr diese nicht aushändigen ,ging die Schreibkraft an den Schrank und holte die komplette Unterlagen (Kopie FS, Lohnzettel, Stundenzettel und Verstoßliste) von Max heraus. Verärgert darüber, dass jeder Zugang zu seinen Daten hat willkürlich und selbstverständlich darauf zugreift, kontaktierte Herr Mustermann den internen DSB. Der gab ihn recht,hat aber seit Wochen keinen Versuch gestartet dieses Vorgehen zu unterbinden.
Nun stellt sich Max folgende Fragen. Wer ist berechtigt eine FS Kontrolle durchzuführen? Hinz und Kunz oder doch nur Vorgesetzte die ihm auch weisungsbefugt sind? Wo kann er sich über den internen DSB beschweren,da dieser nicht tätig geworden ist und Max's Erfahrungswerte dahingehend tendieren, dass dieser nicht tätig wird und in der Vergangenheit solche und ähnliche Verstöße im Sande verlaufen sind. Muss er seinen Führerschein vorzeigen , wenn er eh jeden Morgen über eine App eine Kontrolle durchführt ? Evtl kann jemand die Fragen beantworten,jedenfalls bedankt er sich schon mal im voraus
VG

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36773 Beiträge, 6194x hilfreich)

Zitat (von Harry 23):
Nun stellt sich Max folgende Fragen.
Ich schlage vor, M.Mustermann fragt lieber den internen DSB.
Am besten vielleicht mit einer schriftlichen und klaren Auflistung aller DS-Verstöße, die man für solche hält.
Am zweitbesten gibt man dem internen DSB noch eine weiche angemessene Frist, weil der wahrscheinlich nicht *hauptamtlich* den verkorksten Datenschutz im Betrieb verantwortet.
Weiteres ergibt sich.
Erst, wenn da lange wieder nichts kommt, könnte M.Mustermann sich beim AG direkt beschweren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry 23
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anämie, soll mich von Max aus für die Antwort bedanken!
Die DS Verstöße sind im DSB länger bekannt. Ist nicht der erste und einzigste der der auf viele Verstöße hingewiesen hat. Der interne DSB ist gleichzeitig freigestellter Betriebsrat und soll bekannt dafür sein, dass er in beiden Tätigkeiten sehr AG freundlich sein soll.
Wir gehen davon aus, dass Max alle interne Mittel ausgeschöpft hat und möchte keine weitere Gespräche mit der Firma ICH AG führen , sondern veranlassen, dass die Gesetzte bezüglich des Datenschutzes,notfalls mit Bußgeld umgesetzt wird...sprich "harte Geschütze auffahren"

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128499 Beiträge, 40996x hilfreich)

Zitat (von Harry 23):
Wer ist berechtigt eine FS Kontrolle durchzuführen?

Jeder der von Arbeitgeber dazu beauftragt wird.



Zitat (von Harry 23):
Verärgert darüber, dass jeder Zugang zu seinen Daten hat willkürlich und selbstverständlich darauf zugreift,

Im bisherigen Sachverhalt wurde nur geschildert das offenbar nur befugte Personen darauf zugreifen dürfen.



Zitat (von Harry 23):
Auch übergibt er dir Lohnzettel (im Briefkuvert,aber Adresse sichtbar)

Und?



Zitat (von Harry 23):
Stundenzettel,offen einsehbar mit sensibelsten Daten persönlich in die Hand.

Mit "sensibelsten Daten"? Also stehen da Geschlechtskrankheiten, sexuelle Orientierung u.a. drauf?
Oder doch nur das was auf Stundenzettel gehört?



Zitat (von Harry 23):
Auch die Adresse von Max wird weiter gegeben da andere Fahrer unterschiedliche Dinge in den Briefkasten der Heimatadresse einwerfen sollen.

Und?
Logischerweise muss man den Boten die Zustellanschrift mitteilen. Was glaubt man denn, wie die Zustellung sonst funktionierten soll? Das der Heilige Geist mal kurz den Stern von Betlehem ausleiht, um die Zustellanschrift zu markieren?



Zitat (von Harry 23):
Wo kann er sich über den internen DSB beschweren

Beim LDSB.



Zitat (von Harry 23):
da dieser nicht tätig geworden ist

Wenn man dafür keine Beweise hat, könnte das teuer werden für den Melder.



Zitat (von Harry 23):
Muss er seinen Führerschein vorzeigen , wenn er eh jeden Morgen über eine App eine Kontrolle durchführt

Nein, das ist freiwillig.
Das "muss" kommt dann erst später, wenn man eventuell eintretende Nachteile zu tragen hat (z.B. (fristlose) Kündigung) , da man hier nicht entsprechend gehandelt hat.




-- Editiert von User am 10. April 2025 20:05

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128499 Beiträge, 40996x hilfreich)

Zitat (von Harry 23):
sondern veranlassen, dass die Gesetzte bezüglich des Datenschutzes,notfalls mit Bußgeld umgesetzt wird...sprich "harte Geschütze auffahren"

Dann mal los und entsprechend Anzeige erstatten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry 23
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Jeder

Jeder der von Arbeitgeber dazu beauftragt wird.

Hält Max für ein Gerücht,nicht jeder ist berechtigt nur weil er den Auftrag der Firma bekommt persönliche Daten abzurufen und zu bearbeiten ... würde im Umkehrschluss die Datenschutzbestimmungen sinnlos machen.
Zitat (von Harry van Sell):
Im bisherigen Sachverhalt wurde nur geschildert das offenbar nur befugte Personen darauf zugreifen dü


Nein eben nicht... Großraumbüro...Schreibkraft...Schrank nicht verschlossen für jeden zugänglich

Zitat (von Harry van Sell):
Und?

Die Adresse von Max geht niemand etwas an...wie war ihre Adresse nochmal?
Zitat (von Harry van Sell):
Mit "sensibelsten Daten"? Also stehen da Geschlechtskrankheiten, sexuelle Orientierung u.a. drauf?
Oder doch nur das was auf Stundenzettel gehört?


Sie wissen was sensibel Daten sind bzw man als senieble Daten bezeichnet ?

Zitat (von Harry van Sell):
Und?
Logischerweise muss man den Boten die Zustellanschrift mitteilen. Was glaubt man denn, wie die Zustellung sonst funktionierten soll? Das der Heilige Geist mal kurz den Stern von Betlehem ausleiht, um die Zustellanschrift zu markieren?


Welch eine Begründung. Sind keine Boten sondern Kollegen/Mitarbeiter. Sie wissen welche Daten unter den Datenschutz fallen?

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man dafür keine Beweise hat, könnte das teuer werden für den Melder.


Seine eigene Aussage , dass er nichts gemacht hat und Beschwerden von andere Mitarbeiter die überarbeitet blieben ... Beweis genug ?
Zitat (von Harry van Sell):
Nein, das ist freiwillig.
Das "muss" kommt dann erst später, wenn man eventuell eintretende Nachteile zu tragen hat (z.B. (fristlose) Kündigung) , da man hier nicht entsprechend gehandelt hat.


Jaja ist klar...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Despi
Status:
Student
(2302 Beiträge, 509x hilfreich)

Zitat:
Wer ist berechtigt eine FS Kontrolle durchzuführen?

Jeder, der vom AG damit beauftragt wird.

Zitat:
Hinz und Kunz oder doch nur Vorgesetzte die ihm auch weisungsbefugt sind?

Hinz und Kunz kommen in der Beschreibung nicht weiter vor. Wer ist damit gemeint?
Nochmal: Durch den AG Berechtigte dürfen da tun, andere nicht.
Mit Weisungsbefugnis hat das nichts zu tun.

Zitat:
Wo kann er sich über den internen DSB beschweren,da dieser nicht tätig geworden ist und Max's Erfahrungswerte dahingehend tendieren, dass dieser nicht tätig wird und in der Vergangenheit solche und ähnliche Verstöße im Sande verlaufen sind.

Erstmal wäre zu klären, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt. Worin genau soll dieser denn liegen?
Daran, dass die Führerscheine überprüft werden, kann ich erstmal nichts Falsches erkennen.
Dass entsprechende Daten unverschlossen im Schrank liegen, sehe ich kritisch, hier bräuchte man aber weitere Informationen, um das realistisch einschätzen zu können.

Zitat:
Muss er seinen Führerschein vorzeigen , wenn er eh jeden Morgen über eine App eine Kontrolle durchführt ?

Wenn die Abläufe das so vorsehen: ja

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry 23
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Hinz und Kunz kommen in der Beschreibung nicht weiter vor. Wer ist damit gemeint?
Nochmal: Durch den AG Berechtigte dürfen da tun, andere nicht.
Mit Weisungsbefugnis hat das nichts zu tun.


Mit Hinz und Kunz meinte Max x-beliebige Mitarbeiter,wie z.B eine Schreibkraft, die mit der Abteilung nichts zu tun hat. Ihnen Arbeitsvertrag und Tätigkeitsbereich gibt eine Kontrolle nicht her. Sagen wir mal so,aus Bequemlichkeit der Fuhrparkleitung,wird ihr die Tätigkeit übertragen. Deshalb würde er sagen das der AG (Geschäftsführung) ihr diese Kompetenz nicht eingeräumt hat.

Zitat (von Despi):
Erstmal wäre zu klären, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt. Worin genau soll dieser denn liegen?


Alle Daten die über Name,Wohnort,Alter,Beruf hinaus gehen obliegt dem Datenschutz und muss nach den Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt werden und Zugriff durch nicht autorisierte Personen geschützt werden.

Zitat (von Despi):
Dass entsprechende Daten unverschlossen im Schrank liegen, sehe ich kritisch, hier bräuchte man aber weitere Informationen, um das realistisch einschätzen zu können.


Der Schrank steht im Großraumbüro und ist nicht abschließbar,somit hat jeder der im Büro sitzt Zugriff. Sollte sich mal niemand im Büro befinden,wird die Bürotür nicht abgeschlossen und somit hätten,wenn auch unerlaubt jeder Besucher Einblick

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128499 Beiträge, 40996x hilfreich)

Zitat (von Harry 23):
Hält Max für ein Gerücht,

Das steht Max frei.



Zitat (von Harry 23):
nicht jeder ist berechtigt nur weil er den Auftrag der Firma bekommt persönliche Daten abzurufen und zu bearbeiten ...

Du solltest Max vorschlagen, er möge sich mal mit der DSGVO beschäftigen, als Anfang mal komplett lesen, inklusive der Anmerkungen / Erwägungen.
Dann würde er merken, das es kein Gerücht ist.



Zitat (von Harry 23):
würde im Umkehrschluss die Datenschutzbestimmungen sinnlos machen

Völliger Blödsinn, zeigt aber, dass Max offenbar nicht die geringste Ahnung von Datenschutz und den Datenschutzbestimmungen hat.



Zitat (von Harry 23):
Großraumbüro...

Und? Die Fuhrparkverwaltung ist in einem Großraumbüro untergebracht, nicht ungewöhnlich. Ist bei uns auch so. 1 Fuhrparkleiter, 3 Verwalter, 1 Schreibkraft für alle.



Zitat (von Harry 23):
Schreibkraft...

Und? Wenn vom Arbeitgeber dazu befugt, kein Thema. Ach wenn Max das für ein Gerücht hält.



Zitat (von Harry 23):
Die Adresse von Max geht niemand etwas an

Das steht nicht nur in der DSGVO ganz anders drin, sondern auch in vielen anderen Gesetzen.



Zitat (von Harry 23):
Schrank nicht verschlossen für jeden zugänglich

Ich komme also von der Straße rein und kann ungehindert was aus dem Schrank holen? Das wäre in der Tat nicht in Ordnung.
Bei uns haben wir nur noch einen kleinen Schrank (wegen Digitalisierung), da kommt keiner unbeobachtet dran.



Zitat (von Harry 23):
Sie wissen was sensibel Daten sind bzw man als senieble Daten bezeichnet ?

Und?
Man schrieb nicht von "sensible Daten", sondern von "sensibelsten Daten".



Zitat (von Harry 23):
Sind keine Boten sondern Kollegen/Mitarbeiter.

Natürlich sind das Boten - Boten sind Personen, die etwas im Auftrag einer anderen Person überbringen.
Boten sind regelmäßig irgendwo angestellt, sind also denknotwendigerweise regelmäßig Mitarbeiter.
Auch Kollegen können Boten sein.



Zitat (von Harry 23):
Sie wissen welche Daten unter den Datenschutz fallen?

Das weis ich offenbar wesentlich besser als Max.
Hätte Max Ahnung davon, wüsste er, dass die Mitteilung der Zustellschrift von der DSGVO gedeckt ist, weil zwecks Zustellung zwingend notwendig.



Zitat (von Harry 23):
Seine eigene Aussage , dass er nichts gemacht hat und Beschwerden von andere Mitarbeiter die überarbeitet blieben ... Beweis genug ?

Nein, unsubstantiierte Behauptungen. Das sollte man dann auch entsprechend formulieren. Diese als Tatsache darzustellen kann dann halt teuer werden. Zumal Max selber im Eingangsposting geschildert hat, dass das "nichts gemacht hat" nicht stimmt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8816 Beiträge, 1872x hilfreich)

Zitat (von Harry 23):
Der Schrank steht im Großraumbüro und ist nicht abschließbar,somit hat jeder der im Büro sitzt Zugriff.


Ja und? Jeder Mitarbeiter hat aber nunmal eine Verschwiegenheitspflicht. Wo ist also das Problem

Zitat (von Harry 23):
Sollte sich mal niemand im Büro befinden,wird die Bürotür nicht abgeschlossen und somit hätten,wenn auch unerlaubt jeder Besucher Einblick


Worauf denn Einblick? Auf was konkret?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128499 Beiträge, 40996x hilfreich)

Zitat (von Harry 23):
Ihnen Arbeitsvertrag und Tätigkeitsbereich gibt eine Kontrolle nicht her. Sagen wir mal so,aus Bequemlichkeit der Fuhrparkleitung,wird ihr die Tätigkeit übertragen.

Finde den Widerspruch ...

Wenn Fuhrparkleitung ihr die Tätigkeit übertragen hat, ist das einer der Tätigkeitsbereiche.



Zitat (von Harry 23):
Alle Daten die über Name,Wohnort,Alter,Beruf hinaus gehen obliegt dem Datenschutz

Völliger Blödsinn. Wie gesagt, hat Max offenbar nicht die geringste Ahnung von Datenschutz.
Selbstverständlich unterliegen auch Name, Wohnort, Alter, Beruf dem Datenschutz.

Aber dann muss Max sich doch hierüber
Zitat (von Harry 23):
aber Adresse sichtbar)
...
Auch die Adresse von Max wird weiter gegeben da andere Fahrer unterschiedliche Dinge in den Briefkasten der Heimatadresse einwerfen sollen

gar nicht aufregen, weil da nur Daten weitergegeben werden, die seiner Meinung nach nicht dem Datenschutz obliegen?



Zitat (von Harry 23):
Sollte sich mal niemand im Büro befinden,wird die Bürotür nicht abgeschlossen und somit hätten,wenn auch unerlaubt jeder Besucher Einblick

Das ist dann tatsächlich ein eindeutiger Verstoß und zwar kein unerheblicher.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry 23
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn Fuhrparkleitung ihr die Tätigkeit übertragen hat, ist das einer der Tätigkeitsbereiche.


Fuhrparkleitung ist eine Person und nicht nicht der AG !
Zitat (von Harry van Sell):
gar nicht aufregen, weil da nur Daten weitergegeben werden, die seiner Meinung nach nicht dem Datenschutz obliegen?


Sie kennen den Unterschied zwischen Wohnort und Adresse ? Berlin ist mein Wohnort aber nicht meine Adresse,merken sie selber,...

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#12
 Von 
Despi
Status:
Student
(2302 Beiträge, 509x hilfreich)

Zitat:
Sagen wir mal so,aus Bequemlichkeit der Fuhrparkleitung,wird ihr die Tätigkeit übertragen.

Die Fuhrparkleitung scheint geeignet, um die Tätigkeit zu organisieren und zu delegieren. Warum sie das in die Hände bestimmter Abteilungen oder Menschen gibt, ist unerheblich.
Selbstverständlich sind leitende Angestellte Vertreter des Arbeitgeber.

Zitat:
Alle Daten die über Name,Wohnort,Alter,Beruf hinaus gehen obliegt dem Datenschutz und muss nach den Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt werden und Zugriff durch nicht autorisierte Personen geschützt werden.

Auch die genannten Daten obliegen dem Datenschutz.
Mir ist noch nicht klar, in wie weit die Daten unautorisierten Personen zugänglich gemacht werden.
Die Menschen, die in der entsprechenden Abteilung bzw. dem Büro arbeiten, scheinen ja autorisiert zu sein.
Wenn Fremde an den Schrank kommen, gäbe es ein Datenschutzproblem.

Zitat:
Der Schrank steht im Großraumbüro und ist nicht abschließbar,somit hat jeder der im Büro sitzt Zugriff. Sollte sich mal niemand im Büro befinden,wird die Bürotür nicht abgeschlossen und somit hätten,wenn auch unerlaubt jeder Besucher Einblick

Ersteres ist völlig in Ordnung.
Letzteres nicht.

Wie erfolgte die Meldung an den Datenschutzbeauftragten? Gerichtsfest?
Wie erfolgte die Antwort und wie genau lautete sie? Was hat man mit der Antwort getan?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128499 Beiträge, 40996x hilfreich)

Zitat (von Harry 23):
Fuhrparkleitung ist eine Person und nicht nicht der AG !

Oje ... gibt es einen Bereich, in dem Max nicht durch Wissensfreiheit glänzt?

Ein leitender Angestellter ist regelmäßig ein Vertreter des Arbeitgebers. Ob das nun der Geschäftsführer ist oder der Leiter einer Abteilung ist völlig egal. Selbst nicht leitende Angestellte können Vertreter des Arbeitgebers sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36773 Beiträge, 6194x hilfreich)

...falls du mich meinst:

Zitat (von Harry 23):
Wir gehen davon aus, dass Max alle interne Mittel ausgeschöpft hat und möchte keine weitere Gespräche mit der Firma ICH AG führen ,
Wenn ihr davon ausgeht, muss das noch längst nicht so sein. Ich schrieb ja, SCHIFTLICH wäre besser.
Zitat (von Harry 23):
dass er in beiden Tätigkeiten sehr AG freundlich sein soll.
Ja, immer diese Gerüchte, verflixt. Ein Betriebsrat, der auch DSB ist, soll zur Einigung zwischen AG und AN beitragen. Da geht Sachlichkeit zusammen mit Freundlichkeit, Schritt für Schritt, leider oft langsam, aber am besten.
Zitat (von Harry 23):
sprich "harte Geschütze auffahren"
Da fragt ihr beide lieber Herrn Pistorius.

Wenn ihr beide so blank auftretet wie hier, wirds eher nichts.
M. Mustermann kann aber gern eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die DSGVO und evtl. insbesondere gegen einen Verstoß xyz stellen.
Ein evtl. Geschütz fahrt dann nicht ihr auf und bedient es auch nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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