In Laufe eines Arbeitsunfalles, wurde mir von der BGF mitgeteilt, dass von dem Amt für Arbeit und Soziales meine Krankenunterlagen bei der Berufsgenossenschaft angefordert wurden.Ich habe dem Amt aber keine Einwilligung gegeben diese Krankenunterlagen einzusehen.Verstösst das nicht gegen den Datenschutz oder kann das Amt einfach meine Unterlagen anfordern und ohne mein Einverständnis zu haben?
Datenschutz - kann das Amt einfach meine Unterlagen anfordern ohne mein Einverständnis?
19. März 2008
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Frage vom 19. März 2008 | 17:19
Von
Status: Praktikant (805 Beiträge, 194x hilfreich)
Datenschutz - kann das Amt einfach meine Unterlagen anfordern ohne mein Einverständnis?
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#1
Antwort vom 26. März 2008 | 10:35
Von
Status: Schüler (382 Beiträge, 84x hilfreich)
Guten Morgen,
grundsätzlich dürfen Sozialleistungsträger Sozialdaten dann erheben, wenn ihre Kenntnis für die Erfüllung einer ihnen im Sozialgesetzbuch zugewiesenen Aufgabe erforderlich ist, § 67a SGB X
. Voraussetzung einer Erhebung ist also, dass der Leistungsträger diese Informationen unbedingt benötigt, um beispielsweise den Leistungsempfänger in Arbeit vermitteln zu können. Eine Datenerhebung, die faktisch auf eine Familienanamnese hinausläuft, ist als ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu werten.
- cand. jur. -
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