Datenschutz und Jobcenter

19. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)
Datenschutz und Jobcenter

Guten Tag !
Ich hatte mich wegen einem Verstoß gegen das Datenschutzgesetz an die zuständige Stelle in Bonn gewandt.Hier wird die Angelegenheit schon seit Juli/2011 bearbeitet.Auf mehrere Nachfragen, die letzte im Oktober, kam immer die Antwort wird noch bearbeitet. Gibt es ein rechtliches Mittel um unverzüglich eine Bewertung/Stellungnahme der Datenschutzbehörde verlangen zu können?

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"Aus den Trümmern unserer Verzweiflung bauen wir unseren
Charakter"

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Ist das nicht "Ländersache" ?

Die werden je nach Dringlichkeit der Sache, reagieren. Ob eine Bewertung oder Stellungnahme das Mittel ist kann man nur wissen wen man den Inhalt deiner Beschwerde kennt.

Aus Datenschutzrechtlichen Gründen geht dich so ein Verfahrensergebnis evtl. gar nicht mehr an :-)

6-7 Monate, sind nicht lang

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#2
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Danke für die Antwort !
Nein, mein Schreiben an den Landesschutzbeauftragten wurde gleich an die staatliche Behörde in Bonn weitergeleitet.
Zum Sachverhalt. Als ich von Hartz 4 in Arbeit kam, wurde ich vom Jobcenter aufgefordert einige Unterlagen mit persönlichen Daten wie Arbeitsstelle, Lohn sowie sämtlicher persönlichen Daten einer Person zu überlassen, die weder mit dem Jobcenter noch mit meinen AG zu tun hat.Resultat war, das die Person mir später zu meinem "schönen gut bezahlten" Arbeitsplatz gratulierte und die halbe Stadt nun meinen Verdienst und meinen AG kannte.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Das wird sicher die GSG9 und der BND weitreichende Ermittlungen anstellen .-)

Warum sollte dich jemand bitten Daten weiterzugeben wenn das Amt gar nicht mehr zuständig war da du nen Job hast ?

Oder meinst du ein Bewerbungstraining bei einem externen Berater :-)

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
sowie sämtlicher persönlichen Daten einer Person zu überlassen, die weder mit dem Jobcenter noch mit meinen AG zu tun hat.

Hätte man darüber nicht VOR der Weitergabe nachdenken sollen/können?



quote:
Gibt es ein rechtliches Mittel um unverzüglich eine Bewertung/Stellungnahme der Datenschutzbehörde verlangen zu können?

Nein, und bei dem Sachverhalt der hier geschildert wurde schon gar nicht.
Die arbeiten nach Priorität.

Und hier hat der Beschwerdeführer seine Daten offensichtlich selbst freiwillig an Person X weitergegeben.
Und der Beschwerdeführer beschwert sich nun, das diese von ihm selbst ohne Beschränkung veröffentlichten Daten weitergegeben wurden.

Priorität irgendwo zwichen 0-1.



Anders formuliert, nur weil du mir auf Bitte von X erzählst was du verdienst, wird kein Datenschutzbeauftragter einschreiten, wenn ich das weiter erzähle.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

So ein Datenschutzbeauftragter schreibt ganz gerne. Ich kenn einen der fordert ein Unternehmen nun schon mehrfach auf Daten herauszugeben die das Unternehmen gar nicht hat. Und der "Kunde" weigert sich zu sagen wo er meint das diese Daten auf einer Webseite stehen sollen.

immer 5 seitige Textbausteine :-) Ohne Sinn und Verstand

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Danke für die Antwort
Natürlich habe ich vorher darüber nachgedacht.Aber ich wurde explizit aufgefordert, die Unterlagen dort abzugeben.
Das Jobcenter wurde auch schon vom Datenschutzbeauftragten aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.Scheinbar gibt es große Unterschiede bei der Bewertung des Datenschutzes zwischen einfachen Angestellten und staatlichen Bediensteten. Derweil Politker erst unter bestimmten Voraussetzungen ihren Verdienst oder die Nebeneinkommen offenlegen müssen, gilt dies nicht für einfache Angestellte und schon gar nicht für Menschen aus dem Hartz IV Milieu.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Endlich kommt Wulf aus der Schusslinie, jetzt werden die wirklichen Straftaten verfolgt. Das wird einen politischen Ruck geben, vermutlich wird es ein ganz neues Gesellschaftssystem geben..... ist ja 2012 und nicht mehr viel Zeit

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Aber ich wurde explizit aufgefordert, die Unterlagen dort abzugeben.

Schriftlich?
Genauer Wortlaut?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Danke für die Antwort
Ein Schriftstück liegt nicht vor, aber der Vorfall wurde vom JC und dem zuständigen Sachbearbeiter schon eingeräumt.
Leider braucht der Datenschutzbeauftrage nun Monate um seine datenschutzrechtliche Bewertung abzugeben.
Den Sachverhalt schildere ich in einer PM, um mir die dümmlichen Bemerkungen von Keinanwalt zu ersparen.

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Charakter"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Den Sachverhalt schildere ich in einer PM, um mir die dümmlichen Bemerkungen von Keinanwalt zu ersparen.


Warum auf einmal so schüchtern

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