Hallo zusammen,
konnte dazu nirgends etwas passendes finden.
Zum Thema:
Ich betreibe eine internes Software Plugin, welches zur eigentlichen Software Zusatzfunktionen bietet und von den Kollegen verwendet wird. Die Funktionen können einzeln aufgerufen werden.
Wie verhält sich das mit der/dem DSGVO/Datenschutz unter Kollegen wenn man die Nutzung der einzelnen Funktionen protokollieren würde?
Vorstellung wäre folgende:
Es würde je Verwendung einer Funktion eine Zeile im Protokoll geschrieben werden. Nach einer gewissen Zeit würde ich mir das E-Mail vom E-Mail Account des Kollegen automatisch zusenden lassen. Danach würde eine Statistik erstellt werden - von allen Nutzungen aller Kollegen für alle Funktionen.
Der Zweck wäre dass ich eine Einschätzung erhalte in welche Richtung zukünftige Funktionen gehen sollen bzw. welche ausgebaut werden sollen.
Vielen Dank!
-- Editiert von User am 12. Januar 2023 14:19
Datenschutz unter Kollegen
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
ZitatWie verhält sich das mit der/dem DSGVO/Datenschutz unter Kollegen wenn man die Nutzung der einzelnen Funktionen protokollieren würde? :
So wie immer wenn man personenbezogene Daten verarbeitet.
ZitatDer Zweck wäre dass ich eine Einschätzung erhalte in welche Richtung zukünftige Funktionen gehen sollen bzw. welche ausgebaut werden sollen :
Dann wäre eine Umfrage bei den Nutzern wohl sinnvoler ...
Hallo und danke für die Antwort,
ist dies aber nicht anders als der Normalfall? Schließlich bin ich nicht Arbeitgeber/Unternehmen...
Sammle quasi von privat zu privat. Die Auswertung würde nur mich in meiner Arbeit unterstützen.
Eine Umfrage würde aufgrund der Datenflut (manche Funktionen werden 100er Male am Tag verwendet) nicht funktionieren und es kommen da meist nicht quantifizierbare Aussagen.
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ZitatSammle quasi von privat zu privat. :
ZitatDie Auswertung würde nur mich in meiner Arbeit unterstützen. :
Finde den Widerspruch
ZitatSchließlich bin ich nicht Arbeitgeber/Unternehmen.. :
ZitatIch betreibe eine internes Software Plugin, welches zur eigentlichen Software Zusatzfunktionen bietet und von den Kollegen verwendet wird. :
Selbstverständlich ist das offensichtlich ein Unternehmen.
Oder verstehe ich das völlig falsch und die eigentliche Software wird im Unternehmen rein privat von den Kollegen verwendet und steht in keinerlei Zusammenhang zur Arbeit?
Ok verstehe. Wenn das ganze irgendetwas mit der Arbeit zu tun hat greift der Datenschutz.
D.h. Zustimmung einholen? oder könnte man sich dann auf Berechtigtes Interesse berufen?
Nicht nur, auch im privaten Bereich greift in bestimmten Fällen die DSGVO.ZitatWenn das ganze irgendetwas mit der Arbeit zu tun hat greift der Datenschutz. :
Nein.Zitatoder könnte man sich dann auf Berechtigtes Interesse berufen? :
ZitatD.h. Zustimmung einholen? :
Ja.
Zitatkönnte man sich dann auf Berechtigtes Interesse berufen? :
Und das würde man wie konkret begründen und nachweisen?
Auszug von https://eu-datenschutz-grundverordnung.net/berechtigtes-interesse/
Dürfen wir konzerninterne Datentransfers auf dieser Rechtsgrundlage durchführen?
Konzerninterne Datentransfers werden im Erwägungsgrund 48 geregelt. Demnach dürfen personenbezogene Daten, innerhalb der Unternehmensgruppe, für Verwaltungszwecke weitergeleitet werden.
-> https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-48/
und
Erw47 Abs 1 und 2
https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-47/
Würde das hier reinfallen?
Wenn man in einem Zwei-Zeiler dies Beschreiben würde was wie gemacht wird und vor allem der Zweck, würde das nicht reichen?
ZitatDürfen wir konzerninterne Datentransfers auf dieser Rechtsgrundlage durchführen? :
Du bist ein Konzern / Konzernteil?
Obeb las es sich ganz anders
ZitatSchließlich bin ich nicht Arbeitgeber/Unternehmen... :
Ich bin kein Konzern aber das Unternehmen in dem ich arbeite. Also könnte man sagen konzernintern. (Erwg48)
ZitatWie verhält sich das mit der/dem DSGVO/Datenschutz unter Kollegen wenn man die Nutzung der einzelnen Funktionen protokollieren würde? :
Das ist weniger datenschutzrechtlich relevant als vielmehr arbeitsrechtlich.
Eine automatisierte, digitalisierte Überwachung der Arbeit der Arbeitnehmer bedarf in der Regel der Zustimmung des Betriebs- bzw. Personalrates.
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