Hallo, brauche ich für meine rein private Homepage, auf der sich nur Bilder meiner Modellautosammlung befinden, eine Datenschutzerklärung und ein Impressum?
MfG
Datenschutzerklärung und Impressum für private Homepage ?
6. Mai 2018
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Frage vom 6. Mai 2018 | 09:33
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutzerklärung und Impressum für private Homepage ?
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#1
Antwort vom 6. Mai 2018 | 10:02
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatHallo, brauche ich für meine rein private Homepage, auf der sich nur Bilder meiner Modellautosammlung befinden, eine Datenschutzerklärung und ein Impressum? :
MfG
Wenn die Seite (bzw. der Webhoster) Daten von Besuchern der Website sammelt, braucht es auf jeden Fall eine Datenschutzerklärung.
Ob die Seite geschäftsmäßig in einem Umfang betrieben wird, der ein Impressum erforderlich macht, kann man nicht pauschal beantworten. Das ist bei "rein privaten Websites" eine Abwägungsfrage, und die lässt sich nur im konkreten Einzelfall abschätzen.
#2
Antwort vom 6. Mai 2018 | 10:36
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuerst einmal danke für die schnelle Antwort. Auf meiner Homepage befinden sich nur Bilder meiner Modellsammlung (in erster Linie Modellautos aber auch Schiffe usw.) die ich selbst angefertigt habe, also Bilder und Modelle. Weiterhin hab ich dort ein Gästebuch und eine E-Mail Adresse um mich evtl. mit anderen Sammlern auszutauschen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Mai 2018 | 13:18
Von
Status: Unbeschreiblich (120236 Beiträge, 39854x hilfreich)
Der Gesetzgeber hat - ob aus Absicht oder Nachlässigket - kein Privileg für rein private Homepages vorgesehen.
Man wird also die Anforderungen nach DSGVO und BDSG 2018 erfüllen müssen.
#4
Antwort vom 6. Mai 2018 | 13:36
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich denk dann lösch ich meine Homepage am besten um sicher zu gehen denn nutzen hab ich ja sowieso nicht davon.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 9. Mai 2018 | 22:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120236 Beiträge, 39854x hilfreich)
Zitatwenn Du keinen Mailkontakt angibst, sammelst Du keine digitalen Daten. :
Digitale Daten darf er so viele sammeln wie er will - bis die Festlatte platzt.
Probleme gibt es erst, wenn man personenbezogene Daten sammelt.
Und ein Personenbezogenes Datum ist bereits die IP - die wird bei jedem Server verarbeitet (z.B. Logfiles).
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#8
Antwort vom 9. Mai 2018 | 23:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120236 Beiträge, 39854x hilfreich)
Zitatwas also bedeutet, dass de facto jeder Webseitenbetreiber ausnahmslos von dem DSGVO betroffen ist. :
Naja, es gibt da ja noch die Ausnahmen die auch kein Impressum benötigen - die werden vermutlich keine DS-Erklärung benötigen - also höchst eventuell - je nachdem wie lebensnah da ein Gericht entscheidet.
ZitatWenn die Leute alle eine Abmahnung bekommen :
Privatleute sind für die Abmahner erst mal nicht interessant - eventeuell für Anfänger zum üben. Ob sie es später werden?
Zitatleider haben ein paar Millionen Datenschutzklagen die Gerichte zu sehr beschäftigt :
Das geht dann wie bein Edeka an der Wursttheke - Nummer ziehen, vortreten, Urteil bekommen der Nächste bitte.
Schnellgerichte gibt es dann halt eben nicht nur bei McDonalds ... *
* auch hier gilt § 118 BGB
-- Editiert von Harry van Sell am 09.05.2018 23:51
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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