Datenschutzerklärung und Impressum für private Homepage ?

6. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
condor1957
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutzerklärung und Impressum für private Homepage ?

Hallo, brauche ich für meine rein private Homepage, auf der sich nur Bilder meiner Modellautosammlung befinden, eine Datenschutzerklärung und ein Impressum?
MfG

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von condor1957):
Hallo, brauche ich für meine rein private Homepage, auf der sich nur Bilder meiner Modellautosammlung befinden, eine Datenschutzerklärung und ein Impressum?
MfG

Wenn die Seite (bzw. der Webhoster) Daten von Besuchern der Website sammelt, braucht es auf jeden Fall eine Datenschutzerklärung.
Ob die Seite geschäftsmäßig in einem Umfang betrieben wird, der ein Impressum erforderlich macht, kann man nicht pauschal beantworten. Das ist bei "rein privaten Websites" eine Abwägungsfrage, und die lässt sich nur im konkreten Einzelfall abschätzen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
condor1957
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zuerst einmal danke für die schnelle Antwort. Auf meiner Homepage befinden sich nur Bilder meiner Modellsammlung (in erster Linie Modellautos aber auch Schiffe usw.) die ich selbst angefertigt habe, also Bilder und Modelle. Weiterhin hab ich dort ein Gästebuch und eine E-Mail Adresse um mich evtl. mit anderen Sammlern auszutauschen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Der Gesetzgeber hat - ob aus Absicht oder Nachlässigket - kein Privileg für rein private Homepages vorgesehen.

Man wird also die Anforderungen nach DSGVO und BDSG 2018 erfüllen müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
condor1957
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denk dann lösch ich meine Homepage am besten um sicher zu gehen denn nutzen hab ich ja sowieso nicht davon.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von pleindespoir):
wenn Du keinen Mailkontakt angibst, sammelst Du keine digitalen Daten.

Digitale Daten darf er so viele sammeln wie er will - bis die Festlatte platzt.

Probleme gibt es erst, wenn man personenbezogene Daten sammelt.
Und ein Personenbezogenes Datum ist bereits die IP - die wird bei jedem Server verarbeitet (z.B. Logfiles).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von pleindespoir):
was also bedeutet, dass de facto jeder Webseitenbetreiber ausnahmslos von dem DSGVO betroffen ist.

Naja, es gibt da ja noch die Ausnahmen die auch kein Impressum benötigen - die werden vermutlich keine DS-Erklärung benötigen - also höchst eventuell - je nachdem wie lebensnah da ein Gericht entscheidet.



Zitat (von pleindespoir):
Wenn die Leute alle eine Abmahnung bekommen

Privatleute sind für die Abmahner erst mal nicht interessant - eventeuell für Anfänger zum üben. Ob sie es später werden?



Zitat (von pleindespoir):
leider haben ein paar Millionen Datenschutzklagen die Gerichte zu sehr beschäftigt

Das geht dann wie bein Edeka an der Wursttheke - Nummer ziehen, vortreten, Urteil bekommen der Nächste bitte.
Schnellgerichte gibt es dann halt eben nicht nur bei McDonalds ... *

* auch hier gilt § 118 BGB




-- Editiert von Harry van Sell am 09.05.2018 23:51

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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