Datenschutzrechte nach Freistellung?

30. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
ph25x
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutzrechte nach Freistellung?

Ich bin in einer ungewöhnlichen Klemme. Eigentlich wäre Montag mein letzter Probearbeitstag in der Probezeit.
Ich bin Sicherheitsmanagement zuständig (gewesen). Ich habe vor 2 Wochen Dokumente gefunden die nicht ganz rechtskonform gewesen sind. Bei meinem Versuch das zu ändern und Risiken zu vermeiden, bin ich in einen riesen Konflikt mit meinen Vorgesetzten geraten. Meine größte Sorge war es Verantwortung und Haftung für etwas zu übernehmen, dass vor meiner Zeit war. Schlussendlich ist die Lage eskaliert und ich bin freigestellt worden. Nach diesem Schritt, habe ich im Grunde jede wichtige Persönlichkeit mit ins Boot geholt und von dem Problem in Kenntnis gesetzt. Darunter auch die Compliance und den GF.
Während ich darauf wartete bis die Kündigung ankommt, habe ich den Betriebsrat consulitiert. Die konnten mir nicht allzu viel helfen, da ich noch in der Probezeit war / bin.
Da ich nach dem ganzen Fiasko selbst keine Lust mehr auf den Saftladen hatte, habe ich Bewerbungen los geschickt und ziemlich viele positive Rückmeldungen erhalten. Darunter drei Einladungen. Das Problem war: Die Kündigung und Freistellung war mündlich. Die Freistellung wurde technisch zwar umgesetzt - sodass ich auf meine Dienstgeräte keinen Zugriff mehr hatte - aber schriftlich kam nichts. Also habe ich selbst gekündigt um ein fixes Austrittsdatum zu haben.

Nun steht der Rückgabetermin der Dienstgeräte an. Ich möchte meine persönlichen Daten davon löschen. Dazu zählt meine geöffneter Email Zugang, der offline noch einsehbar wäre. Meine Versicherungsdaten die ich bei einem Telefonat zufällig in einer Textdatei mitgeschrieben hatte, und evtl. paar andere Dateien die ich da evtl. mal abgespeichert habe.

Der Arbeitgeber ist dagegen. Einen Zugriff will man mir nicht mehr erteilen. Vermutlich spricht da die Angst, dass ich mir Beweise abspeichern kann. Mich persönlich interessiert der Part garnicht. Ich will mit dem Saftladen nur abschließen und weiter meine Wege gehen. Die Geschäftsleitung habe ich schließlich informiert.

Wie kann ich den Rechner zurück geben und gleichzeitig sicherstellen, dass meine persönlichen Daten nicht missbraucht werden? Kann ich Anspruch haben, damit der DSB bei der Annahme des Computers in meiner Begleitung MEINE Daten löscht? Die Daten des AG können die von mir aus behalten. Meine ganzen Projektarbeiten können die selbstverständlich behalten, dass ist mir egal. Meine Geschäftsemails sind auch unproblematisch. Mich interessieren ausschließlich meine persönlichen Daten, die ich dort legal abgespeichert habe, da eine private Nutzung erlaubt gewesen ist.

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Wenn du den Rechner doch noch hast, lösche die Festplatte und gut ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Wenn du den Rechner doch noch hast, lösche die Festplatte und gut ist.
Super Idee. Und der TE darf sich dann über eine Anzeige und/oder zivilrechtliche Ansprüche freuen.

Zitat (von ph25x):
Ich möchte meine persönlichen Daten davon löschen. Dazu zählt meine geöffneter Email Zugang, der offline noch einsehbar wäre. Meine Versicherungsdaten die ich bei einem Telefonat zufällig in einer Textdatei mitgeschrieben hatte, und evtl. paar andere Dateien die ich da evtl. mal abgespeichert habe.
Da auf einem Dienstgerät persönliche Daten und Mails nichts zu suchen haben ...


-- Editiert von User am 31. Oktober 2022 11:59

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7121 Beiträge, 1489x hilfreich)

Zitat (von ph25x):
Meine Geschäftsemails sind auch unproblematisch


Für die gibt es ja eventuell eine Aufbewahrungspflicht seitens des AG.

Ich würde auch die Platte löschen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Da auf einem Dienstgerät persönliche Daten und Mails nichts zu suchen haben ...

Wenn es erlaubt ist, ist das kein Problem.
Es gibt durch aus (noch) die erlaubte Privatnutzung, vor einigen Jahren war das noch sehr verbreitet......


Zur Sache:

Ich würde den Zugang zu den Mails Untersagen, hilfsweise die Löschung privater emails im Beisein mit dem Datenschutzbeauftragten und nur diesem anbieten, da er per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.
Das Angebot schickt man auch dem DSB!

Wenn hier eine schriftliche/textliche Weigerung kommt, Anzeige an die Aufsichtsbehörde. Ich persönlich würde auch eine Schadensersatz Klage anstreben, der zu erwartende Betrag liegt nach aktueller Rechtsprechung bei 500-1000€, was mit Anwalt kaum lohnt....

Zitat (von ph25x):
Während ich darauf wartete bis die Kündigung ankommt,

Wieso sind sie sich so sicher, dass die auch kommt?
Zwar gibt es die Möglichkeit jemanden in der Probezeit leicht zu kündigen, allerdings gibt es auch ein Massregelungsverbot.
Wenn obiger Vortrag beweisbar stimmt, kann es sein, dass man hier gar nicht kündigt......

Wenn sie schon einen neuen Job haben und die Sache "ruhen" lassen wollen kann man hier über einen Auflösungsvertrag Sprechen und das Datenschutzthema u.u. zur Bedingung machen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Da auf einem Dienstgerät persönliche Daten und Mails nichts zu suchen haben ...


Zitat (von ph25x):
Mich interessieren ausschließlich meine persönlichen Daten, die ich dort legal abgespeichert habe, da eine private Nutzung erlaubt gewesen ist.


Lesen, Verstehen.

Zitat (von bostonxl):
Super Idee. Und der TE darf sich dann über eine Anzeige und/oder zivilrechtliche Ansprüche freuen.


Ich sehe weder eine Straftat, noch zivilrechtliche Ansprüche.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ph25x
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin ja kein Admin auf dem Gerät. Ganz so leicht krieg ich die Festplatte nicht gelöscht. Außerdem ist der Großteil der Festplatte Eigentum meines ehemaligen Unternehmens. Die Inhalte können die von mir aus zum tanzen behalten. Mich interessieren Dateien in einer größen Ordnung von ca. 10mb. All-in.

Das mit dem Datenschutz ins Spiel bringen ist ne ganz gute Idee. Ich denke ich werde dem Team mal eine Mail schreiben. Kann ich denn verlangen oder darum bitten, dass ich beim löschen dabei bin? Quasi vor Ort? Ich mein. Löschen kann man auf viele Arten. Manche löschen was im Papierkorb und die anderen löschen etwas, das recuva nichts mehr findet.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

Zitat (von ph25x):
recuva


Die richtige Idee ist ja bereits da.
Auch ohne Admin zu sein kommt man mit einem Live-Linux dazu, alle Daten die man so entfernen möchte, rückstandslos loszuwerden.
Was nicht lokal gespeichert ist, macht größere Probleme.

Hätte ich die Festplatte in meinen Händen, dann würde ich meine eigenen Daten (die ohne Geschäftsbezug) einfach plattmachen und den Rest nicht anfassen. Das geht passgenau und rückstandslos.

Fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ph25x
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist das denn rechtlich zulässig?

-- Editiert von User am 1. November 2022 00:02

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Die Festplatte löschen halte ich für das Dümmste..

Private Dinge werden doch vom Admin nachher eh gelöscht. Vielleicht nochmal schnallen, dass Privates nicht unbedingt was auf einem Firmenrechner zu tun hat.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
Vielleicht nochmal schnallen, dass Privates nicht unbedingt was auf einem Firmenrechner zu tun hat.

Wenn es explizit erlaubt ist.

Auch ich darf z.B. den Dienstrechner privat nutzen und mache das gelegentlich, tatsächlich seit Corona sogar vermehrt, weil der Dienstrechner im Home-Office den privaten verdrängt......

Die Argumentation trägt nicht und verkehrt die Verantwortung.

(Wobei ich privat hier verschlüsselte Container nutze und jedem empfehle, aber das ist beim Normalanwender nicht zu erwarten)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Wenn es explizit erlaubt ist.

Nicht immer ist es sinnvoll etwas zu machen, auch wenn es erlaubt ist ...



Zitat (von kalledelhaie):
Wobei ich privat hier verschlüsselte Container nutze

Und ich dachte schon, ich wäre der einzige auf der Welt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

Zitat (von ph25x):
Ist das denn rechtlich zulässig?


Was sollte bei eigenen Daten dagegen sprechen?
Ich würde das restlos löschen (zur Absicherung noch eigene Kopien anfertigen und für ein paar Jahre behalten) und fertig. Alle geschäftlichen Daten würde ich nicht anfassen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von ph25x):
Dazu zählt meine geöffneter Email Zugang, der offline noch einsehbar wäre. Meine Versicherungsdaten die ich bei einem Telefonat zufällig in einer Textdatei mitgeschrieben hatte, und evtl. paar andere Dateien die ich da evtl. mal abgespeichert habe.


Warum sollte das den AG überhaupt interessieren? Der wird das Ding neu aufsetzen lassen und gut ist. Ich verstehe die Paranoia nicht, zumal der AG in Teufels Küche kommt, wenn das herauskommt.

Gab es das früher auch, daß Leute noch Zugang zu ihrem ehemaligen Arbeitsplatz verlangt haben, weil dort noch ein Post-It mit einer privaten Telefonnummer drauf klebte? Ich verstehe es nicht.

Zitat (von kalledelhaie):
Ich persönlich würde auch eine Schadensersatz Klage anstreben


Was für ein "Schaden" soll dem TE denn hier entstanden sein bzw noch entstehen?

-- Editiert von User am 3. November 2022 13:25

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38347 Beiträge, 13980x hilfreich)

Bigi, volle Zustimmung. Hinzu kommt ja noch: nur, weil etwas erlaubt ist, muss man es ja nicht tun. Wenn mir persönliche Daten so wahnsinnig wichtig sind oder sie so brisant sind, dass sie nicht in die Hände Dritter kommen dürfen, dann speichere ich sie doch nicht auf einem Dienst-PC. Warum geht das nicht in die Köppe rein? Man sollte doch zumindest realisieren, dass der Systembetreuer im Betrieb da immer rein kommt und sich dann überlegen, was man da wirklich speichert oder über den Dienst-PC abwickelt. Und sich vielleicht auch mal überlegen, was den Arbeitgeber interessiert.

Ich würde den privaten Bereich löschen, vorher woanders abspeichern. Mal eine dumme Frage, die ich mir selbst bisher nicht beantworten konnte. Selbst wenn man länger bei einer Firma bleibt und nicht unbedingt im Streit dort aufhört, sondert etwa wegen Verrentung, dann stehen diese persönlichen Emails doch auch anderen zur Verfügung. Dann ist das einerlei, oder wie? Man muss sich doch immer darüber klar sein, dass man mit dem Nutzen des PCs für private Zwecke auch dritten Personen Einblick in eben diese private Datenwelt gibt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Was für ein "Schaden" soll dem TE denn hier entstanden sein bzw noch entstehen?


Anspruch aus einer Persönlichkeitsverletzung, die weit auszulegen ist.

Exemplarisch
https://blog.esche.de/artikel/so-schnell-kanns-gehen-schadenersatz-wegen-datenschutzverletzung

Die aktuelle Arbeitsrechtsprechung ist da m.W.n. so zwischen 500 und 2000 €

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
sondert etwa wegen Verrentung, dann stehen diese persönlichen Emails doch auch anderen zur Verfügung.

Tatsächlich nicht.
Hier kann man beim ausscheiden eine Einwilligung einholen oder verlangen dienstliches auszusondern.

Deswegen ist es dringend anzuraten eine private E-Mail Nutzung zu untersagen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38347 Beiträge, 13980x hilfreich)

@kalle, Du hast mich missverstanden. Den Anspruch auf Löschung der privaten Emails gegen den AG hat man bei Beendigung doch immer. Ich wollte was anderes herausstellen. Diese Ex-Mitarbeiter beschweren sich nie, das ist auch meine Erfahrung als olle alte Personalerin. Es sind immer die, die im Unfrieden gehen. Und, ganz ehrlich, ich frage mich wirklich, wie man gerade in der Probezeit so blöd sein kann, Emails mit persönlichem Inhalt über den Dienst-PC zu versenden. Vor 30 Jahren, okay. Aber heute hat doch jeder, wirklich jeder seinen privaten Rechner zu Hause.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Den Anspruch auf Löschung der privaten Emails gegen den AG hat man bei Beendigung doch immer.

Nur wenn es welche gibt :wink:

Zitat (von wirdwerden):
Es sind immer die, die im Unfrieden gehen.

Das ist doch immer so. Nicht nur bei Arbeitsverträgen, bei denen es wegen der oftmals beidseitigen Emotionalität stärker empfunden wird und es hier nicht zuletzt auch aufgrund des Machtgefälles und der rechtlichen Regelung überproportional oft zu Gerichtsverfahren.

Verträge regeln nahezu immer nur den Streitfall und sind m.e. in der Praxis inhaltlich auch so aufzubauen, dass sie (erstmal) als Verhandlungsmasse dienen...

Zitat (von wirdwerden):
Und, ganz ehrlich, ich frage mich wirklich,
Zitat (von wirdwerden):
als olle alte Personalerin
... Sollte sich manifestiert haben, das Vernunft zu selten Vater des Gedanken ist und auch Fähigkeiten und Vermögen eher einer Verteilungsfunktion unterliegen, denn einer Konstanten.
Und gerade in Personalbereich gibt es eine "Klasse" von AN, die stets eine "Mitnahmementalität" haben. Das ist meiner Erfahrung nach aber seltener dem Charakter geschuldet als mangelnder Wertschätzung von oben. Oder wie es ein alter Chef mir in jungen Jahren Mal gesagt hat: "Merke dir für die Zukunft eines: der Fisch stinkt immer vom Kopfe".

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von ph25x):
Außerdem ist der Großteil der Festplatte Eigentum meines ehemaligen Unternehmens.

Nein. Die gesamte Festplatte ist Eigentum des ehemaligen Arbeitgebers.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Nein. Die gesamte Festplatte ist Eigentum des ehemaligen Arbeitgebers.


Die physische Festplatte vielleicht, aber nicht die darauf gespeicherten Daten.
Wäre lustig, wenn ich plötzlich Eigentümer von Windows würde, wenn ich dieses Betriebssystem nutzen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
aber nicht die darauf gespeicherten Daten.

Dann erkläre mal warum das Unternehmen sein Eigentum an den Daten verloren haben soll ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Die physische Festplatte vielleicht, aber nicht die darauf gespeicherten Daten.
Unfug.

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