Datenschutzverletzung durch Krankenkasse

4. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Upside Down
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)
Datenschutzverletzung durch Krankenkasse

Hallo,

Meine persönlichen Daten wurden von einem Sachbearbeiter meiner Krankenkasse für private Interessen verwendet. Ich wurde postalisch belästigt und auch habe ich Indizien (Internetrecherche, Screenshots vorhanden), dass die von mir vermutete Person der Urheber des Ganzen ist und andere darin verwickelt hat. Mir fehlen zu der ganzen Sache einfach nur die Worte.

Kann ich dagegen vorgehen und in welchen Schritten (wichtig!)? Was droht der Person?

Vielen Dank im Voraus!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

"Postalisch belästigt" ist irgendwie so ungefähr beinahe so schwammig wie nur irgendwas.
Was ist denn konkret in welcher Frequenz vorgefallen?

Ob evtl. §204 StGB i.V.m. §203 I (6) StGB einschlägig ist, würde ich mal im Strafrecht fragen, die Spezis da wissen sicherlich, ob hier eine "Verwertung" i.S.d. §204 StGB vorliegt.

Wobei ich mir das bei Daten, die auch im Telefonbuch stehen (Adresse), nicht vorstellen kann.

-- Editiert am 04.12.2009 16:40

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Upside Down
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

""Postalisch belästigt" ist irgendwie so ungefähr beinahe so schwammig wie nur irgendwas.
Was ist denn konkret in welcher Frequenz vorgefallen?"


Ok, ich habe von meiner KK eine Bescheinigung für einen recht prekären Eingriff, der auch sehr kontrovers diskutiert wird benötigt und mich diesbzgl. mit meiner KK, bzw. einem Sachbearbeiter in Verbindung gesetzt. Ich bekam die von mir benötigte Bescheinigung, und einige Tage später anonym Post von einer Organisation, welche mir -sagen wir mal- recht militantes Infomaterial zuschickte.

Ich konnte durch ein wenig Internetrecherche schnell zurückverfolgen, wo all dies seinen Ursprung nahm, bin mir also sicher dass der Mitarbeiter beteiligt ist.

So, ist es also zulässig, dass ein Sachbearbeiter einer gesetzlichen Krankenkasse meine Daten zur Vertretung privater Interessen nutzt? Wenn nicht, was kann ich tun um dagegen vorzugehen?

Ich hoffe diese Infos helfen irgendwie weiter.

Vielen Dank!



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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119206 Beiträge, 39693x hilfreich)

quote:
anonym Post von einer Organisation, welche mir -sagen wir mal- recht militantes Infomaterial zuschickte.

War die Post von der Organisation selbst oder wurde nur das Infomaterial der Organisation verwendet?



quote:
ist es also zulässig, dass ein Sachbearbeiter einer gesetzlichen Krankenkasse meine Daten zur Vertretung privater Interessen nutzt?

Nein, das untersagen die Bundes- und Landesdatenschutzgesetze.



quote:
Wenn nicht, was kann ich tun um dagegen vorzugehen?

Beweisen das er es war.
Ansonsten bleibt nur eine Anzeige gegen unbekannt.



Wurde z.B. nur deine Post-Adresse verwendet (die auch im Telefonbuch steht und einem größeren Umfeld bekannt ist?) ist das recht schwierig.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Upside Down
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

quote:
War die Post von der Organisation selbst oder wurde nur das Infomaterial der Organisation verwendet?


Die Post wurde wie gesagt anonym verschickt. Anhand des Poststempels konnte ich allerdings sehen von wo.
Ich habe den Namen des Sachbearbeiters der KK im Internet gesucht und direkte Verbindungen zu Verwandten in diesem Ort gefunden (habe auch Screenshots), von wo aus der Brief verschickt wurde. Da es sich bei dem Ort nicht um München, Köln oder eine andere Großstadt handelt, sondern um einen Ort von dem ich vorher noch nie gehört habe, wäre dies alles ein äusserst großer Zufall.
Die Screenshots sind allerdings alles nur Indizien: Es besteht offensichtlich eine Verbindung zwischen der Sachbearbeiterin (die zu ihrem Unglück keinen Allerweltsnamen hat) und diesem Ort und das habe ich gesichert. Der Brief wurde wohl mit ziemlich großer Sicherheit von einem Verwandten/ Freund eingeworfen. Diese Leute sind alle kirchlich sehr engagiert (auch frei im Internet zu finden).

quote:
Wurde z.B. nur deine Post-Adresse verwendet (die auch im Telefonbuch steht und einem größeren Umfeld bekannt ist?) ist das recht schwierig.


Meine Adresse ist nicht im Telefonbuch eingetragen und auch keinem größeren Umfeld bekannt.
Von dem Eingriff wußten genau 2 Institutionen: Mein Arzt und meine Krankenkasse.
Dann ein paar Tage nach dem Antrag solche Post zu bekommen wäre auch ein Riesenzufall, wenn es ein reiner Rundbrief gewesen wäre. Solche Post bekommt man nicht einfach mal so nach gutdünken.
Zudem ist meine PLZ falsch gewesen und ich weiß, dass ich meine Krankenkasse schon einmal darauf hingewiesen habe.

Viele Grüße!

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119206 Beiträge, 39693x hilfreich)

Nach präzisierung der Indizien kann ich sagen, das aus meiner Sicht alles in Richtung des KV-Mitarbeiters deutet.


Ich denke, das man hier die Indizienkette zu Papier bringen und die Beweise (Screenshot, Kopie des Umschlags mit Poststempel etc.) als Kopie anhängen sollte.
Sicherlich sollte man darin auch die enorme seelische Belstung die durch eine solche Vorgehensweise entstanden ist ausführlich schildern.

Damit sucht man sich einen Anwalt.

Selbst wenn die rechtliche Verfolgung ergebnislos verlaufen würde, könnte ich mir vorstellen, das ein paralleler Brief des Anwalts an die Geschäftsführung der KV mit Bitte um Stellungnahme zum Sachverhalt Konsquenzen hat. Gerade weil derzeit solche Unternehmen bezüglich Datenschutz besonders sensibilisiert sind.

Ein weiterer Ansprechpartner für den Anwalt sollte neben der Staatsanwaltschaft und der Geschäftsführung der KV auch der Landesdatenschutzbeauftrage sein.

Die Medien würde ich aus taktischen Gründen erstmal nicht informieren.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

-- Editiert am 05.12.2009 15:40

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

Du kannst deinen Bericht mitsamt entsprechenden Belegen (natürlich), dem zuständigen Datenschutzbeauftragten des Landes und/oder der Kasse schicken.

Wenn es wahr ist, wirds einen riesen Knall bei denen im Haus geben...Wenn nicht, passiert dir nichts negatives...als z.B. bei einer Anzeige (Gegenanzeige).

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Upside Down
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo!

Vielen Dank schonmal für die Hilfe hier!

Ich denke ich werde nun ersteinmal einen Anwalt zu Rate ziehen und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen. Der Brief an den Vorstand meiner KK ist soweit schon fertig, der Landesdatenschutzbeauftragte wird auch Post bekommen. Des Weiteren werde ich auf Anraten meines Arztes evtl noch die Kassenärztliche Vereinigung und das Bundesversicherungsamt informieren. Aber ersteinmal abwarten, was der Anwalt dazu sagt.
Was für einen suche ich mir denn da? Ist das immernoch Strafrecht?

Falls noch jemand wichtige Tipps zum weiteren Vorgehen hat, nur her damit.

Ich werde auf jeden Fall weiter berichten.

Viele Grüße!

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