Datenschutzverletzung durch das Finanzamt

16. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Louise H.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 14x hilfreich)
Datenschutzverletzung durch das Finanzamt

Ich habe beim Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf die Eingabe einer Petition zur Rentenbesteuerung der Auslandsrentner gestellt. Weil sich meine Vorwürfe generell auf die Besteuerung der Auslandsrentner beziehen, hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern eine Stellungnahme des Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern angefordert, die sowohl an den Petitionsausschuss als auch - in Kopie - an mich gegangen ist. Ich bin erschrocken darüber, dass zunächst einmal das Finanzministerium dem Petitionsausschuss meine kompletten Finanzdaten, Höhe der Renteneinkünfte usw., mitgeteilt hat, was für die Petition gar nicht ausschlaggebend ist. Ich denke, das ist eine ganz grobe Datenschutzverletzung! - Was kann ich dagegen unternehmen?

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Gruß
Louise H.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von Louise H.):
Was kann ich dagegen unternehmen?

Man könnte es durch die zuständigen Fachleute prüfen lassen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1525x hilfreich)

Die Daten waren Bestandteil der Petition oder nicht?
Ich nehme an , dass Ihre Eingabe in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt wurde?

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https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat (von Louise H.):
Ich habe beim Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf die Eingabe einer Petition zur Rentenbesteuerung der Auslandsrentner gestellt.


Die Rentenbesteuerung ist Bundesrecht. Warum wurde der Antrag beim Landtag für Mecklenburg-Vorpommern gestellt?

Zitat (von Louise H.):
was für die Petition gar nicht ausschlaggebend ist.


Warum war das für die Petition nicht ausschlaggebend?

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#4
 Von 
Louise H.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von hh):
Warum war das für die Petition nicht ausschlaggebend?


Weil das für die Petition bzgl. der Besteuerung der Auslandsrentner keine Rolle spielt. Es geht da nicht um 'meine' Besteuerung, sondern um die Art und Weise, wie die Auslandsrentner wegen der Hinzufügung des Grundfreibetrages bei der beschränkten Steuerpflicht um ihre Einkünfte gebracht werden!

Signatur:

Gruß
Louise H.

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#5
 Von 
Louise H.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man könnte es durch die zuständigen Fachleute prüfen lassen.


Wer ist denn dafür zuständig?

Signatur:

Gruß
Louise H.

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#6
 Von 
Louise H.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Die Daten waren Bestandteil der Petition oder nicht?
Ich nehme an , dass Ihre Eingabe in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt wurde?


Nein, waren sie nicht! - Das ist es ja, dass sie einfach von sich aus, meine Daten dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern geschrieben hat!

Signatur:

Gruß
Louise H.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von Louise H.):
Wer ist denn dafür zuständig?

Der Landesdatenschutzbeauftragte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Louise H.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Landesdatenschutzbeauftragte.


Wiederum von Mecklenburg-Vorpommern? - Also, dort wo es passiert ist?

Signatur:

Gruß
Louise H.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von Louise H.):
Wiederum von Mecklenburg-Vorpommern? - Also, dort wo es passiert ist?

Ja, würde ich so sehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat (von Louise H.):
Es geht da nicht um 'meine' Besteuerung,


Davon musste der Petitionsausschuss aber ausgehen, weil Du den Antrag beim Landtag eines Bundeslandes gestellt hast.

Zitat (von Louise H.):
Es geht da nicht um 'meine' Besteuerung, sondern um die Art und Weise, wie die Auslandsrentner wegen der Hinzufügung des Grundfreibetrages bei der beschränkten Steuerpflicht um ihre Einkünfte gebracht werden!


Das Problem verstehe ich jetzt nicht. Die Auslandsrentner können doch einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen um das zu vermeiden. Es wird daher kein Auslandsrentner um seine Einkünfte gebracht.

Es bleibt aber dabei, dass es sich um Bundesrecht handelt.

Die Ausführung des Steuerrechtes ist dagegen Landesrecht und bei der Ausführung kann es nur um den individuellen Einzelfall gehen. Daher ist es nur folgerichtig, dass man zur Beurteilung Deines Falls Deine Steuerdaten beigezogen hat.

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