Ich habe beim Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf die Eingabe einer Petition zur Rentenbesteuerung der Auslandsrentner gestellt. Weil sich meine Vorwürfe generell auf die Besteuerung der Auslandsrentner beziehen, hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern eine Stellungnahme des Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern angefordert, die sowohl an den Petitionsausschuss als auch - in Kopie - an mich gegangen ist. Ich bin erschrocken darüber, dass zunächst einmal das Finanzministerium dem Petitionsausschuss meine kompletten Finanzdaten, Höhe der Renteneinkünfte usw., mitgeteilt hat, was für die Petition gar nicht ausschlaggebend ist. Ich denke, das ist eine ganz grobe Datenschutzverletzung! - Was kann ich dagegen unternehmen?
Datenschutzverletzung durch das Finanzamt
16. April 2022
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Frage vom 16. April 2022 | 19:38
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 14x hilfreich)
Datenschutzverletzung durch das Finanzamt
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#1
Antwort vom 16. April 2022 | 20:46
Von
Status: Unbeschreiblich (120236 Beiträge, 39854x hilfreich)
ZitatWas kann ich dagegen unternehmen? :
Man könnte es durch die zuständigen Fachleute prüfen lassen.
#2
Antwort vom 16. April 2022 | 21:00
Von
Status: Schlichter (7236 Beiträge, 1525x hilfreich)
Die Daten waren Bestandteil der Petition oder nicht?
Ich nehme an , dass Ihre Eingabe in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt wurde?
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#3
Antwort vom 17. April 2022 | 00:00
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
ZitatIch habe beim Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf die Eingabe einer Petition zur Rentenbesteuerung der Auslandsrentner gestellt. :
Die Rentenbesteuerung ist Bundesrecht. Warum wurde der Antrag beim Landtag für Mecklenburg-Vorpommern gestellt?
Zitatwas für die Petition gar nicht ausschlaggebend ist. :
Warum war das für die Petition nicht ausschlaggebend?
#4
Antwort vom 17. April 2022 | 03:46
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 14x hilfreich)
ZitatWarum war das für die Petition nicht ausschlaggebend? :
Weil das für die Petition bzgl. der Besteuerung der Auslandsrentner keine Rolle spielt. Es geht da nicht um 'meine' Besteuerung, sondern um die Art und Weise, wie die Auslandsrentner wegen der Hinzufügung des Grundfreibetrages bei der beschränkten Steuerpflicht um ihre Einkünfte gebracht werden!
#5
Antwort vom 17. April 2022 | 15:43
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 14x hilfreich)
ZitatMan könnte es durch die zuständigen Fachleute prüfen lassen. :
Wer ist denn dafür zuständig?
#6
Antwort vom 17. April 2022 | 15:45
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 14x hilfreich)
ZitatDie Daten waren Bestandteil der Petition oder nicht? :
Ich nehme an , dass Ihre Eingabe in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt wurde?
Nein, waren sie nicht! - Das ist es ja, dass sie einfach von sich aus, meine Daten dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern geschrieben hat!
#7
Antwort vom 17. April 2022 | 15:46
Von
Status: Unbeschreiblich (120236 Beiträge, 39854x hilfreich)
ZitatWer ist denn dafür zuständig? :
Der Landesdatenschutzbeauftragte.
#8
Antwort vom 17. April 2022 | 16:13
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 14x hilfreich)
ZitatDer Landesdatenschutzbeauftragte. :
Wiederum von Mecklenburg-Vorpommern? - Also, dort wo es passiert ist?
#9
Antwort vom 17. April 2022 | 16:15
Von
Status: Unbeschreiblich (120236 Beiträge, 39854x hilfreich)
ZitatWiederum von Mecklenburg-Vorpommern? - Also, dort wo es passiert ist? :
Ja, würde ich so sehen.
#10
Antwort vom 19. April 2022 | 00:22
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
ZitatEs geht da nicht um 'meine' Besteuerung, :
Davon musste der Petitionsausschuss aber ausgehen, weil Du den Antrag beim Landtag eines Bundeslandes gestellt hast.
ZitatEs geht da nicht um 'meine' Besteuerung, sondern um die Art und Weise, wie die Auslandsrentner wegen der Hinzufügung des Grundfreibetrages bei der beschränkten Steuerpflicht um ihre Einkünfte gebracht werden! :
Das Problem verstehe ich jetzt nicht. Die Auslandsrentner können doch einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen um das zu vermeiden. Es wird daher kein Auslandsrentner um seine Einkünfte gebracht.
Es bleibt aber dabei, dass es sich um Bundesrecht handelt.
Die Ausführung des Steuerrechtes ist dagegen Landesrecht und bei der Ausführung kann es nur um den individuellen Einzelfall gehen. Daher ist es nur folgerichtig, dass man zur Beurteilung Deines Falls Deine Steuerdaten beigezogen hat.
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