Datenschutzverletzung welche Folgen?

2. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hadi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)
Datenschutzverletzung welche Folgen?

Hallo bevor ich meinen Anwalt anrufen werde, wollte ich hier mal nachfragen.
Und zwar Folgendes: Als ich 16 und meine Freundin 14 war hatte sie mir halbnacktbilder von ihr geschickt (Selbstfertigung). Nach unserer Trennung meinte sie mich auf längere Zeit hinweg mich beleidigen und lächerlich machen zu müssen. Daraufhin habe ich diese Bilder via ICQ weitergeschickt. Jetzt will sie gegen mich Anzeige erstatten. Wie sieht das aus kann mir jemand sagen was nun zu tun ist und womit ich schlimmstenfalls rechnen muss, falls die Anzeige erstattet wird?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Daraufhin habe ich diese Bilder via ICQ weitergeschickt.

An wieviele Personen?
Wieviel Bilder?


Das Datenschutzrecht wird hier wohl nur eine Nebenrolle spielen, hier käme wohl eher das Strafrecht zur Anwendung (§ 184 StGB - Verbreitung pornographischer Schriften)
Da das Mädchen 14 war dürfte hier aber der § 184c StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften) zur Anwendugn kommen.

Nach § 184c StGB wäre hier zumindest mit einer mit Geldstrafe zu rechnen, im schlimmsten Fall mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, diese kann auch zur Bewährung ausgesetzt werden.


Was genau auf dich zukommt kann man nicht vorhersagen, dazu haben wir zu wenige Fakten, das kann dir Dein Anwalt besser sagen wenn er alles sich angehört und angesehen hat.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hadi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Würde sie sich nicht selbst durch ihre eigenen Fotos strafbar machen?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

Und? Du willst sie nicht ernsthaft mit einer Gegenanzeige erpressen, oder?

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hadi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

quatsch aber das wäre taktisch doch total unklug wenn sie selbst noch eine Strafe bekäme oder seh ich das falsch?

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
das wäre taktisch doch total unklug wenn sie selbst noch eine Strafe bekäme oder seh ich das falsch?


Wenn es ihr nur darauf ankommt, daß du bestraft wirst, könnte ihr das evtl. egal sein.

Zumal wahrscheinlich der Tatbestand in deinem Fall schwerer wiegt, da du fremde Bilder an mehrere Dritte verbreitet hast, sie hingegen damals nur eigene Bilder an ihren aktuellen Freund.



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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Würde sie sich nicht selbst durch ihre eigenen Fotos strafbar machen?

Die aufnahme von Bildern durch den aktuellen Freund mit ihrer Einwilligung oder gar durch sich selbst mit anschliesender weitergabe an den aktuellen Freund ist straffrei. Dies stellt kein 'verbreiten' im Sinne des Gesetzes dar


'Verbreiten' bedeutet, das einzelne Exemplare der Reihe nach einer größeren Anzahl von Menschen zur Verfügung gestellt werden, so dass die sich daraus ergebende Anzahl an Einzelpersonen nicht mehr kontrollierbar ist (BGH 13, 257).

Die Weitergabe an eine bestimmte Person wäre nur dann vom Begriff des "Verbreitens" erfasst, wenn damit die Schrift auf den Weg zu einer Vielzahl von Personen gebracht würde (BGH 19, 63,71; OLG Bremen, NJW 87, 1428).





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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hadi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Verbreiten' bedeutet, das einzelne Exemplare der Reihe nach einer größeren Anzahl von Menschen zur Verfügung gestellt werden, so dass die sich daraus ergebende Anzahl an Einzelpersonen nicht mehr kontrollierbar ist


Ich habe die Bilder 11 stück an der zahl 3 3. über einen nicht öffentlichen Weg gesendet. Niemand sonst konnte auf die Bilder zugreifen außer de betreffenden Personen.Leider sind sie dann durch 1 Person auf abwegen geraten, was so von mir nicht gewollt war.So ein Unmensch bin ich auch nicht.... Dies geschah übrigens aus Provokation ihrerseits.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Damit wäre die Anforderung 'verbreiten' erfüllt:
- größere Anzahl von Menschen (11 an der Zahl)
- dass die sich daraus ergebende Anzahl an Einzelpersonen nicht mehr kontrollierbar ist (sicher das nur einer die weitergeleitet hat?)

quote:
Niemand sonst konnte auf die Bilder zugreifen außer de betreffenden Personen.

Doch. Alle Leute an die diese Personen die Bilder weitergeleitet haben, können darauf zugreifen.
Alle Leute die die Newsgroup / Tauschbörse aufsuchen können darauf zugreifen, weil irgendeiner an den die Bilder weitergeleitet diese dort eingestellt hat ...

DU kannst überhaupt nicht mehr kontrollieren WER diese Bilder WIE weiter verbreitet ...


Schon mit dem Anwalt telefoniert ?




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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hadi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Nein habe ich nicht, da es zZ noch unklar ist ob es zur Anzeige kommt. Wahrscheinlich nicht. Die Bilder gingen an 3 Leute. 2 von denen haben nichts damit angefangen, weder versendet noch öffentlich dargestellt. Nur 1 Person (ihre damals beste Freundin) hat die Bilder weitergeschickt, jedochc nicht öffentlich dargeboten. Ist es ab hier noch immer meine Schuld? So weit ich weiß gingen die Bilder nur von Privatperson zu Privatperson.

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

DU bist der erste in der Kette. DU hast die Bilder als erster verbreitet.

Die 'damals beste Freundin' kann unabhängig von dir strafrechtlich verfolgt werden.

Deine Schuld wird nicht auf die 'damals beste Freundin' übertragen / weitergereicht.




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