Datenschutzverstoß?

8. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.02.2024 09:53:28
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 22x hilfreich)
Datenschutzverstoß?

Ich habe zwei Briefe an die Beschwerdestelle/Vertrauensstelle unserer Firma gesendet.
Dort wird ganz klar kommuniziert, daß diese vertraulich behandelt werden.

Nun ist es so, daß diese Briefe im Email Format zur Verwendung meiner Klage gegen die Firma verwendet wurden.
Der erste Brief ist über vier Jahre alt und hat überhaupt nichts mit der Klage zu tun, der zweite zwar schon, jedoch habe ich zur Weitergabe keine Einwilligung erteilt, geschweigedenn wurde ich gefragt.
Es handelt sich um äußerst sensible Briefe welche meine Emotionen und meine Gefühle äußern.
Beide Briefe wurden statt wie es hätte üblich sein müssen um Konflikte zu lösen, diese gegen mich verwendet wurden.
Beide Briefe wurden mir von meinem Vorgesetzten bestätigt, das dieser diese gelesen hat, dies nur mündlich.
Schriftlich wurden beide Briefe jedoch bewiesen, an die Anwälte meiner Firma, sowie auch meinen Anwalt gesendet.

Diese Briefe wurden statt zu meinen Gunsten gegen mich verwendet.
Das Vertrauen ist zudem selbstverständlich vollkommen gestört.

Frage ist, ob es sich hierbei schon um einen Datenschutzverstoß handelt?
Schriftlich weitergeleitet wurden sie wissentlich Anfang August.




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130353 Beiträge, 41517x hilfreich)

Zitat (von Vinselibiddy):
Frage ist, ob es sich hierbei schon um einen Datenschutzverstoß handelt?

Aus der etwas wirren Schilderung konnte ich entnehmen, das die Briefe wohl im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verwendet werden?
Dies vom Arbeitgeber um sich gegen die Vorwürfe in der Klage des AN zu verteidigen?

Dann liegt vermutlich kein Verstoß gegen den Datenschutz vor.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12313.02.2024 09:53:28
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aus der etwas wirren Schilderung konnte ich entnehmen, das die Briefe wohl im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verwendet werden?
Dies vom Arbeitgeber um sich gegen die Vorwürfe in der Klage des AN zu verteidigen?


Der erste Brief ist völlig irrelevant für den Prozess und steht damit nicht im Zusammenhang.
Das hat auch mein Anwalt so nieder geschrieben.

Der zweite Brief, wenn man den Gesamtkontex zusammen addiert, anscheinend auch nicht. Denn nichts des Inhaltes des Briefes wurde nur im Ansatz für das Urteil benötigt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130353 Beiträge, 41517x hilfreich)

Zitat (von Vinselibiddy):
Denn nichts des Inhaltes des Briefes wurde nur im Ansatz für das Urteil benötigt.

Der Rechtsanwalt des AG war diesbezüglich wohl anderer Ansicht.
Über hellseherischer Fähigkeiten dürfte er nicht verfügen, insofern wäre zu prüfen, ob seine Ansicht / Verteidigungsstrategie objektiv im Ansatz vertretbar wäre.

Bei Bedarf meldet man den Zwischenfall dem zuständigen Datenschutzbeauftragten und lässt diesen den gesamten Vorgang prüfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7609 Beiträge, 1708x hilfreich)

Ein Arbeitnehmer beschwert sich bei seinem Arbeitgeber. (Über was auch immer, das sei mal dahingestellt...)

Nun führen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Gerichtsprozess gegeneinander, vermutlich einen Arbeitsgerichtsprozess.

Und der Arbeitnehmer wundert sich, daß der Arbeitgeber die von ihm - das ist so vorgesehen - zur Personalakte genommenen Beschwerden in dem Arbeitsgerichtsverfahren als Beweismittel einbringt?

Nicht im Ernst, oder?

Der Arbeitgeber muss formale Beschwerden des Arbeitnehmers in dessen Personalakte dokumentieren, und der Arbeitgeber darf die Personalakte oder Teile davon als Beweismittel in einem Arbeitsgerichtsverfahren einbringen. Der Arbeitnehmer darf das übrigens auch.

"Ich habe mich schon vor vier Jahren darüber beschwert, wie aus meiner Personalakte zweifelsfrei zu entnehmen ist...!"

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9979 Beiträge, 2092x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Der Arbeitgeber muss formale Beschwerden des Arbeitnehmers in dessen Personalakte dokumentieren, und der Arbeitgeber darf die Personalakte oder Teile davon als Beweismittel in einem Arbeitsgerichtsverfahren einbringen. Der Arbeitnehmer darf das übrigens auch.


Genauso ist es. Und Vorgesetzte werden eben zu den Vorwürfen auch gehört. Das ist ein ganz normaler betrieblicher Vorgang.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
guest-12313.02.2024 09:53:28
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
(von eh1960):
Der Arbeitgeber muss formale Beschwerden des Arbeitnehmers in dessen Personalakte dokumentieren, und der Arbeitgeber darf die Personalakte oder Teile davon als Beweismittel in einem Arbeitsgerichtsverfahren einbringen. Der Arbeitnehmer darf das übrigens auch.


Und genau das stimmt nicht.
Denn die Vertrauensstelle ist gesondert zu behandeln.
Meine Briefe sind daher nicht in der Personalakte gespeichert.
Das weiß ich auch, da ich meine Personalakte vor kurzem erst eingesehen habe.

Die Vertrauensstelle weißt außerdem ausdrücklich daraufhin, das alle Anliegen auch vertraulich zu behandeln sind.
Die Vertrauensstelle weist ebenso daraufhin, daß jegliche Anliegen (bei mir war es Mobbing und Schikane, und keine Beschwerde im üblichen Sinne) dazu dienen sollen, Lösungen für diese zu finden.
Bei mir jedoch wurde das Ganze gegen mich verwendet.
Man hat meine sensiblen Anliegen versucht als Grund für einen Gegenhinweis meiner Klage zu nutzen.
Alle Inhalte wurden nicht vor Gericht genutzt und vorgetragen, da sie für den Grund der Klage völlig irrelevant waren. So sagte es bei Gericht auch der Richter.
Man hätte mich somit fragen müssen, ob ich mit der Weitergabe einverstanden bin.
Zudem wurden beide Briefe vor der Klage an meinen Chef gezeigt, das hat er bereits zweimal zugegeben, leider nur mündlich.

Also ist es für mich ziemlich eindeutig ein Datenschutzverstoß.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130353 Beiträge, 41517x hilfreich)

Zitat (von Vinselibiddy):
Alle Inhalte wurden nicht vor Gericht genutzt und vorgetragen

Komisch, oben schrieb man noch das Gegenteil ...
Zitat (von Vinselibiddy):
Nun ist es so, daß diese Briefe im Email Format zur Verwendung meiner Klage gegen die Firma verwendet wurden.




Zitat (von Vinselibiddy):
Denn die Vertrauensstelle ist gesondert zu behandeln.

Noch ein Grund das ganze durch den DSB prüfen zu lassen.

Möglicherweise sind da auch Schadenersatzansprüche möglich - im Bereich Datenschutz sind die mitunter erstaunlich hoch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
guest-12313.02.2024 09:53:28
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Noch ein Grund das ganze durch den DSB prüfen zu lassen.

Möglicherweise sind da auch Schadenersatzansprüche möglich - im Bereich Datenschutz sind die mitunter erstaunlich hoch.


Das werde ich auch tun.
Ich dachte nur, das es hier vielleicht schon jemand genauer weiß.
Vielleicht jemand der eine ähnliche Situation schonmal hatte.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130353 Beiträge, 41517x hilfreich)

Zitat (von Vinselibiddy):
Ich dachte nur, das es hier vielleicht schon jemand genauer weiß.

Nö, denn dazu müsste man alle Unterlagen im Detail prüfen und auch die Stellungnahmen der Betroffenen kennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
im Bereich Datenschutz sind die mitunter erstaunlich hoch.

Das ist aber eher die Ausnahme und meist die Folge einer lang anhaltender Weigerungshaltung oder graviender Verstöße im Rahmen von unzulässigen Übermittlungen zwischen Parteien.
Oder wir haben unterschiedliche Vorstellungen von "erstaunlich hoch" was ja bekanntlich eine relativ ist.

Generell bedarfs aber auch bei Datenschutzverstößen eines (immateriellen) Schadens. Eine bloße Verwendung in einem Prozeß zwischen den Parteien wird hier m.E. nicht ausreichen.

Im übrigen sehe ich hier primär erstmal ein (arbeitsrechtliches) Beweisverwertungsverbot. Aber darum geht es ja nicht, denn die Unterlagen wurden ja nicht zugelassen bzw. berücksichtig.

Datenschutzrechtlich sehe ich hier nicht zwingend einen Verstoß, wenngleich man sich die Regelungen der Meldestelle ansehen müsste, insbesondere wenn es eine Betriebsrat gibt.

Generell jedoch der Hinweis, das es beim Datenschutz nicht um "Vertrauensschutz" geht, sondern um die Zulässigkeit der Verarbeitung.
Und hier kann es durchaus sein, das für die ursprüngliche Verarbeitung zum Zwecke der Beschwerdestelle eine andere Erlaubnisgrundlage zur Anwendung kommt als für die Folgeverarbeitung zur Abwehr(?) einer Klage.



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