Hallo Zusammen,
ich habe ein Attest zu meiner Verhandlungsunfaehigkeit beim Gericht vorgelegt.
Da auf dem Attest meine Diagnosen vermerkt sind und andere sensible Daten, ging ich davon aus, dass dieses seitens des Gerichts vertraulich behandelt wird.
Ich habe jetzt öfters mit dem Gericht Kontakt aufgenommen und gefragt, ob sie dieses Attest nicht der Akte hinzufügen, da sonst die Antragsstellerin und die Anwältin der Antragsstellerin Zugang zu diesem Attest haben.
Ich werde einfach vom Gericht ignoriert.
Was kann ich hier machen um mein Recht auf Datenschutz durchzusetzen?
Eine Beschwerde habe ich bereits eingereicht. Der Datenschutzbeauftragte des Gerichts hat mir bestätigt, dass hierfür die Richter zuständig sind.
Danke für hilfreiche Antworten im Voraus!
-- Editiert von Moderator topic am 18. Januar 2026 16:31
-- Thema wurde verschoben am 18. Januar 2026 16:31
Datenschutzverstoß
Zitat :Was kann ich hier machen um mein Recht auf Datenschutz durchzusetzen?
Nichts - denn es liegt kein Datenschutzverstoß vor.
Zitat :Da auf dem Attest meine Diagnosen vermerkt sind und andere sensible Daten, ging ich davon aus, dass dieses seitens des Gerichts vertraulich behandelt wird.
Wird es ja auch - in die Gerichtsakte haben ja nur berechtigte Personen Einblick.
Zitat :Ich habe jetzt öfters mit dem Gericht Kontakt aufgenommen und gefragt, ob sie dieses Attest nicht der Akte hinzufügen, da sonst die Antragsstellerin und die Anwältin der Antragsstellerin Zugang zu diesem Attest haben.
Ich werde einfach vom Gericht ignoriert.
Die gegnerische Seite (Antragstellerin und Anwältin) gehören zum Kreis der berechtigten Personen.
Volle Zustimmung, drkabo. Mal ganz grob gesagt bzw. geschrieben: der Schutz der persönlichen Daten hört da auf, wo die Rechte anderer betroffen sind. In dem Fall hier muss die Gegenseite überprüfen können, ob tatsächlich Verhandlungsunfähigkeit vorliegt. Wie soll das ohne Kenntnis des Grundes für die Behauptung geschehen? Und die Gegenseite benötigt diese Kenntnisse auch, um bei einer möglichen Verschiebung/Aussetzung des Verfahrens gegen die richterliche Entscheidung einen Rechtsbehelf einlegen zu können. Und das geht nun mal nur bei voller Kenntnis des Vorgangs.
wirdwerden
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Zitat :Nichts - denn es liegt kein Datenschutzverstoß vor.
Doch es liegt ein Datenschutzverstoß vor.
Das Gericht bzw. der zuständige Richter hat zu prüfen, ob die Verhandlungsunfaehigkeit akzeptiert wird. Wird diese angezweifelt, kann er einen Gutachter/Psychologen vom Gericht beauftragen das Attest zu prüfen. Er hat sogar die Möglichkeit beim Arzt anzurufen und Fragen zu stellen.
Weder die Antragsstellerin noch die Anwältin haben die Befugnis das Attest zu prüfen. Diese besitzen doch kein Fachwissen eines Arztes.
Wenn das Attest angezweifelt werden würde, haben nur Gutachter des Gerichts dieses zu prüfen.
Ich werde in dieser Angelegenheit einen Anwalt für Datenschutz beauftragen.
Meine Diagnosen sind sensible Daten für die ich nicht meine Zustimmung der Einsicht weder der Antragsstellerin noch der Anwältin erteilt habe.
Das Attest wurde an das Gericht gesendet und nicht an die Antragsstellerin.
Zitat :Wird diese angezweifelt, kann er einen Gutachter/Psychologen vom Gericht beauftragen das Attest zu prüfen. Er hat sogar die Möglichkeit beim Arzt anzurufen und Fragen zu stellen.
Natürlich haben auch die Antragstellerin und deren Anwältin ein Recht, das Attest anzuzweifeln.
Zitat :Diese besitzen doch kein Fachwissen eines Arztes.
Genau so viel oder wenig wie der Richter. Deshalb müssen die Antragstellerin und deren Anwältin ja prüfen.
Das Gericht entscheidet - aber die Entscheidungen des Gerichts müssen für beide Seiten prüfbar sein.
Zitat :ob sie dieses Attest nicht der Akte hinzufügen,
Das ist der Ort wo es verpflichtent aufzubewahren ist. Wie alle verfahrensrelevanten Dokumente.
Zitat :da sonst die Antragsstellerin und die Anwältin der Antragsstellerin Zugang zu diesem Attest haben.
Wie kommt man auf so ein Nonsens?
Zitat :Ich werde einfach vom Gericht ignoriert.
Verständlich
Die Grichte sind schon überlastet. Da werden unsinnige Aufforderungen von juristisch Unkundigen ignoriert.
Zitat :Was kann ich hier machen um mein Recht auf Datenschutz durchzusetzen?
Nichts.
* Gerichte halten sich automatisch an die Gesetze.
* es gibt keinerlei Anahltspunkte das es hier anders ist
Zitat :Doch es liegt ein Datenschutzverstoß vor.
Weil das Gericht auf überflüssige Ḿitteilungen nicht antwortet? Da liegt kein Datenschutzverstoß vor.
Ein Attest enthält sensible Gesundheitsdaten welche noch strenger geschützt werden als normale Daten. Weitergabe nur erlaubt mit Einwilligung oder mit engen Bedingungen zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Wenn das Gericht ein Attest über eine Verhandlungsunfähigkeit automatisch an die Gegenseite weiterleitet liegt ein Datenschutzverstoß vor.
Verfahrensbeteiligte wie die Gegenseite können ein Recht haben dieses Attest zu erhalten dann liegt kein Datenschutzverstoß vor.
Gerichte sind sich der Gesetze bewusst und werden diese einhalten.
Zitat :Weder die Antragsstellerin noch die Anwältin haben die Befugnis das Attest zu prüfen. Diese besitzen doch kein Fachwissen eines Arztes.
Es wird die Glaubwürdigkeit des Vortrags geprüft. Nicht die medizinischen Details.
Beispiel: bei Verhandlungsunfähigkeit wegen gebrochener Wirbel fehlt die Glaubwürdigkeit wenn er vor zwei Tagen beim Tennis-Tunier als Spieler auftrat. Logik ganz ohne medizinische Kenntnisse.
Die endgültige medizinische Beurteilung obliegt im weiteren dem Amtsarzt falls das Gericht die Einschaltung für notwendig erachtet.
Zitat :Wie kommt man auf so ein Nonsens?
Ich kann es mir auch nicht erklären, wie man auf so ein Non Sense kommt, zu schreiben, dass hier kein Datenschutzverstoß vorliegt.
Wie bereits zu vor erwähnt, muss das Gericht die Verhandlungsunfaehigkeit prüfen.
Weder der Antragssteller noch deren Anwalt sind das Gericht.
Hat der Richter Zweifel, kann er einen unabhängigen Gutachter beauftragen.
Bei Zweifel einer AU auf der Arbeitsstelle, kann auch der Arbeitgeber die AU überprüfen lassen. Dabei wird dieser aber niemals die Diagnosen erfahren, denn es gibt sowas wie ein Datenschutzgesetz.
Und nein, ein Attest auf denen sensible Daten wie medizinische Diagnosen draufstehen, hat weder was den Antragssteller noch den Anwalt zu interessieren. Dafür sind Sachverständige zuständig.
Mich interessiert es nicht, ob die Gerichte überlastet sind. Mir ist es wichtig, dass meine Daten geschützt sind. So sieht es auch das Gesetz vor.
Außerdem machen Gerichte, Behörden und Polizei auch Fehler. Sie halten sich nicht immer an das Gesetz.
Deswegen muss man auch für sein Recht einstehen.
Ich werde nach wie vor einen Anwalt für Datenschutz in dieser Angelegenheit beauftragen.
Weil das Gericht deinen Hinweis/deine Anfrage ignoriert?Zitat :Doch es liegt ein Datenschutzverstoß vor.
Und darauf haben sie dir nicht geantwortet...sondern diese Anfrage ignoriert?Zitat :und gefragt, ob sie dieses Attest nicht der Akte hinzufügen,
Das ist keinerlei DS-Verstoß.
Das will ich nicht bezweifeln. WELCHE Richter welchen Gerichts?Zitat :Der Datenschutzbeauftragte des Gerichts hat mir bestätigt, dass hierfür die Richter zuständig sind.
Ja, das steht dir frei.Zitat :Ich werde in dieser Angelegenheit einen Anwalt für Datenschutz beauftragen.
-- Editiert von Moderator am 18. Januar 2026 16:31
Du hast das System immer noch nicht verstanden. Es wird ein Antrag gestellt. Der geht mit der Begründung des Antrags in die Gerichtsakte. Die Begründung ergibt sich hier aus dem Attest. Darüber hat das Gericht zu entscheiden, sei es aus eigener Sachkunde oder eben unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen, wobei das Gericht nicht an die Einschätzung des Sachverständigen gebunden ist. So, und da es in unserem Rechtssystem nicht das Spiel "ich weiß was, was Du nicht weißt" nicht gibt, haben alle Prozessbeteiligten einen Anspruch darauf, auch die vollständigen Akten zu erhalten. Auch die Entscheidung über den gestellten Antrag betrifft das, bzw. deren Grundlage.
wirdwerden
www.ichwillnurwunschantworten.deZitat :Ich kann es mir auch nicht erklären, wie man auf so ein Non Sense kommt, zu schreiben, dass hier kein Datenschutzverstoß vorliegt.
Ich sehe auch keinen Datenschutzverstoss. Beim besten Willen nicht.
So macht man sich beim Gericht glaubwürdig und beliebt, beste Voraussetzungen, um das Verfahren zu verlieren.
Und den Anwalt wegen dem "Datenschutzverstoß" zahlt man selbst. Zudem wird dieses Anliegen, da erkennbar unsinnig, auch im (teuren) Sande verlaufen.
Wieder einer mit viel Meinung, keiner Ahnung und der Erwartung, dass die Gesetze für den König gebeugt werden würden. Fehlt nur noch der rote Teppich...
Warum werden das immer mehr?
-- Editiert von User am 19. Januar 2026 14:46
Zitat :Deswegen muss man auch für sein Recht einstehen.
Völlig richtig.
Nur gibt es hier nichts einzustehen. Es gibt nicht mal ein Indiz das Gericht oder andere hier fehlerhaft handeln könnte.
Und jetzt?
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