Datenspeicherung einer Bank / notwendig?

28. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.08.2023 16:10:48
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)
Datenspeicherung einer Bank / notwendig?

Hallo, ich hatte ein Konto bei einer Bank abgeschlossen. Das Konto wollte ich nur ausprobieren zum gucken ob es mir gefaellt oder nicht. Nachdem ich nach 1 Monat noch immer keine EC Karte bekommen habe, ist das bei mir untergegangen. Nach ca. einem halben Jahr erhalte ich eine Mail, dass es Aenderungen an meinem Konto gab und es erst freigeschaltet werden muesste.
Ich habe also die Bank angeschrieben mit der Bitte um Loeschung aller Daten. Danach um eine Auskunft gebeten. Dort wurde mir jetzt u.a. meine Handy Nummer etc. mit aufgelistet.
Meine Frage: sieht das Gesetz vor, solche Daten zu speichern, die nicht notwendig fuer die Vertragsabwicklung waren resp. fuer das Finanzamt?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von einKaeufer):
Ich habe also die Bank angeschrieben mit der Bitte um Loeschung aller Daten.
Wolltest du das Test-Konto denn nicht eher auflösen/kündigen?
Zitat (von einKaeufer):
Danach um eine Auskunft gebeten.
Welche Auskunft wolltest du haben?
Zitat (von einKaeufer):
Dort wurde mir jetzt u.a. meine Handy Nummer etc. mit aufgelistet.
Die hattest du für evtl. Rückfragen der Bank selbst angegeben.
An welches Gesetz denkst du denn?

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#2
 Von 
guest-12317.08.2023 16:10:48
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Ich muss gestehen, dass das mit dem Testkonto einfach unter ging. Ich habe die Unterlagen in den Schrank getan weil ich auf die Karte gewartet hatte und dann ging das vergessen.

Ich hatte um Auskunft aller Daten gebeten die über mich gespeichert werden sowie um Löschung aller Daten, die nicht mehr benötigt werden.
Als ich dann erneut nachgefragt hatte, habe ich erfahren dass eben u.a. die Handy Nummer noch gespeichert ist.

<a href="http://dejure.org/gesetze/DSGVO/17.html" target="_blank" class="djo_link" title="Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")">Art. 17 DSGVO</a> a) sollte hier doch greifen, oder nicht?

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von einKaeufer):

Meine Frage: sieht das Gesetz vor, solche Daten zu speichern, die nicht notwendig fuer die Vertragsabwicklung waren resp. fuer das Finanzamt?

Das Gesetz schreibt vor, die Daten zu speichern, die für die Buchhaltung, steuerlich und hinsichtlich Geldwäschegesetz usw.usf. erforderlich sind.
Dazu gehören die Personendaten des (ehemaligen) Kontoinhabers. Auch Telefon und E-Mailadresse, denn es kann ja jederzeit notwendig werden, den (ehemaligen) Kontoinhaber zu kontaktieren.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von einKaeufer):
Als ich dann erneut nachgefragt hatte, habe ich erfahren dass eben u.a. die Handy Nummer noch gespeichert ist.

So wie ich das sehe, ist das Konto noch gar nicht gekündigt?


Die Handynummer kann nötig sein, wenn man das Gerät zur Verifizierung eingesetzt hat / wollte / sollte.
Dann ist diese Teil des Verifikatins- und Idetifikationsprozesses und darf für die Dauer der Aufbewahrungsfristen noch gespeichert bleiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12317.08.2023 16:10:48
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat:
Buchhaltung, steuerlich und hinsichtlich Geldwäschegesetz

Da dürfte die Handynummer/Mail Adresse wohl kaum darunter fallen

Ich weis nicht was du mit "usw.usf." meinst

Die Telefonnummer resp. Mail Adresse kann m.M.n. für keinen der o.g. Fälle dienen. Die einzige Möglichkeit wäre die Anschrift. Denn nur dafür besteht eine Meldepflicht bei den Einwohnermeldeämtern (für zivil/strafrechtliche Belange).

Was, wenn ich einfach behaupte: die Mail Adresse habe ich geloescht, die Handy Nummer gibt es nicht mehr?

edit: das Konto ist gekuendigt, das habe ich direkt mit der Mail getan mit welcher ich die Information erhalten hatte, dass es da Kontoaenderungen gab

-- Editiert von einKaeufer am 28.12.2018 15:35

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von einKaeufer):
Was, wenn ich einfach behaupte: die Mail Adresse habe ich geloescht, die Handy Nummer gibt es nicht mehr?

Dann sind das nicht mehr Deine Daten. Damit entfallen alle Ansprüche auf Löschung / Sperrung der Daten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Dazu gehören die Personendaten des (ehemaligen) Kontoinhabers. Auch Telefon und E-Mailadresse, denn es kann ja jederzeit notwendig werden, den (ehemaligen) Kontoinhaber zu kontaktieren.
Diese Daten auch.
Zitat (von einKaeufer):
Ich hatte um Auskunft aller Daten gebeten die über mich gespeichert werden sowie um Löschung aller Daten, die nicht mehr benötigt werden.
Weil du dein Konto nicht kündigen willst, bleiben die Daten eben erhalten. Die Bank benötigt evtl. deine Kontaktdaten für Rückfragen an den Kontoinhaber.
Ich verstehe dein Problem nicht wirklich.
Die DSGVO scheint mehr Chaos in Köpfen anzurichten, als man sich vorstellen kann.

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#8
 Von 
guest-12317.08.2023 16:10:48
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat:
Weil du dein Konto nicht kündigen willst, bleiben die Daten eben erhalten.

Ich scheine mich wohl nicht ganz klar ausgedrückt zu haben.

Das Konto ist gekündigt - ich habe darum gebeten, dass alle Daten gelöscht werden.
Für mich zählen zu den unrelevaten Daten u.a. die Mailadresse als auch die Handynummer.
Kann mir vielleicht jemand den Paragraph oder Artikel nennen, in dem steht, dass die Handynummer nicht geloescht werden muss, wenn ein Vertragsverhaeltnis beendet wird?
Fuer mich liest sich das naemlich so in der DSGVO Art. 17 a

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von einKaeufer):
Kann mir vielleicht jemand den Paragraph oder Artikel nennen, in dem steht, dass die Handynummer nicht geloescht werden muss, wenn ein Vertragsverhaeltnis beendet wird?

EU-DSGVO Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
guest-12317.08.2023 16:10:48
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Dort steht: "die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich"
Was sind denn berechtigte Interessen in diesem Fall?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von einKaeufer):
Was sind denn berechtigte Interessen in diesem Fall?

Das sollte man die Bank fragen, denn der Verwender muss das darlegen.

E-Mail Adresse ist ja klar, Handynummer hatte ich schon eine Möglichkeit genannt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Ubucuti
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Banken unterliegen zahlreichen Aufbewahrungs- und Bereithaltungspflichten, z.B. § 24c KWG (Kontenverzeichnis, 10 Jahre), § 45d EStG (Meldung von freigestellten Erträgnissen) und div. Bestimmungen aus HGV, AO, GwG, WpHG usw.
Die meisten Fristen beginnen am Jahresende nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zu laufen, d.h. Auflösung in 2019, Löschung Anfang 2030.
Die Aufbewahrungpflichten entstehen mit Kontoeröffnung, selbst bei einem Widerruf innerhalb der 14-Tages-Frist sind zwar die Parteien nicht mehr an den Vertrag gebunden, die Pflichten bestehen trotzdem.
Da Rufnummer(n) und Mailadresse oft eine Rolle bei der Geschäftsanbahnung gespielt haben, sind auch diese aufzubewahren.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Frage vom 28.12.2018 / 11:02

dürfte sich erledigt haben für den Fragesteller
;)

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