Datenspeicherung in Apps und auf Internetseiten

28. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
sloopy9022
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)
Datenspeicherung in Apps und auf Internetseiten

Hallo Forengemeinde,

ich habe mich in letzter Zeit in verschiedenen Situationen Folgendes zum BDSG und der DSGVO gefragt.
Vorweg: ist das BDSG eigentlich komplett durch die DSGVO ersetzt und nicht mehr gültig oder ergänzt die DSGVO nur das BDSG?

Ich melde mich in einer App mit meiner Handynummer an. Jetzt möchte ich, dass meine kompletten Daten unverzüglich gelöscht werden d.h. Name, Handynummer, Geburtsdatum, IMEI etc. - restlos alles.
Ich weiß, dass diesem Wunsch speziell 2 Anbieter von Apps nicht nachgekommen sind und trotz Hinweis auf die DSGVO und dass ich die Daten entfernt haben möchte, wird ständig verwiesen, dass man sich an die gesetzlichen Fristen halten würde. Ergebnis: keine Löschung der Daten.
Jetzt die Frage: was wäre denn die Frist zur Löschung einer Handynummer nach Löschung eines Accounts z.B.?
Müssten die nicht reagieren, -wenn ich unverzügliche Löschung möchte? Welche Paragraphen wären hier wichtig?
Und wie könnte ich vorgehen um das durchzusetzen? (hier ist natürlich der Knackpunkt, dass ich auf den Anwaltskosten hängen bliebe und mir im Prinzip auch kein Schaden entstünde. Es wird eben unsauber mit meinen Daten umgegangen.)
Man muss dazu sagen, dass die Angabe der Telefonnummer keine optionale Sache war, sondern Zwang bei der Anmeldung. Klar habe ich hier wohl AGBs zugestimmt, aber die würde ich ja widerrufen.
Oder muss ich nur bestimmte Wortlaute oder Paragraphen nennen um eine Entfernung der Nummer aus den Datenbanken zu erhalten?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120076 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von sloopy9022):
ist das BDSG eigentlich komplett durch die DSGVO ersetzt und nicht mehr gültig

Nein



Zitat (von sloopy9022):
oder ergänzt die DSGVO nur das BDSG?

Nein.



Das BDSG ergänzt die DSGVO.



Zitat (von sloopy9022):
Müssten die nicht reagieren, -wenn ich unverzügliche Löschung möchte?

Habe die doch. Das einem das Ergebnis nicht gefällt, ändert nichts dran.



Zitat (von sloopy9022):
Jetzt die Frage: was wäre denn die Frist zur Löschung einer Handynummer nach Löschung eines Accounts z.B.?

Die schwankt je nach konkretem Fall zwischen "sofort" und "niemals".

Bei den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sind nach § 257 HGB und § 147 AO 6-10 Jahre.
Allerdings müsste man erst mal dahin kommen, das diese erreicht werden.



Zitat (von sloopy9022):
Klar habe ich hier wohl AGBs zugestimmt, aber die würde ich ja widerrufen.

Dazu dürfte man nicht in der Position sein diese zu widerrufen, das könnte höchtens der Verwender.



Zitat (von sloopy9022):
Es wird eben unsauber mit meinen Daten umgegangen.

Nö, der Schilderung nach nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von sloopy9022):
Jetzt möchte ich, dass meine kompletten Daten unverzüglich gelöscht werden d.h. Name, Handynummer, Geburtsdatum, IMEI etc. - restlos alles.


Ich frag mich immer, wer das Märchen in die Welt gesetzt hat, dass man im Zuge der DSGVO jetzt einen Anspruch darauf hätte, dass alle Daten von einem auf Verlangen gelöscht werden.

0x Hilfreiche Antwort

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