Datenspeicherung notwendig?

10. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lucinda ratlos
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenspeicherung notwendig?

Hallöchen

Es geht um ein nichtkommerzielles Webprojekt, dass eine Art Vermittlungsplattform für sowohl kostenlose wie auch kostenpflichtige Angebote darstellt (je nachdem, ob vermittelte Personen Honorar verlangen ode nicht).

Iat der Betreiber dann verpflichtet
a) Die tatsächlichen Adressdaten einer Person in der Vermittlungsdatenbank zu speichern und wenn ja, dann auch zu überprüfen
b) Muss man diese Daten auch speichern für diejenigen Personen, die eine Vermittlung in Anspruch nehmen

Danke an dieser Stelle für hilfreiche Antworten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Iat der Betreiber dann verpflichtet
a) Die tatsächlichen Adressdaten einer Person in der Vermittlungsdatenbank zu speichern


Nö, wieso auch?

quote:
und wenn ja, dann auch zu überprüfen


Nö, wieso auch?

quote:
Muss man diese Daten auch speichern für diejenigen Personen, die eine Vermittlung in Anspruch nehmen


Nö, wieso auch?

Ausnahmen natürlich, wenn dies irgendeinem Beteiligten vertraglich zugesichert wurde.

Ist die Plattform gewerblich? Dann verlangt sicherlich bereits das Finanzamt, daß man entsprechende Abrechnungsdaten aufbewahrt.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Sofern z.B. Vermittlungsgebühren anfallen (also unternehmerisches Handeln vorliegt), werden die Vertragsdaten die zur Nachvollziehung der steuerrechtlichen Vorgänge erfasst und gespeichert werden müssen.

Einen Überprüfung der Personen ist nicht notwendig.
Sie kann aber das vertrauen erhöhen, wenn die Nutzer merken, das man 'vertrauenswürdige' Mitglieder hat.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Sofern z.B. Vermittlungsgebühren anfallen (also unternehmerisches Handeln vorliegt), werden die Vertragsdaten die zur Nachvollziehung der steuerrechtlichen Vorgänge erfasst und gespeichert werden müssen.


Kommt drauf an, das wird man sicherlich in den konkreten Vorschriften für den Einzelfall nachlesen müssen (ein Bäcker muß auch kein Buch über die Namen seiner Kunden führen, ebenso habe ich noch nicht gehört, daß eBay Steuerprobleme bekommen hat, weil dort Parteien kontrahieren, die sich als "Donald Duck, wohnhaft in Amsterdam" anmelden können (zumindest über ausländische Plattformen ging das früher)).

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
ein Bäcker muß auch kein Buch über die Namen seiner Kunden führen

Ich könnte ja jetzt mit den Großbäckenrn anfangen ... :)

Deshalb schrieb ich ja 'Vertragsdaten', damit sind nicht automatisch Namen und Anschriften gemeint, sondern eher Daten wie was wann warum für wieviel? Also auf gut deutsch Buchführung...
Sofern jedoch Namen und Anschriften im Onlinegeschäft bekannt sind, kann auch eine Aufzeichnung derselben notwendig oder sogar verpflichtend sein.

Aber wie SPS schon schrieb, das ist dann eine Einzelfallbetrachtung ...





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