Datenweitergabe an Anwalt

15. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Maroussia
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Datenweitergabe an Anwalt

Hallo !

Ich habe bei Ciao einen Erfahrungsbericht über eine Partnervermittlung geschrieben. Meine Erfahrungen waren nicht positiv, die genauen Umstände habe ich erörtert. Nun hat die PV vom Bewertungsportal die Herausgabe meiner Daten verlangt, bzw. die Nachweise, daß der Bericht auf Tatsachen beruht und nicht rein verleumderisch verfasst ist. Ich habe dem Portal die Unterlagen zur Verfügung gestellt, da ich Tatsachen berichtet habe, habe ihnen aber ausdrücklich untersagt, der PV meine Daten zu übermitteln. Nun teilt mir das Bewertungsportal mit, sie müßten die Unterlagen aber weiterreichen an den Anwalt der PV oder den Beitrag löschen. Soweit ich weiß, sind Tatsachenberichte, auch wenn sie negativ sind, der freien Meinungsäußerung unterlegen und ebenso meine Daten dem Datenschutz. Der Datenschutz wäre in dem Moment verletzt, in dem der Anwalt der PV meine Unterlagen bekäme, da dann ja klar wäre, wer ich bin. Soweit ich weiß, gibt es aber Urteile, in denen bei negativen Bewertungen keine Daten herausgegeben werden durften, zumindest haben Gerichte die Anonymität des Bewerters bestätigt. Ich verstehe daher nicht, daß ein Beitrag, der ja tatsächlich stimmt, gelöscht werden muß, wenn meine Daten nicht weitergegeben werden sollen, obwohl dann andere Verbraucher in die Irre geführt werden, deren Entscheidung für einen Vertragsabschluß durch keinerlei differenzierte Berichte abgewogen werden könnte. Ich wäre froh gewesen, hätte ich vorab eine Bewertung lesen können, die nicht von der PV selber stammt.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5549 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat:
Soweit ich weiß, gibt es aber Urteile, in denen bei negativen Bewertungen keine Daten herausgegeben werden durften


Dann nenne mal eines.

Ich sehe hier ein einfaches Angebot des Bewertungsportals: entweder du stimmst der Übermittlung deiner Daten zu oder deine Bewertung wird gelöscht. Das ist etwas ganz anderes, als wenn sie einfach deine Daten übermitteln würden.

Wenn du also andere User warnen möchtest, musst du schon zu deiner Bewertung stehen. Da es Tatsachenberichte sind, die du nachweisen kannst, hast du ja nichts zu befürchten.

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#2
 Von 
Maroussia
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

LG München I vom 03.07.2013. Darin wurde die Anonymität von Onlinebewertungen bestätigt. Ich sehe das nicht als Angebot. Es ist doch so: entweder Datenfreigabe oder Löschung der Bewertung,obwohl dem Portal die Unterlagen vorliegen. Und damit ist mein Recht auf freie Meinungsäußerung gestört. Ich habe ja bewiesen, daß meine Äußerungen stimmen. Sofern die Daten aber an den Anwalt weitergegeben werden, wird die Firma sicher versuchen, mich unter Druck zu setzen. Hätte ich mir irgendwas ausgedacht, wäre das verständlich, aber so soll eine Meinungsäußerung offensichtlich unterdrückt werden, außer ich gebe meine Daten frei. Ich sehe nicht, daß für die Richtigkeit der Bewertung eine Datenfreigabe an den Anwalt der PV erfolgen muß.

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#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Und? Das Portal gibt die Daten ja nicht einfach so weiter, sondern fragt bei Dir nach. Stimmst Du nicht zu, werden die Daten auch nicht weitergegeben. Dann ist halt Dein Beitrag futsch, aber einen Anspruch darauf, dass der stehen bleibt, hast Du eben auch nicht.

Die andere Variante wäre noch die Strafanzeige wegen übler Nachrede. Dann gingen die Dateien an die Strafverfolgungsbehörden und der Anwalt käme über die Akteneinsicht dran.

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#4
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Und damit ist mein Recht auf freie Meinungsäußerung gestört.


Das Portal muß dir überhaupt keine Meinungsfreiheit gewähren. Die könnten deinen Beitrag auch grundlos löschen. Hier haben sie aber einen Grund (es wird eine falsche Tatsachenbehauptung unterstellt, was auch Ansprüche gegen den Betreiber auslösen könnte).

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#5
 Von 
Maroussia
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstmal den Bericht lesen, dann antworten. Es werden keine falschen Tatsachen behauptet. Ich habe dem Portal die Unterlagen zur Verfügung gestellt und das Portal hat es als Tatsachenbericht anerkannt. Also bitte nicht so einen Blödsinn schreiben.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
LG München I vom 03.07.2013

Ich fürchte, du hast das Urteil nicht ganz verstanden.
Es sagt nämlich "nur", dass ein Bewertungsportal nicht gezwungen werden kann, die Daten herauszugeben.
Wenn das Bewertungsportal zur Partnervermittlung gesagt hätte "Nö, wir geben die Daten von Maroussia nicht weiter", dann hätte die Partnervermittlung nichts machen können.
Leider ist es bei dir so, dass das Bewertungsportal keine Lust auf Konfrontation mit der Partnervermittlung hat, und die Datenherausgabe gar nicht verweigern möchte. Das ist zwar nicht nett vom Bewertungsportal - aber das Urteil des LG München hilft da nicht weiter. Du kannst das Bewertungsportal nicht dazu zwingen gegenüber der Partnervermittlung "hart zu bleiben".

Vereinfacht:
Das Urteil sagt: Wenn das Bewertungsprotal die Daten nicht freiwillig herausgeben möchte, ist das rechtens.
Das Urteil sagt nicht(!): Eine freiwillige Herausgabe ist verboten.
Ein kleiner, aber feiner Unterschied - auf den es hier aber ankommt.

Da sich das Bewertungsportal also dafür entschieden hat, sich nicht mit der Partnervermittlung anzulegen, sind deine Möglichkeiten begrenzt.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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