Datenweitergabe an Bekannten

29. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
n982
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenweitergabe an Bekannten

Hallo zusammen,

ich habe eine Bewerbung zu einem Personaldienstleister geschickt, welcher mich vermitteln soll. Dort ist ebenso ein Bekannter von mir vermittelt worden.
Ich habe auf einen Anruf nicht direkt geantwortet und sofort wurde mein Bekannter angerufen, ob ich mich denn melden könne etc. dabei wurden Dinge verraten wie, wo ich das Gespräch haben soll und wann, wie meine Kündigungsfrist ist etc.
Ich frage mich, ob das rechtens ist? Ich bin ehrlich gesagt übelst schockiert darüber. Niemand dort weiß, wie das Verhältnis dazu meinem Bekannten ist. Und selbst wenn wir Beste Freunde wären, find ich das ziemlich unangebracht.
Habe ich da irgendeine Handhabe??

Viele Grüße und Dankeschön

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von n982):
Ich frage mich, ob das rechtens ist?

Sofern es keine Zustimmung in den vertraglichen Vereinbarungen gibt oder es sich eine Ausnahme aus dem Gesetz ergibt wäre das unzulässig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
n982
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich musste eine Datenschutzerklärung unterschreiben. In dieser stand so etwas natürlich nicht drin.
Ich habe bereits eine Nachricht geschrieben, in der ich durch die Blume sage, dass ich das nicht in Ordnung finde.
Allerdings kam darauf keine Reaktion.

0x Hilfreiche Antwort

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