Datenweitergabe bei Umlaufbeschluß?

2. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
tinuca
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenweitergabe bei Umlaufbeschluß?

Mittels Umlaufbeschluß sollte die Zustimmung der Miteigentümer zur Änderung der Fassade eingeholt werden. Dazu ist in Österreich eine Zustimmung aller Miteigentümer notwendig. Mein Name wurde nun von der Hausverwaltung bekanntgegeben, zusammen mit der Information, dass ich mit nein abgestimmt habe. Darf eine Hausverwaltung so eine Information bekanntgeben, oder fällt das unter Datenschutz?
Danke für Infos und liebe Grüße aus Österreich
Tinuca

-----------------
""

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)


Dieses Forum beschäftigt sich primär mit deutschem Recht.

Evtl. sollte die Frage daher besser in ein österreichisches Forum eingebracht werden.

In Deutschland wäre das aber unproblematisch:
Jeder Eigentümer hat das Recht, die anderen Mit-Eigentümer zu kennen. Und für den Fall der Beschlussanfechtung muss er natürlich auch wissen, wer auf seiner Seite ist, und wer der Gegner ist.

http://www.123recht.net/Muss-der-WEG-Verwalter-die-Miteigentuemerliste-herausgeben-__a82982.html



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.934 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen