Die FIRMA - Rückschluss - DSGVO

24. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)
Die FIRMA - Rückschluss - DSGVO

Vielen Dank für die zuletzt sehr leidenschaftliche interessante Diskussionsrunde zu meinem zuletzt gestellten Thema.

Verhaelt sich das bei FIRMENNAMEN
auch so, dass personenbezogene Daten betroffen sein könnten? Ich habe 2 verschiedene Antworten mit Erklärungen erhalten. Nein, eine Firma ist keine Person.
Ja,...
weil der Geschäftsführer mit seinem Namen (etc.) im Handelsregisterauszugablesbar ueber den Firmennamen erkennbat ist?
Welche Bewertung ist argumentativ überzeugender und warum?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von cass):
Verhaelt sich das bei FIRMENNAMEN auch so, dass personenbezogene Daten betroffen sein könnten?

Wenn der Firmenname personenbezogene Daten enthält, ja.
Wenn der Firmenname leine personenbezogene Daten enthält, nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Der Unterschied ist m.e. bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften zu ziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von cass):
Verhaelt sich das bei FIRMENNAMEN auch so, dass personenbezogene Daten betroffen sein könnten?

Zunächst mal gibt es keine "Firmennamen". Das ist ein Pleonasmus. (Ein "weißer Schimmel.)

Die Firma ist der Name, unter dem der Kaufmann sein Handelsgeschäft betreibt. (§17 HGB)

(Wobei "Kaufmann" nicht zwingend als natürliche Person zu verstehen ist, auch eine GmbH usw. ist ein Kaufmann.)

Zitat:

Ich habe 2 verschiedene Antworten mit Erklärungen erhalten. Nein, eine Firma ist keine Person.

Siehe oben.

Wenn Hans Meier ein Einzelunternehmen betreibt, dann ist "Hans Meier" die Firma, unter der er sein Handelgeschäft betreibt. Wenn Hans Meier seine Geschäfte als Alleingesellschafter-Geschäftsführer der "Internationale Entrümpelungen GmbH" betreibt, dann ist "Internationale Entrümpelungen GmbH" die Firma, unter der seine GmbH (und damit letztlich er*) sein Handelsgeschäft betreibt.

Insofern können bei der Firma selbstverständlich personenbezogene Daten betroffen sein, immer dann nämlich, wenn jemand als Einzelgewerbetreibende oder Komplementär einer KG oder als Gesellschafter einer OHG agiert. Dann ist sein Name seine Firma (Einzelgewerbetreibender) bzw. kann Teil der Firma sein.

Zitat:

weil der Geschäftsführer mit seinem Namen (etc.) im Handelsregisterauszugablesbar ueber den Firmennamen erkennbat ist?

Der Satz ist nicht verständlich.

Die Geschäftsführer einer GmbH stehen mit ihrem Namen und ihrer Anschrift im Handelsregister, genau wie die Prokuristen.
Wenn ein Einzelunternehmer ins Handelsregister eingetragen ist (e.K. - eingetragener Kaufmann), steht er logischerweise mit seinem Namen im Handelsregister, wie sollte er auch sonst dort eingetragen sein?

Ein Gewerbetreibender, der nicht im Handelsregister eingetragen ist, weil der Umfang seines Geschäftsbetriebs das nicht nötig macht, steht gar nicht dort. Er steht aber im Gewerberegister seiner Gemeinde, wo jedermann Auskunft erhalten kann.

Zitat:

Welche Bewertung ist argumentativ überzeugender und warum?

Keine, weil das so alles keinen Sinn macht.


_____________________________________________________

* Die GmbH ist auch mit nur einem Gesellschafter und einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer natürlich immer noch eine juristische Person.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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