Ehemaliger AG verwendet sechs Jahre alte Fotos für Werbezwecke, wie dagegen wehren?

25. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
_made_
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehemaliger AG verwendet sechs Jahre alte Fotos für Werbezwecke, wie dagegen wehren?

Hallo folgende Situation: Ich habe von 08/2011 - 07/2014 eine Ausbildung bei Unternehmen X aus dem sozialen Bereich absolviert und anschließend dort noch ein Jahr gearbeitet. Während der Ausbildung (ich glaube ungefähr zwei Jahre nach Beginn) wurden von einigen Mitarbeitern, unter anderem von mir, Fotos professionell angefertigt. Es wurde uns gesagt, dass diese dazu verwendet werden sollen, mit Plakaten für das Unternehmen zu werben (z. B. in der Hauptverwaltung, auf Messen, etc.) Eine schriftliche Einverständniserklärung musste ich nie unterschreiben.

Noch während meiner dortigen Beschäftigung habe ich gesehen, dass die Fotos unter anderem für Werbeanzeigen (digital und print) und als riesige Vergrößerung als Hintergrundwand eines Messestandes genutzt wurden. Dazu habe ich mich nie geäußert. Jetzt sehe ich heute in einer Zeitung eine Werbeanzeige des Unternehmens auf der vier Personen, unter anderem ich, abgebildet sind.

Man muss dazu sagen, dass dieses Unternehmen das Letzte ist. Ich möchte hier nicht ins Detail gehen, aber die Einstellung des Unternehmens anderen Menschen gegenüber ist mehr als menschenunwürdig, besonders Menschen mit Behinderung gegenüber. Generell möchte ich mit diesem Unternehmen auf keinen Fall in Kontakt gebracht werden, zudem studiere ich mittlerweile in einer völlig anderen Branche und muss mich mit denen nicht mehr "gut stellen", kann also ruhig etwas "Stress" machen. Zusätzlich werde ich mich noch in diesem Jahr selbstständig machen und dafür auch viel Werbung über Social Media machen, also mit mir als Person. Allein deshalb will ich diese Fotos verhindern.

Wie kann/sollte ich vorgehen? Ein simples Schreiben an den Vorstand wird unter Umständen nur belächelt. Beispielsweise verstieß meine Entlassung damals gegen eine Betriebsvereinbarung zwischen Vorstand und Betriebsrat. Kommentar des Leiters der Personalabteilung war nur, dass ihm dies egal sei und ich könne ja klagen. Würde eine Anzeige bei der Polizei, ggf. in Kombination mit einem Schreiben an den Vorstand schon übertrieben sein? Ich habe echt keine Lust, mich wochenlang damit zu beschäftigen, deswegen würde ich halt lieber einmal zum "Rundumschlag" ausholen, wenn ihr versteht was ich meine.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Darauf gibt es keine pauschale Antwort, das hängt immer von allen Details des konkreten Einzelfalles ab.

Grundsätzlich gilt, daß es zu den Nebenpflichten des Arbeitnehmers gehören kann, sich für Werbemaßnahmen des Arbeitgebers fotografieren zu lassen.

Grundsätzlich gilt auch, daß der Arbeitgeber nicht jedesmal seine ganze Werbung neu machen muss, wenn ein Mitarbeiter ausscheidet, der auf einem solchen Foto zu sehen ist.

Im beschriebenen Fall gab es eine konkludente Einwilligung des Arbeitnehmers, die reicht grundsätzlich aus.

Ob im Einzelfall ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gegeben ist, die Fotos nicht mehr weiter zu verwenden, das das berechtigte Interesse des Arbeitgebers an der Verwendung überwiegt, klärt im Streitfall ein Gericht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1515x hilfreich)

Bachkarren wegen der Kündigung und anderen Dingen die einem im Nachhinein nicht gefallen haben, ist nie eine gute Taktik. Es gehört auch nicht zu dem konkreten Problem mit den Bildern - auch wenn Sie damit versuchen wollen, ihre Position zu untermauern.

Schreiben Sie ein Einschreiben mit der Forderung die Bilder nicht mehr zu verwenden und die Bilder zu löschen. Bei Zuwiderhandlung drohen Sie rechtliche Schritte an. Das ganze per Einschreiben sollte genügen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Grundsätzlich gilt auch, daß der Arbeitgeber nicht jedesmal seine ganze Werbung neu machen muss, wenn ein Mitarbeiter ausscheidet, der auf einem solchen Foto zu sehen ist.

Stimmt.
Dank der DSGVO kann man aber die weitere Verarbeitung nach derzeitigem Stand untersagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Dank der DSGVO kann man aber die weitere Verarbeitung nach derzeitigem Stand untersagen.

Mehr aber auch nicht.

Anzeige bei der Polizei ist sinnlos, weil keine Straftat vorliegt.
Irgendwelche Aktionen wegen Unregelmäßigkeiten bei der Kündigung sind auch sinnlos, da alles verjährt ist.
Ansonsten ist alles gesagt: Die Fotos wurden mit Einverständnis des Arbeitnehmers aufgenommen. Der Arbeitnehmer wusste zum Zeitpunkt der Aufnahme auch, dass die Fotos für Werbung vorgesehen sind. Das Einverständnis endet nicht automatisch mit der Kündigung. Der Arbeitnehmer muss dem (Ex-)Arbeitgeber erstmal mitteilen, dass er mit der weiteren Verwendung des Fotos nicht einverstanden ist - das scheint ja bislang nicht passiert zu sein.
(Meiner Erinnerung nach gibt es sogar irgendwo ein Urteil, dass ein Arbeitgeber bereits produzierte / vorrätige Werbemittel mit Fotos von Ex-Mitarbeitern selbst dann noch aufbrauchen darf, wenn der Ex-Mitarbeiter nicht mehr einverstanden ist. Laufende Werbeaktionen müssen also wegen des Sinneswandels des Ex-Mitarbeiters nicht spontan gestoppt werden. Erst bei der nächsten Neuauflage der Werbemittel muss das Foto ausgetauscht werden.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Meiner Erinnerung nach gibt es sogar irgendwo ein Urteil, dass ein Arbeitgeber bereits produzierte / vorrätige Werbemittel mit Fotos von Ex-Mitarbeitern selbst dann noch aufbrauchen darf, wenn der Ex-Mitarbeiter nicht mehr einverstanden ist

Das habe ich auch noch irgendwo im Hinterkopf, war aber noch vor Ablauf der Übergangsfrist der DSGVO.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
_made_
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Dank der DSGVO kann man aber die weitere Verarbeitung nach derzeitigem Stand untersagen.

Mehr aber auch nicht.


Das reicht mir ja völlig aus. Also, dass mein Foto nicht mehr verwendet wird.

Ich glaube, dass mit der fragwürdigen Handlungsweise meines Ex-Arbeitgebers wurde falsch verstanden. Mir geht es nicht darum, wegen der unrechtmäßigen Kündigung etc. Stress zu machen. Das soll nur als Untermauerung dienen, warum ich mit diesem Unternehmen in der Öffentlichkeit nicht in Verbindung gebracht werden will.

Für was die Fotos verwendet werden sollen, wusste ich eben nicht. Gesagt wurde uns nur, dass damit A3-Plakate gedruckt werden sollen, die in der Hauptverwaltung aufgehängt werden sollen. Es war nie die Rede davon, die Fotos für Werbeanzeigen in Zeitungen zu verwenden.

Ich schreibe erstmal an den Vorstand, vielleicht bringt es was und parallel schreibe ich an den Landesdatenschutzbeauftragten. Schaden kann das wohl auch nicht.

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