Einsicht in ein psychiatisches Gutachten

10. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Loeckchen1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Einsicht in ein psychiatisches Gutachten

Hallo zusammen,

im Frühling 2007 habe ich (mein Psychiater und Psychotherapeut) einen Antrag auf tiefenpsychologischfundierte Langzeitpsychotherapie gestellt. Dieser Antrag enthielt auch ein Gutachten über meine psychische Situation zur beurteilung durch den Gutachter. Der Gutachter stimmte der Therapie zu und somit übernahm die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. So weit sogut.

Ich habe nach einem Jahr diese Psychotherapie abgebrochen, da diese Psychotherapie mir keinerlei Hilfe bot bei meinen Problmen.
Daraufhin begann ich eine Verhaltenstherapie, welche wesendlich mehr auf meine psychischen Bedürfnisse eingeht.

Nun möchte ich Einblick haben in das vor 2 Jahren gestellte Gutachen, welches bei Gutachter liegt, um meine damalige psychischen Situation und die heutige zu vergleichen um zu schauen was sich verbessert hat und an was ich noch psychotherapeutisch arbeiten muß. Leider verweigert die Gutachter die herrausgabe.

Ich habe bereits mit meinem damaligen Psychotherapeuten gesprochen, er ist nicht bereit, mir eine Kopie des Gutachtens zu überlassen. Mein Hausarzt und meine derzeitige Psychotherapeutin wollen das Gutachten nicht anfordern, da das Gutachten für sie nicht von Belang ist und sie sich nicht einmischen wollen.

Datenschutzrechlich müssen alle Daten die über eine Person ihrgendwo gespreichert sind, dieser auf verlangen zugänglich gemacht werden. Nur wie setze ich dieses Recht durch?

Wer weis Rat?

Grüße
Löckchen1




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15 Antworten
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#1
 Von 
Tschecka
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 42x hilfreich)

Hallo Löckchen,

dein Psychotherapeut liegt da total richtig dir das Gutachten nicht zu überlassen. Es ist auch nicht ohne Grund so. Denn darin könnten ziemlich verstörende und beunruhigende Einschätzungen stehen die den Patienten eventuell verwirren könnten. Dinge die sich im Laufe der Therapie als flauer Furz heraus gestellt haben aber dennoch belastend sein können.
Wenn du wissen willst was drin steht, solltest du deinen Therapeuten dazu bewegen es anzufordern und mit dir zu erläutern. An dich wird es nicht ausgegeben. Und das zu deinem Schutz.

Mfg

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39829x hilfreich)

Dies dient dem Schutz des Patienten.

Wird ein psychiatrisches Gutachten erstellt ist der Begutachtete auch meist in einer instabilen psychischen Verfassung.
Diese mag sich mit der Zeit der Behandlung besssern. Jedoch kann ein Gutachten zum einen für Laien unverständliche Fachtermini enthalten. Zum anderen auch Einschätzungen / Kommentare des Gutachters die eventuell eingetretene Behandlungserfolge zunicht machen können bzw. neue Probleme auslösen könnten.

Aus diesem Grund wird ein solches Gutachten nicht einfach heraus gegeben.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#3
 Von 
Loeckchen1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber Harry van Sell,

der einzige Kommentar den Gutachters war:
"...sind die Vorraussetzungen für die Leistungspflicht der Vertragskasse nach den Psychotherapierichtlienen und der Psychotherapie-Vereinbarung für tiefenpsychologisach fundierte Psychotherapien als erfüllt anzusehen."
Die Stellungnahme des Gutachters liegt mir vor. Sie wurde mir von der Krankenkasse zugesendet.


Liebe Teschka,

ich bin mittlerweile kein Psychotherapie-Neuling mehr. Ich kenne die Terminnologie der Psychotherapeuten. Zudem habe ich vor das Gutachten (den Befund), welches mein damaliger Psychotherapeut erstellte, mit meiner derzeitigen Psychotherapeutin zu besprechen.
Aber besorgen und aushändigen wird auch sie mir das Gutachten (den Befund) nicht.

Wenn mir das Gutachten verwert bleibt, heißt das, das ich kein Recht darauf habe die Hintergründe meines Leides zu erfahren.

Stellt dir mal vor dein Arzt teilt Dir mit, nein die Untersuchungsergebnisse und den Grund ihrer Erkrankung dürfen sie nicht erfahren, sie können es ohnehin nicht begreifen.

Grüße
Loeckchen1

-- Editiert am 11.10.2009 21:02

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Für wen und zu welchem Zweck wurde das Gutachten erstellt. Wenn das Gutachten bestandteil deiner Patientenakte ist kannst du Einblick verlangen.

Hier ging es wohl darum das die Kasse für sich selbst eine unabhängige Meinung wollte um Kosten zu bewilligen. Also nur ein Gutachten für die Kasse in Auftrag gab dann geht dich das nichts an. Vor allen würde dir das Gutachten ohne den konkreten Auftrag und ohne die Verknüpfung zwischen Kasse und Gutachters nichts bringen.

Du solltest eh deinem Arzt vertrauen und nicht selber Arzt spielen.

quote:

ich bin mittlerweile kein Psychotherapie-Neuling mehr.


Na da hat die Kasse ja Glück das dir kein Bein abgenommen wurde, sonst würdes du das zweite selber ansägen :-) Hat schon seinen Grund warum so ein Arzt studiert.

K.


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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39829x hilfreich)

Wenn die Ärzte die Kooperation verweigern, könnte man zivilrechtlich unter Berufung auf die Datenschutzgesetze dagegen vorgehen.
Das sollte von einem erfahrenen Anwalt gemacht werden und wird nicht ganz billig.


Desweiteren bestünde noch die Möglichkeit die Akte bei der Krankenkasse einzusehen. Ob dies jedoch erfolgreich ist, bleibt dahingestellt. Zwar steht nach § 83 SGB X dem Betroffenen ein Auskunftsrecht an seinen Sozialdaten zu (diese umfassen auch Gutachten, Aktennotizen, Diagnosen, Prognosen, etc.), die Auskunft kann jedoch abgelehnt werden. Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf jedoch nicht unbedingt einer Begründung.
Wird einem Auskunftsberechtigten keine Auskunft erteilt, kann dieser noch den Landes- oder Bundesbeauftragten für den Datenschutz hinzuziehen.
Die Krankenkasse kann auch anweisen, das die Inhalte nur über einen Arzt mitgeteilt werden.

'Gegenmittel' der Krankenkasse gegen das Auskunftsbegehren: § 25 SGB X Abs. 3: Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen.

Enthalten also die Akten (in dem Falle das Gutachten) irgendwelche Inhalte die für die Genesung problematisch sind bzw. die Stabilität der psychischen Verfassung gefährden können, bleibt die Akte zu.



quote:<hr size=1 noshade>nein die Untersuchungsergebnisse und den Grund ihrer Erkrankung dürfen sie nicht erfahren, <hr size=1 noshade>

Es ist etwas vollkommen anderes ob ich eine Blinddarmentzündung habe oder ein psychiatrisches Problem.



quote:<hr size=1 noshade>Wenn mir das Gutachten verwert bleibt, heißt das, das ich kein Recht darauf habe die Hintergründe meines Leides zu erfahren. <hr size=1 noshade>

Eventuell könnten hier die Fürsorgepflicht bzw. Schutzpflicht des Arztes greifen, diese steht vor den Rechten nach den Datenschutzgesetzen (siehe auch § 25 SGB X Abs. 3)


Beispiel:
Die Probleme beruhen auf sexuellem Missbrauch, der Patient hat dies jedoch verdrängt / aus dem Bewustsein 'gelöscht'. Die Behandlung war erfolgreich.
Nun liest das der Patient das mit dem sexuellem Missbrauch im dem Gutachten.
Wäre das förderlich für die weitere Entwicklung?



quote:<hr size=1 noshade>um meine damalige psychischen Situation und die heutige zu vergleichen um zu schauen was sich verbessert hat und an was ich noch psychotherapeutisch arbeiten muß. <hr size=1 noshade>

Es dürfte angezweifelt werden, das ein Laie dazu in der Lage ist. Dabei ist es irrelevant ob der Laie diesbezüglich anderer Auffassung ist.
An was noch psychotherapeutisch gearbeitet werden muss, sollte der behandelnde Arzt entscheiden.

Oder macht es Sinn wenn der Patient entscheidet jetzt muss der Blinddarm raus obwohl der Arzt Nierensteine festgestellt hat? Nur weil er in einer alten Akte was von Blinddarmreizungen gelesen hat...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

-- Editiert am 11.10.2009 22:48

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#6
 Von 
Loeckchen1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber Harry van Sell,

über die Krankenkasse kann ich rein garnichts mehr erreichen.
Die hat mir breits alle Unterlagen zum Fall zugesannt.
Das Gutachten liegt beim Gutachter, nicht bei der Krankenkasse.
Und selbstverständlich hat der Verfasser, mein ehemaliger Psychiater und Psychotherapeut, es in meiner Krankenakte abgeheftet.
Beide, Gutachter und ehemaliger Psychotherapeut verweigern die Herrausgabe.

Mein ehemaliger Psychotherapeut wird sich auf das therapeutische Previleg berufen und bei Gericht höchst warscheinlich recht bekommen, wie Du schon richtig vermutet hast. Es ist bisher nur einem einzigen Patienten (Forensikpatient) gelungen Einblick in seine psychiatrische Krankenakte vor Gericht zu erstreiten.

Aber der Gutachter ist nie mein Arzt gewesen. Meiner Meinung nach kann er sich nicht auf das therapeutische Previleg berufen. Zudem will ich garkeinen Bestandteil meiner Krankenakte einsehen, sondern nur das bei ihm hinterlegte Gutachten in Kopie haben.

>>>>An was noch psychotherapeutisch gearbeitet werden muss, sollte der behandelnde Arzt entscheiden.

Oder macht es Sinn wenn der Patient entscheidet jetzt muss der Blinddarm raus obwohl der Arzt Nierensteine festgestellt hat? Nur weil er in einer alten Akte was von Blinddarmreizungen gelesen hat...<<<<

Aber was ist, wenn der Patient nicht weis das Unterleibsschmerzen krankhaft sind und der Arzt dem Patienten aber die Bedeutung der Schmerzen nicht mitteilt.

Grüße
Löckchen1



-- Editiert am 11.10.2009 23:57

-- Editiert am 11.10.2009 23:58

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#7
 Von 
Tschecka
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 42x hilfreich)

Irgendwie wird hier total übersehen, dass es um ein "psychologisches" Gutachten geht. Und dies wird anders gehandelt als ein anderes medizinisches Gutachten. Der Patient bekommt darin keine Einsicht.
Du kannst lange streiten und wirst nichts erreichen.
Es stellt sich ohnehin die Frage, warum du denkst du findest in einem Gutachten die Ursachen für deine psychische Erkrankung. Ein Gutachter befasst sich garnicht lange genug mit dir um da wirklich einen ausreichenden Einblick zu haben. Er kann viel vermuten aber das wars auch.
Und dein Vergleich mit Blinddarm und Nierensteinen ist total unpassend. Es ist vergleichsweise leicht ein körperliches Gebrechen zu diagnostizieren.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39829x hilfreich)

Hallo Loeckchen1,

dieses Rechtsgutachten hinter diesem Link könnte dir eventuell weiterhelfen? Ich habe es aufgrund der schon späten Stunde nur kurz überflogen, es geht aber von einem Anspruch auf Einsicht aus
Die Anwälte dort sind im medizinrechtlichen Bereich wohl recht fit, eventuell trägst du dort mal dein Problem vor?
Ich fürchte ohne Anwalt wird das nichts mit der Einsichtnahme.



quote:
über die Krankenkasse kann ich rein garnichts mehr erreichen.
Die hat mir breits alle Unterlagen zum Fall zugesannt.

Also scheint das Gutachten kein Bestandteil der Krankenakte zu sein.



quote:
Das Gutachten liegt beim Gutachter, nicht bei der Krankenkasse.

Sicher? Es könnte auch sein, das dieser das Gutachten inzwischen nicht mehr hat.



quote:
Und selbstverständlich hat der Verfasser, mein ehemaliger Psychiater und Psychotherapeut, es in meiner Krankenakte abgeheftet.

Verfasser müsste eigentlich der Gutachter sein, nicht der ehemalige Psychiater und Psychotherapeut?
Aber das wird nichts nützen das es in der Krankenakte ist wegen dem therapeutischen Previleg.
Desweiteren könnte es kein Bestnadteil der Krankenakte sein was neue Probleme aufwirft.



quote:
Aber der Gutachter ist nie mein Arzt gewesen. Meiner Meinung nach kann er sich nicht auf das therapeutische Previleg berufen.

Das würde ich nicht so sehen. Das Gutachten wurde ja von einem Arzt erstellt, auch wenn er nicht dein behandelnder Arzt war. Hier könnte das Gericht zu Gunsten des therapeutischen Previlegs entscheiden.



quote:
Zudem will ich garkeinen Bestandteil meiner Krankenakte einsehen, sondern nur das bei ihm hinterlegte Gutachten in Kopie haben.

Wurde das Gutachten mit Hilfe einer Untersuchung erstellt oder nach Aktenlage?
Bei einem Gutachten nach Aktenlage besteht die Möglichkeit der Annonymisierung, so das weder die Akten noch das Gutachten personenbezogene Daten enthalten. Damit bestünde kein Recht der Einsichtnahme nach den Datenschutzgesetzen. Der Gutachter könnte auch das Gutachten garnicht einer Person zuordnen.



quote:
Aber was ist, wenn der Patient nicht weis das Unterleibsschmerzen krankhaft sind und der Arzt dem Patienten aber die Bedeutung der Schmerzen nicht mitteilt.

Hmmm, mich würde die Bedeutung der Schmerzen nicht unbedingt interessieren wenn diese weg sind / gelindert werden.
Aber das ist Ansichtssache ...





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#9
 Von 
Loeckchen1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Tschecka,

das Gutachten zum Antrag auf Psychotherapie wird nicht von Gutachter verfasst, das schreibe ich jetzt hier zum dritten mal.
Das Gutachten wird von Psychotherapeuten, der die Psychotherapie durchführt, verfasst. Und da dieser Antrag auf Langzeitpsychotherapie nach einer Kurzzeitpsychotherapie (25 Sitzungen) bei diesem Therapeuten folgte, hatte mein damaliger Psychotherapeut sehr wohl Einblick in die Ursachen und wird damit auch den Antrag begründet haben.

Die Aufgabe des Gutachters bei der ganzen Sache ist, zu beurteilen ob die Vorraussetzungen für eine Psychotherapie im Gutachten schlüssig belegt sind.
Der Gutachter urteilt allein nach Aktenlage des vom Therapeuten verfassten Gutachtens. Ich selber habe diesen Gutachter nie gesehen.

Grüße
Löckchen1

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:
Der Gutachter urteilt allein nach Aktenlage des vom Therapeuten verfassten Gutachtens. Ich selber habe diesen Gutachter nie gesehen.

Bei einer Beurteilung nach Aktenlage besteht die Möglichkeit der Annonymisierung (die immer häufiger auch genutzt wird), so das weder die Akten noch das Gutachten personenbezogene Daten enthalten.
Damit bestünde kein Recht der Einsichtnahme nach den Datenschutzgesetzen.
Der Gutachter könnte das Gutachten auch gar nicht einer Person zuordnen.

Man müsste hier also klären, ob die Akten entsprechend annonymisiert wurden.

Wenn das der Fall sein sollte bliebe somit als einziger 'Angriffspunkt' der ehemalige Psychiater und Psychotherapeut, da der Hausarzt und die derzeitige Psychotherapeutin ja nicht kooperativ sind.

Das wird also ein hartes Stück Arbeit ...

Eventuell hilft dir ja der Link in meinem vorhergehenden Posting ...




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#11
 Von 
Tschecka
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 42x hilfreich)

Liebe Löckchen,

auch wenn du 25 Std bei einem Therapeuten warst und dieser das Gutachten gefertigt hat wirst du darin nicht die Ursachen finden.
Diese hättest du im Rahmen der tiefenpsychologischen Therapie mühsam heraus arbeiten können. Aber dagegen hast du dich ja entschieden. Weil so eine Therapie keinen schnellen Erfolg bringt.
Also gehst du in eine verhaltenstherapeutisch orientierte Therapie und diese hilft. Natürlich tut sie das. Sie ist auch darauf angelegt, dass sie dir einen schnellen Weg zeigt wie du dir selbst helfen kannst. Aber greift nun mehr die Probleme im Hier und Jetzt auf.
Du bist vielleicht kein Psychotherapie-Neuling, aber du verstehst immer noch nicht, dass es keinen einfachen Weg gibt an die Ursachen zu kommen. Du wirst sie nicht in diesem Gutachten finden weshalb dieses Gutachten für deine Ärzte nicht von Belang ist.
Also noch mal ganz langsam zum mitschreiben: Wenn du die Hintergründe für dein Leiden wissen willst kann dir das kein Therapeut einfach so aus dem Hut zaubern. Das musst du dir schwer erarbeiten. Und du darfst nach einem Jahr nicht so ungeduldig sein und gleich alles hin schmeißen.

Du solltest dich vielleicht weniger auf einem Rechtsforum rumdrücken, sondern mal deinem Therapeuten erzählen was du dir von diesen Unterlagen erwartest. Dann kann der dir den Kopf waschen.

PS: Wenn du irgendwann das Gutachten in den Händen hält und dein Therapeut nach 25 Sitzungen auf des Pudels Kern gestoßen ist... kannst mir mal seine Nummer und Adresse pmen. Egal wo der ist, da zieh ich hin. So nen Therapeuten hät ich nämlich auch gerne.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loeckchen1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber Harry van Sell,

danke für Deinen Hilfe, sie ist sehr wertvoll für mich
und Dein Link ist super.

Ja, der Bericht an den Gutachter im Psychotherapieantrag ist anonymiert. Und somit braucht der Gutachter diesen auch nicht herrauszugeben.

Ein Rechtsanwalt hier hat mir jetzt eine Weg gezeigt wie ich möglicherweise doch an den Bericht komme.
Ich werde meinem ehemaligen Therapeuten bitten, den Bericht an meine neue Therapeutin und meinen Hausarzt zu schicken, da diese Interesse daran haben. Das ist zwar gelogen, aber das weis der Extherapeut ja nicht.
Mein Hausarzt wird mir den Bericht dann auch sicherlich aushändigen. Denn er hat ja kein Interesse darann.

Lieber Harry, ich wollte dir eigendlich zum Dank ein paar Sternchen schenken. aber ich habe die Maus zufeste gedrückt, so ist es nur ein Sternchen geworden. Schade.
Ich hoffe Du kannst es verschmerzen.


Liebe Tschecka,

hier ein Link für Dich, aus welchen Informationen ein Bericht an den Gutachter besteht. Die Psychodynamik, neurotische Struktur und Konflikte müssen detailiert beschrieben werden.

http://books.google.de/books?id=nish1SK8aUAC&pg=PA54&dq=gutachten+Bericht+psychotherapie&lr=&as_drrb_is=q&as_minm_is=0&as_miny_is=&as_maxm_is=0&as_maxy_is=&as_brr=0#v=onepage&q=gutachten%20Bericht%20psychotherapie&f=false

Und genau das sind die Themen die in der tiefenpsychlogisch fundierten Psychotherapie bearbetet werden.
Das heißt, ein guter Therapeut weis bereits nach einigen Sitzungen exakt einzuordnen woraus die Problemlage des Patienten besteht und wie diese bearbeitet wird. Nur teilt er das dem Patienten nicht mit. Dem Patienten erzählt er >>>>Wenn du die Hintergründe für dein Leiden wissen willst kann dir das kein Therapeut einfach so aus dem Hut zaubern. Das musst du dir schwer erarbeiten.
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Meine Verhaltenstherapeutin arbeitet übrigens nach der klärungsorientierten Psychotherapie nach Rainer Sachse, google mal.
In dieser Psychotherapie wird jedes Verhalten, jeder Konflikt zu seinen Ursprung zurückverfolgt und geklärt.

-- Editiert am 12.10.2009 18:21

-- Editiert am 12.10.2009 18:42

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Loeckchen1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Teschka,

der Link frunzt nicht,
gib mal bei google Buchsuche diesen Text ein. Dort erfährst wie der Bericht an den Gutachter abgefasst sein muß.

Kommentar Psychotherapie-richtlinien‎ - Seite 54
von Ulrich Rüger, Andreas Dahm, Dieter Kallinke - 2009

Und damit ist das Thema Ablauf und Methoden einer Psychotherapie für mich hier abgeschlossen, denn es passt nicht zum Themenbereich des Forums.

Grüße Löckchen1

-- Editiert am 12.10.2009 18:52

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39829x hilfreich)

Hallo Loeckchen,

dann drück ich Dir mal die Daumen, das es mit dem Weg so klappt.


PS.: Das mit den Sternchen ist nicht so schlimm ...




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#15
 Von 
Loeckchen1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, lieber Harry.

Liebe Tscheka,

die Hintergründe für mein Leben kenne ich, habe sie gekannt bevor ich die erste Psychotherapie in Angriff genomen habe. Und Ich habe die Psychotherapie begonnen um einiges zu verändern= gesünder zu werden.

Mir geht es jetzt allein um die professionelle Sichtweise. Deshalb möchte ich den Bericht lesen.

>>>>Und du darfst nach einem Jahr nicht so ungeduldig sein und gleich alles hin schmeißen.
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Es waren ingesammt 44 Sitzungen = von 1 3/4 Jahr dauer.

-- Editiert am 12.10.2009 21:20

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Und jetzt?

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