Vor einer weile war ich bei der Polizeistation, wo Daten des Erkennungsdienstes von mir gespeichert wurden. Dort unterschrieb ich ausversehen eine Einwilligung meine Daten zu speichern(mir war der Anschein, ich musste es unterschreiben). Siehe § 31 NPOG - Datenerhebung absatz 4
( https://www.anwalt24.de/gesetze/npog/31 )
Nach § 33 NDSG
( https://dsgvo-gesetz.de/ndsg/33-ndsg/ )
kann ich diese Einwilligung jederzeit zurückziehen.
Aber an wen wende ich mich da? Direkt an die Polizei, an das LKA, an die Staatsanwaltschaft?
Einwilligung zur Datenspeicherung bei der Polizei zurückziehen.
8. Mai 2025
Thema abonnieren
Frage vom 8. Mai 2025 | 14:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einwilligung zur Datenspeicherung bei der Polizei zurückziehen.
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 8. Mai 2025 | 14:27
Von
Status: Legende (18884 Beiträge, 6910x hilfreich)
... mein Vorschlag: dort wo sie erhoben worden sjind.
#2
Antwort vom 8. Mai 2025 | 19:57
Von
Status: Richter (8953 Beiträge, 1903x hilfreich)
Zitat... mein Vorschlag: dort wo sie erhoben worden sjind. :
das wäre auch mein Vorschlag
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Datenschutzrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. Mai 2025 | 21:45
Von
Status: Student (2418 Beiträge, 1116x hilfreich)
ZitatDort unterschrieb ich ausversehen eine Einwilligung [...] :
Der heutige Hit :D
#4
Antwort vom 8. Mai 2025 | 23:31
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer heutige Hit :D :
Mir wurde nicht gesagt, dass die unterschrift freiwillig war. Es war impliziert, dass ich das dokument unterschreiben musste.
#5
Antwort vom 8. Mai 2025 | 23:45
Von
Status: Student (2418 Beiträge, 1116x hilfreich)
ZitatMir wurde nicht gesagt, dass die unterschrift freiwillig war. Es war impliziert, dass ich das dokument unterschreiben musste. :
In Zukunft merken, man muss NIE, NIE, NIE irgendwas unterschreiben.
#6
Antwort vom 9. Mai 2025 | 00:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIn Zukunft merken, man muss NIE, NIE, NIE irgendwas unterschreiben. :
Hast du das gelernt, als du das Dokument unterschrieben hast das dich verpflichtet tausende Beiträge gratis auskunft auf einem online Forum zu geben, anstatt zu versuchen einer echten Karriere nachzugehen?
#7
Antwort vom 9. Mai 2025 | 00:32
Von
Status: Student (2418 Beiträge, 1116x hilfreich)
ZitatZitat (von 3,141592653): :
In Zukunft merken, man muss NIE, NIE, NIE irgendwas unterschreiben.
Hast du das gelernt, als du das Dokument unterschrieben hast das dich verpflichtet tausende Beiträge gratis auskunft auf einem online Forum zu geben, anstatt zu versuchen einer echten Karriere nachzugehen?
Also ich weiß nichts davon, dass ich da was unterschrieben hätte :D
Außerdem muss ja jemand die Fragen beantworten. Hier haben einige ein paar tausend Beiträge...
Und als Mathematiker / Ingenieur kann ich mich über eine Karriere nicht beschweren...
Ich bin nur hobbymäßig interessiert an juristischen Themen. Teils kommen auch Knallköpfe mit ihren Fragen, aber die meisten Themen sind interessant.
Ich hab's auch nicht nötig, mich in Situationen zu begeben, in denen ich erkennungsdienstlich behandelt werde.
Vom dem her, würde ich sagen ∞ : 0 :P
-- Editiert von User am 9. Mai 2025 00:41
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
289.081
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
13 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten