Hallo
ich habe vor einiger Zeit einen Händler bewertet. Dies war bereits Gegenstand einer Strafanzeige und eines Rechtsstreits, da diese dem Händler nicht so gepaßt hat. Ging aber alles nicht so aus wie der Typ gehofft hatte. Jetzt hat er gegenüber der Plattform behauptet, er wüßte gar nicht, wer das wäre. Er hat sogar ausgesagt, daß sie von einem Konkurrenten wäre.
Da ich nicht immer Lust habe, die Unterlagen zu der Plattform zu schicken:
Kann ich die Emails als Screenshot dazu veröffentlichen? Wenn ja, was muß ich schwärzen? Es sind keine privaten sondern Geschäftsmails. Gibts da Unterschiede?
Kann ich das Urteil bzw. Teile daraus ebenfalls veröffentlichen?
Danke im Voraus.
-- Editiert von Blitzer123 am 07.11.2017 10:16
Email/ Urteil veröffentlichen?
7. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 7. November 2017 | 10:15
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 5x hilfreich)
Email/ Urteil veröffentlichen?
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#1
Antwort vom 7. November 2017 | 13:51
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Das ist unklar formuliert:
Zitat:
Jetzt hat er gegenüber der Plattform behauptet, er wüßte gar nicht, wer das wäre.
Wer ist "das"?
Zitat:
Er hat sogar ausgesagt, daß sie von einem Konkurrenten wäre
Wer ist "sie"?
Und jetzt?
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