Emails mit automatischer Lesebestätigung erhalten

29. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
ESIM
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Emails mit automatischer Lesebestätigung erhalten

Hallo zusammen,

ich führe derzeit Schriftverkehr mit einem Unternehmen per Email. Mir ist nun folgende Passage in der Mail aufgefallen und würde dazu gerne einmal eine Einschätzung haben.

Zitat:

Datenschutzhinweise und datenschutzrechtliche Einwilligung

Die XXX GmbH erhebt beim Öffnen dieser E-Mail eine Lesebestätigung, um eine Entscheidung über die Eignung von E-Mails als Kommunikationskanal mit Ihnen zu treffen und den Erhalt dieser E-Mail sicherzustellen. Sie können der Datenverarbeitung jederzeit durch eine Mitteilung an datenschutz@XXX.de widersprechen. Alle weiteren Informationen zur Verarbeitung von Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.



Nachdem also bereits eine automatisierte Lesebestätigung raus ging werde ich darüber informiert und kann dann im Nachgang wiedersprechen. Für mich nicht ganz DSGVO konform, da ich ja vor vollendete Tatsachen gestellt werde. Interessant wäre auch wie so etwas umgesetzt wird, das ist aber hier sicher das falsche Forum

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Im Text steht doch der Grund auf den sie sich berufen: berechtigtes Interesse.

Ich persönlich halte das grundsätzlich für ausreichend gelöst.

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Falsch - die Lesebestätigung erfolgt in Abhängigkeit von DEINEN Email-Einstellungen!
Hast Du diese aktiviert (Immer/auf Anfrag/nie), dann handelt Deine Email nach Deinen Wünschen. Das ist somit DEINE Verantwortung. Der Absender erhält damit auch Informationen wie Zeitpunkt der Mailöffnung bis hin zu Deiner IP - je nach Umständen.
Anders sieht es aus bei der Zustellbestätigung, bei der man nur die Übermittlung an den Mailserver feststellt. Stellt nur die Existenz der Emailadresse sicher. Damit ist aber unklar, ob der Empfänger überhaupt die Mail jemals liest. Bringt nichts bei privaten Empfängern und halte ich auch wenig relevant in Bezug auf DSGVO.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von ESIM):
Für mich nicht ganz DSGVO konform, da ich ja vor vollendete Tatsachen gestellt werde.

Das man vor vollendete Tatsachen gestellt wird ist auch nach DSGVO erlaubt.

Hier wird als berechtigtes Interesse angeführt
Zitat:
um eine Entscheidung über die Eignung von E-Mails als Kommunikationskanal mit Ihnen zu treffen und den Erhalt dieser E-Mail sicherzustellen.

Das erscheint mir durchaus vertretbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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