Hallo zusammen,
ich führe derzeit Schriftverkehr mit einem Unternehmen per Email. Mir ist nun folgende Passage in der Mail aufgefallen und würde dazu gerne einmal eine Einschätzung haben.
Zitat:
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Nachdem also bereits eine automatisierte Lesebestätigung raus ging werde ich darüber informiert und kann dann im Nachgang wiedersprechen. Für mich nicht ganz DSGVO konform, da ich ja vor vollendete Tatsachen gestellt werde. Interessant wäre auch wie so etwas umgesetzt wird, das ist aber hier sicher das falsche Forum