Ich wurde 1998 mit 16 Jahren Erkennungsdienstlich behandelt.
Der Verdacht des schweren Diebstahls wurde nicht bekräftigt und das Verfahren vorzeitig geschlossen.
Meine Frage: Werden die ED Daten (3 Seiten Bilder und Fingerabdrücke) bei Jugendlichen gelöscht wenn sich der Verdacht nicht bestätigt hat?
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-- Editiert am 24.03.2010 20:46
Erkennungsdienstliche Daten bei Jugendlichen
24. März 2010
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Frage vom 24. März 2010 | 20:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erkennungsdienstliche Daten bei Jugendlichen
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#2
Antwort vom 25. März 2010 | 08:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
gibs nen Paragraphen etc in dem man das nachlesen kann?
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#3
Antwort vom 26. März 2010 | 17:29
Von
Status: Unbeschreiblich (32824 Beiträge, 17248x hilfreich)
Hi,
das Führungszeugnis hat ja nun mit den ED-Unterlagen nichts zu tun. Was wollen Sie also nachlesen? Daß Ihr FZ sauber ist? Das steht in § 32 BZRG
, wo geregelt ist, was ins FZ aufgenommen wird. Was die ED-Unterlagen anbelangt, darf ich Sie an den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes verweisen - der hilft bei Fragen zu Registrierdauer, Auskunfts- und Löschanträgen.
Gruß vom mümmel
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