Erkennungsdienstliche Daten bei Jugendlichen

24. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
wawnord
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erkennungsdienstliche Daten bei Jugendlichen

Ich wurde 1998 mit 16 Jahren Erkennungsdienstlich behandelt.
Der Verdacht des schweren Diebstahls wurde nicht bekräftigt und das Verfahren vorzeitig geschlossen.

Meine Frage: Werden die ED Daten (3 Seiten Bilder und Fingerabdrücke) bei Jugendlichen gelöscht wenn sich der Verdacht nicht bestätigt hat?

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-- Editiert am 24.03.2010 20:46

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

moin,

ja.... alles weg. egal ob schuldig oder nicht. führungszeugnis ist porentief rein ;)


:)



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Im ewigen Gedenken."

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#2
 Von 
wawnord
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

gibs nen Paragraphen etc in dem man das nachlesen kann?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hi,

das Führungszeugnis hat ja nun mit den ED-Unterlagen nichts zu tun. Was wollen Sie also nachlesen? Daß Ihr FZ sauber ist? Das steht in § 32 BZRG , wo geregelt ist, was ins FZ aufgenommen wird. Was die ED-Unterlagen anbelangt, darf ich Sie an den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes verweisen - der hilft bei Fragen zu Registrierdauer, Auskunfts- und Löschanträgen.

Gruß vom mümmel

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